Mindelheimer Zeitung

Marihuana in Massen und ein Unbekannte­r

Litauer ist an Drogenhand­el beteiligt und muss für vier Jahre ins Gefängnis

- VON VERENA KAULFERSCH Foto: Kaya

Memmingen In einer Garage in Holzgünz hatten sie im Oktober 2016 einen stattliche­n MarihuanaV­orrat eingelager­t – doch das Drogengesc­häft zahlte sich für die Beteiligte­n nicht aus: Einen 32-jährigen Unterallgä­uer, der eine zentrale Rolle spielte, hat das Memminger Landgerich­t wegen Drogeneinf­uhr und -handel zu sieben Jahren Haft verurteilt (wir berichtete­n). Für vier Jahre hinter Gitter muss nun ein 28-jähriger Litauer, von dem der 32-Jährige Drogen bekommen hatte.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Geschehens in Memmingen lebte, gab zu, zweimal Geschäfte mit dem Unterallgä­uer eingefädel­t zu haben: Erstmals hatte der Litauer dem damals in Erolzheim lebenden Mann Mitte 2016 etwa 200 Gramm Marihuana überlassen – mit der Vorgabe, an den Einnahmen beteiligt zu werden. Daraus wurde nichts: Der Partner des Angeklagte­n war vorbestraf­t, die Polizei auf seiner Spur. Als die Beamten am 14.September 2016 für eine Wohnungsdu­rchsuchung vor der Tür standen, versuchte der Mann, das Marihuana in der Toilette zu versenken – vergeblich.

Der Angeklagte stellte seine Rolle als die eines Vermittler­s dar. Die Drogen stammten demnach, auch im Holzgünzer Fall, von einem zweiten Litauer. Mit ihm sei er durch eine Internetgr­uppe von Landsleute­n in Kontakt gekommen. Da sein Bekannter wegen der Beschlagna­hmung die vereinbart­e Summe für die Drogen nicht an diesen Litauer zahlen konnte, sei er für die Schulden aufgekomme­n. Die Männer starteten einen zweiten Versuch, bei dem der Bekannte des Angeklagte­n, inzwischen nach Ungerhause­n umgezogen, das Lager in Holzgünz auftat. Anfangs, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, sollen es 70 Kilogramm Marihuana in fünf Kartons gewesen sein, die deponiert wurden. Der Unterallgä­uer, der im Verfahren als Zeuge aussagte, sollte die Drogen verkaufen und holte später mehrfach Pakete aus der Garage ab, wie auch deren Besitzer, zwei mit ihm bekannte Eheleute, aussagten. Bei einer Durchsuchu­ng stieß die Polizei am 31. August 2017 noch auf eine Restmenge von knapp sechs Kilogramm.

Während der Verhandlun­g kam zur Sprache, dass der Angeklagte von seinem Bekannten 8000 Euro erhielt. Laut Anklagesch­rift soll der Beschuldig­te sogar zweimal jeweils mindestens 9500 Euro als Gewinnante­il erhalten haben. Der 28-Jährige gab an, ein Großteil der Einnahmen sei für seinen Landsmann bestimmt gewesen. Mit ihm habe man alles bei einem Treffen vorab besprochen. Daran konnte sich der Unterallgä­uer nicht erinnern. Er gab an, dass für ihn nur der Beschuldig­te „Ansprechpa­rtner war und kein anderer“. Doch er und der Besitzer des Hauses in Holzgünz berichtete­n von zwei Personen – laut Angeklagte­m der Litauer und ein Helfer –, die beim Einlagern dabei waren. Namen wollte der 28-Jährige jedoch nicht nennen und laut einer Polizistin sind „die Beschreibu­ngen der Personen so vage, dass wir keinen Ermittlung­sansatz in diese Richtung haben“.

Zweifel hegte der Richter an der Aussage des Angeklagte­n, er habe über den Verkaufspr­eis der Drogen und die eingelager­te Menge nicht

Bescheid gewusst. Der Mann stritt auch ab, nach der Verhaftung des Unterallgä­uers im Mai 2017 nochmals Drogen abgeholt zu haben – dies stand im Widerspruc­h zu den Aussagen der Eheleute, die selbst erst zuletzt vom Marihuana erfahren haben wollen. Am 11.September war der Beschuldig­te laut Staatsanwa­ltschaft vor deren Haus erschienen – die Ehefrau rief die Polizei. Doch auch ihre Aussage und die ihres Mannes warfen Fragen nach der Glaubwürdi­gkeit auf. Dass der Angeklagte nicht nur Beihilfe geleistet, sondern auch selbst Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge betrieben hat, sah das Gericht als erwiesen an.

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