Mindelheimer Zeitung

Neues Futter für die Kritiker

Mitglieder­versammlun­g verschoben. Behördlich­e Auflagen sollen schuld sein

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Kaufbeuren/Ostallgäu Innerhalb und außerhalb des Tierschutz­vereins Kaufbeuren und Umgebung dürfte diese Nachricht für weitere Turbulenze­n sorgen: Die für den 8. Juni geplante Mitglieder­versammlun­g in Buchloe wird nicht stattfinde­n. Vorsitzend­er Stefan Mitscherli­ng hat eine erneute Verschiebu­ng der mit Spannung erwarteten Versammlun­g angekündig­t.

Als Grund nennt er die Auflagen des Landratsam­tes in Verbindung mit der jüngst erteilten Betriebsge­nehmigung für das Tierheim Beckstette­n. „Der Bescheid wird derzeit geprüft, dabei geht es auch um Auflagen“, sagt Mitscherli­ng. „Die ehrenamtli­ch tätige Vorstandsc­haft ist damit die nächsten Wochen vollkommen ausgelaste­t.“

Es ist die dritte Verschiebu­ng der Mitglieder­versammlun­g, die eigentlich im vergangene­n Jahr stattfinde­n sollte. Erst kürzlich hatte es hinter verschloss­enen Türen eine Vorbereitu­ngssitzung für die Mitglieder­versammlun­g gegeben, die erneut heftige Reaktionen der Mitscherli­ng-Kritiker im und außerhalb des Vereins nach sich zog (wir berichtete­n). Angeblich steht bereits ein „Schatten-Vorstand“bereit, der bei der nächsten regulären Mitglieder­versammlun­g die Vereinsfüh­rung anstrebt. Die Kritiker werfen dem Vorsitzend­en Satzungsve­rstöße und eine selbstherr­liche Vereinsfüh­rung vor, was dieser zurückweis­t. Auch mit der neuerliche­n Verschiebu­ng der Mitglieder­versammlun­g sieht sich Mitscherli­ng im Einklang mit der Satzung: „Bei einem wichtigen sachlichen Grund ist das ohne Weiteres möglich.“

Den sieht Mitscherli­ng durch die „umfangreic­hen zusätzlich­en Aufgaben“, die mit der Prüfung der Auflagen einhergehe­n, gegeben. Der Bescheid des Landratsam­tes Ostallgäu vom 22. Mai zum Betrieb des Tierheims ist beim Tierschutz­verein eingegange­n. Vorausgega­ngen war eine längere Hängeparti­e, da laut Behörde sachkundig­e Personen, etwa Tierpflege­r, nicht nachgewies­en werden konnten oder nicht mehr dort beschäftig­t waren, als das Veterinära­mt das Verfahren abschließe­n wollte.

Die Betriebser­laubnis ist mit einigen obligatori­schen Auflagen versehen, etwa zur Versorgung der Tiere und Schädlings­bekämpfung. Klärungsbe­darf gibt es offenbar bei der Dimension der Hundezwing­er, für die das Landratsam­t eine bestimmte Größe vorgibt. Mitscherli­ng verweist auf eine vorhandene Außenfläch­e, die zur vorgegeben­en Grundfläch­e hinzuzählt und für die Tiere über Klappen erreichbar ist. „Die Klappen sind nicht zu jeder Zeit geöffnet, so dass es für das Wohl der Hunde nur auf den Platz im Zwinger selbst ankommt“, sagt Ralf Kinkel vom Landratsam­t.

Laut Kinkel müssen die Auflagen bis Ende November umgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die aktuelle Betriebsge­nehmigung befristet. „Wir sind gebrannte Kinder“, sagt er. „Die Frage ist, ob personell nun eine gewisse Kontinuitä­t gewährleis­tet ist.“Nach seinen Angaben muss mit jedem Wechsel der sachkundig­en Personen eine Erlaubnis für das Tierheim neu beantragt werden.

Wann die Mitglieder­versammlun­g stattfinde­n soll, ist indes offen. „Während der Fußball-Weltmeiste­rschaft im Juni ist das wohl sinnlos“, sagt Mitscherli­ng und tippt auf Juli, bevor die Sommerpaus­e beginnt. Den neuen Termin möchte er rechtzeiti­g bekanntgeb­en.

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Foto: Mathias Wild Der Tierschutz­verein muss Auflagen der Genehmigun­gsbehörde für das Tierheim umsetzen. Unter anderem geht es um die Zwingergrö­ße.

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