Security Mitarbeiter vor Gericht
Ein Mann randaliert, weil er bei einer Party nichts mehr zu trinken bekommt. Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes bringt ihn aus dem Lokal und handelt sich eine Anzeige wegen Körperverletzung ein
Unterallgäu Die Bar macht dicht und die Gäste haben noch Durst. Eine Szene, wie sie bei fast allen Festen vorkommt. In einer Disco im östlichen Unterallgäu eskalierte die Situation, als ein Gast gegen 2.30 Uhr nicht wahrhaben wollte, dass es nun nichts mehr gibt. Er randalierte und wurde von den Security-Mitarbeitern vor den Ausgang gebracht. Über das Wie wurde nun vor dem Amtsgericht Memmingen gestritten.
Weil der Partygast behauptete, die Wachmänner hätten ihn verletzt, musste sich nun einer der Security-Mitarbeiter vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt warf dem Wachmann in seiner Anklageschrift vor, den Partygast am Tresen so stark in den Schwitzkasten genommen zu haben, dass dieser zeitweise bewusstlos geworden sei. Dann habe der Sicherheitsmann den Feiernden vor die Tür geschleift. Dabei habe der Geschädigte ein KehlkopfTrauma erlitten – und dies sei eine Körperverletzung.
Der Beschuldigte schilderte die Situation aus seiner Sicht. Der Gast habe nach der Sperrstunde noch etwas zu trinken verlangt. Als dies abgelehnt wurde, sei er aggressiv geworden und habe die Bedienungen beschimpft. Ein Zeuge sprach sogar von fliegenden Flaschen.
Daraufhin seien sie als Ordnungskräfte gerufen worden, so der Angeklagte. Der Partygast habe auch sie beschimpft und sei mit erhobenen Fäusten auf sie zugegangen. Es sei ihnen gar nichts anderes übrig geblieben, als den Mann zu entfernen. Um sich selbst nicht zu gefährden, habe er den Partygast – wie gelernt – in den Schwitzkasten genommen und zusammen mit einem anderen Wachmann zum Ausgang gebracht, was aufgrund der örtlichen Verhältnisse – es ging über eine Treppe – nicht einfach gewesen sei. Von „Schleifen“sei keine Rede, sagte der Security-Mitarbeiter vor Gericht. Außerhalb des Lokals habe man den Mann losgelassen und auf den Boden gelegt. Dort sei der angeblich Geschädigte zunächst liegen geblieben. Als er gehört habe, dass man einen Krankenwagen rufen wolle, habe er sich zusammen mit einem Kumpel ganz schnell entfernt.
Der Geschädigte sah dies anders. Er habe nur an der Theke noch et- was zu trinken haben wollen. Plötzlich sei der Wachmann von hinten gekommen, habe ihn in den Schwitzkasten genommen und weggeschleift. Unterwegs sei er bewusstlos geworden. Dann habe man ihn vor dem Lokal auf den Boden geworfen, wo er wieder aufgewacht sei. Die behandelnde Ärztin habe ihn zwei Wochen krankgeschrieben. Auf die Frage von Richter Braun, wie stark er betrunken gewesen sei, meinte der Mann: „mittel“.
Die Zeugenbefragung brachte auch keine einheitlichen Ergebnisse, denn die meisten hatten nicht alles mitbekommen. Die befragten Wachmänner bestätigten die Aussage ihres Kollegen und bezeichneten den Partygast als aggressiv, was sich auch in verbalen Attacken ausdrückte.
Ausschlaggebend war dann ein Verantwortlicher des Veranstalters, der den Geschädigten als „auffällig“bezeichnete und sagte, dass es mit ihm immer wieder Probleme gegeben habe: Er habe deswegen schon Hausverbot bekommen. Er sei selbst ausgebildeter Krankenpfleger, so der Veranstalter, und habe keine bedrohliche Situation erkennen können. Seiner Meinung nach sei der Feiernde vor dem Gebäude bewusst zu Boden gesackt, um sich in eine Opferrolle zu bringen.
Nach Abwägung der Aussagen schlug Richter Braun vor, das Verfahren einzustellen – was letztlich auch mit Zustimmung aller Beteiligten geschah. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Der beschuldigte Wachmann, der übrigens ohne Rechtsanwalt erschienen war, beschrieb am Ende das Dilemma: Bei diesen Events wolle der Veranstalter natürlich Geld verdienen und Alkohol verkaufen. Am Ende hätten dann aber die Wachleute den „Schwarzen Peter“.