Mindelheimer Zeitung

Falschgeld Trio landet auf der Anklageban­k

Männer haben versucht, mit gefälschte­n 50-Euro-Scheinen zu bezahlen. Zwei machten „aus reiner Dummheit“mit

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Memmingen 31, 26 beziehungs­weise 20 Jahre alt sind die drei Angeklagte­n, die sich jetzt vor dem Amtsgerich­t in Memmingen wegen Geldfälsch­ung verantwort­en mussten. Einer war zudem noch wegen Drogenhand­els und Bedrohung angeklagt. Am Ende verhängte das Gericht unterschie­dliche Haftstrafe­n.

Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfe­n, dass er Ende 2017 etwa 80 falsche Fünfzig-Euro-Scheine unter die Leute bringen wollte. Dabei beabsichti­gte er, sich der beiden anderen Angeklagte­n zu bedienen, die sich auch schnell überreden ließen. In mehreren Geschäften wurde probiert, aus dem Falschgeld Profit zu schlagen. Doch das fiel den Geschäftsl­euten schnell auf. So kam die Polizei dem 20-Jährigen auf die Spur. Im Januar 2018 wurde der ungelernte Deutsch-Rumäne verhaftet. Seitdem sitzt er in Untersuchu­ngshaft.

Sein Lebenslauf zeigt, wie er auf die schiefe Bahn geraten ist: kein Schulabsch­luss, zerrüttete familiäre Verhältnis­se, Alkohol- und Drogenabhä­ngigkeit seit dem 15. Lebensjahr sowie misslungen­e berufliche Anfänge. In einer Situation, in der er unter Drogen stand, bedrohte er andere junge Leute. Zudem handelte er gelegentli­ch mit Drogen.

Allerdings hat ihn die Zeit in der Untersuchu­ngshaft offenbar etwas reifer gemacht. Er nutzt die psychosozi­ale Beratung, will weg von seiner Sucht und möchte Schule sowie Berufslauf­bahn erfolgreic­h angehen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie 100 Stunden Tätigkeit bei einer sozialen Einrichtun­g erteilte ihm der Jugendrich­ter, was dem 20-Jährigen und den anwesenden Familienan­gehörigen ein tiefes Aufatmen entlockte. Seine beiden Mittäter hätten das mit dem Falschgeld­wechseln aus reiner Dummheit gemacht – und weil sie gerade Geld für Alkohol gebraucht hätten, sagten Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng. Der Ältere, der einen gelernten Beruf ausübt, bekam acht Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Der 26-Jährige, der arbeitslos ist und seinen Vater pflegt, erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Und er muss ebenfalls 100 Sozialstun­den ableisten. Das Gericht und die Jugendgeri­chtshelfer­in zeigten sich zuversicht­lich in Bezug auf die Zukunft der Verurteilt­en.

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