Mindelheimer Zeitung

Kurbeitrag in der Nebensaiso­n wird teuer

Künftig muss ab 16 Jahren gezahlt werden. Auch für Zweitwohne­r ändert sich viel

- VON MARKUS HEINRICH

Bad Wörishofen Wer in Bad Wörishofen Urlaub macht oder eine Kur verbringt, zahlt in der Regel einen Kurbeitrag – und zwar künftig schon ab 16 Jahren. Das ist nur eine der zahlreiche­n Neuerungen, welche der Stadtrat jetzt beschlosse­n hat. Die amtliche Mustersatz­ung in Sachen Kurbeiträg­e stammt nämlich noch dem Jahr 1974. „Überholt ist da harmlos ausgedrück­t“, stellt Kämmerin Beate Ullrich dazu fest. Deshalb hat der Stadtrat jetzt selbst gehandelt. Als Vorlage dient eine nicht-amtliche Mustersatz­ung des bayerische­n Gemeindeta­gs. Als Folge daraus werden ab dem 1. September die Inhaber von Zweitwohnu­ngen pauschal zur Kasse gebeten. Wer seine Wohnung im Kurbezirk eins hat, zahlt künftig 80,40 Euro pro Jahr, im Kurbezirk zwei kostet es 40,20 Euro pro Jahr. Das gilt auch für Wohnmobile oder Wohnwagen, die länger als drei Monate in den beiden Gebieten stehen. Mit Familienan­gehörigen von Zweitwohnu­ngsbesitze­rn kann die Stadt ebenfalls Pauschalen vereinbare­n, wenn die Angehörige­n beitragspf­lichtig sind. Gezahlt werden muss auch hier künftig ab 16 Jahren.

Kurgebiet ist das Stadtgebie­t ohne Dorschhaus­en, Schlingen, Frankenhof­en, Stockheim, Oberund Untergamme­nried sowie Oberes und Unteres Hart. Im Kurbezirk eins, dem größten Teil des Stadtkerns, beträgt der tägliche Kurbeitrag 2,70 Euro, im Kurbezirk zwei sind es 1,35 Euro. Zum Kurbezirk zwei zählen etwa die Gartenstad­t oder die Wohnmobilp­arkplätze der Therme. Ehrenkurgä­ste sind vom Kurbeitrag befreit. Ehrenkurga­st kann werden, wer mindestens 600 Übernachtu­ngen in Bad Wörishofen vorweisen kann. Es gibt auch andere Ausnahmen. Wer zum Beispiel einen kurenden Angehörige­n besucht, ist drei Tage lang vom Kurbeitrag befreit. Auch wer ausschließ­lich beruflich in Bad Wörishofen weilt, muss nicht zahlen. Auch aus „wichtigen Gründen“können Befreiunge­n ausgesproc­hen werden.

Der Kurbeitrag gilt künftig auch für das ganze Jahr. Der Stadtrat hat die Trennung in Saisonzeit­en aufgehoben. Das sei nach einer Umfrage unter den Gastgebern erfolgt, berichtete Kämmerin Ullrich. Für die Gäste, die bislang die Nebensaiso­n genutzt haben, wird der Aufenthalt deshalb teurer. Bislang galten vom 1. November bis zum 20. Dezember sowie vom 7. Januar bis zum 30. April ermäßigte Kurbeiträg­e von 1,90 Euro (Kurzone eins) und 0,95 Euro (Kurzone zwei). Künftig wird der volle Beitrag von 2,70 und 1,35 Euro fällig.

Ebenfalls neu ist die Verpflicht­ung für Betriebe ab zehn Betten, künftig elektronis­ch zu melden. Dazu wird es aber eine Übergangsf­rist

Die digitale Meldepflic­ht für Gastgeber kommt

geben, bis zum 1. Januar 2020. Spätestens dann allerdings müssen die Vermieter ihre kurbeitrag­spflichtig­en Gäste auf digitalem Weg an die Stadt melden. Wer weniger als zehn Betten anbietet, kann die Meldung analog erledigen. Die Beherbergu­ngsbetrieb­e sind auch weiterhin verpflicht­et, den Kurbeitrag zu verlangen. Sie haften dafür auch gegenüber der Stadt.

Im Stadtrat gab es zur neuen Kurbeitrag­ssatzung keinen Redebedarf. Einstimmig genehmigte­n die Ratsmitgli­eder ohne jede Diskussion die neuen Vorgaben. Die Stadt rechnet gemäß des beschlosse­nen Haushaltsp­aketes heuer mit Einnahmen von 1,4 Millionen Euro aus dem Kurbeitrag. Im vergangene­n Jahr zählte Bad Wörishofen 148324 Übernachtu­ngsgäste. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der getätigten Übernachtu­ngen auf 687688 und damit erstmals unter 700 000.

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