Marihuana in Massen und ein Unbekannter
Litauer ist an Drogenhandel beteiligt und muss für vier Jahre ins Gefängnis
Memmingen In einer Garage in Holzgünz hatten sie im Oktober 2016 einen stattlichen MarihuanaVorrat eingelagert – doch das Drogengeschäft zahlte sich für die Beteiligten nicht aus: Einen 32-jährigen Unterallgäuer, der eine zentrale Rolle spielte, hat das Memminger Landgericht wegen Drogeneinfuhr und -handel zu sieben Jahren Haft verurteilt (wir berichteten). Für vier Jahre hinter Gitter muss nun ein 28-jähriger Litauer, von dem der 32-Jährige Drogen bekommen hatte.
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Geschehens in Memmingen lebte, gab zu, zweimal Geschäfte mit dem Unterallgäuer eingefädelt zu haben: Erstmals hatte der Litauer dem damals in Erolzheim lebenden Mann Mitte 2016 etwa 200 Gramm Marihuana überlassen – mit der Vorgabe, an den Einnahmen beteiligt zu werden. Daraus wurde nichts: Der Partner des Angeklagten war vorbestraft, die Polizei auf seiner Spur. Als die Beamten am 14.September 2016 für eine Wohnungsdurchsuchung vor der Tür standen, versuchte der Mann, das Marihuana in der Toilette zu versenken – vergeblich.
Der Angeklagte stellte seine Rolle als die eines Vermittlers dar. Die Drogen stammten demnach, auch im Holzgünzer Fall, von einem zweiten Litauer. Mit ihm sei er durch eine Internetgruppe von Landsleuten in Kontakt gekommen. Da sein Bekannter wegen der Beschlagnahmung die vereinbarte Summe für die Drogen nicht an diesen Litauer zahlen konnte, sei er für die Schulden aufgekommen. Die Männer starteten einen zweiten Versuch, bei dem der Bekannte des Angeklagten, inzwischen nach Ungerhausen umgezogen, das Lager in Holzgünz auftat. Anfangs, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sollen es 70 Kilogramm Marihuana in fünf Kartons gewesen sein, die deponiert wurden. Der Unterallgäuer, der im Verfahren als Zeuge aussagte, sollte die Drogen verkaufen und holte später mehrfach Pakete aus der Garage ab, wie auch deren Besitzer, zwei mit ihm bekannte Eheleute, aussagten. Bei einer Durchsuchung stieß die Polizei am 31. August 2017 noch auf eine Restmenge von knapp sechs Kilogramm.
Während der Verhandlung kam zur Sprache, dass der Angeklagte von seinem Bekannten 8000 Euro erhielt. Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte sogar zweimal jeweils mindestens 9500 Euro als Gewinnanteil erhalten haben. Der 28-Jährige gab an, ein Großteil der Einnahmen sei für seinen Landsmann bestimmt gewesen. Mit ihm habe man alles bei einem Treffen vorab besprochen. Daran konnte sich der Unterallgäuer nicht erinnern. Er gab an, dass für ihn nur der Beschuldigte „Ansprechpartner war und kein anderer“. Doch er und der Besitzer des Hauses in Holzgünz berichteten von zwei Personen – laut Angeklagtem der Litauer und ein Helfer –, die beim Einlagern dabei waren. Namen wollte der 28-Jährige jedoch nicht nennen und laut einer Polizistin sind „die Beschreibungen der Personen so vage, dass wir keinen Ermittlungsansatz in diese Richtung haben“.
Zweifel hegte der Richter an der Aussage des Angeklagten, er habe über den Verkaufspreis der Drogen und die eingelagerte Menge nicht
Bescheid gewusst. Der Mann stritt auch ab, nach der Verhaftung des Unterallgäuers im Mai 2017 nochmals Drogen abgeholt zu haben – dies stand im Widerspruch zu den Aussagen der Eheleute, die selbst erst zuletzt vom Marihuana erfahren haben wollen. Am 11.September war der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft vor deren Haus erschienen – die Ehefrau rief die Polizei. Doch auch ihre Aussage und die ihres Mannes warfen Fragen nach der Glaubwürdigkeit auf. Dass der Angeklagte nicht nur Beihilfe geleistet, sondern auch selbst Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben hat, sah das Gericht als erwiesen an.