Wie Schüler Geld verdienen können
Welche Rechte die Jugendlichen haben und welche Regeln grundsätzlich zu beachten sind
Günzburg Mit Ferienjobs können Schüler nicht nur ein bisschen Geld verdienen, sondern auch die Arbeitswelt kennenlernen. Der Deutschen Gewerkschaftsbund gibt Tipps für die Ferienjobber.
Vor Antritt des Ferienjobs sollten die Jugendlichen auf eine schriftliche Vereinbarung bestehen, empfiehlt Gloning. Darin sollten die Rahmenbedingungen des Jobs geregelt und die Bezahlung festgelegt sein. Für über 18-Jährige sei wichtig, dass sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde haben. Bei Ferienjobs seien keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern schon, falls der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt.
Im Normalfall werden diese Steuern im folgenden Kalenderjahr zurückerstattet, wenn man beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellt. Dafür benötigt man eine elektronische Lohnsteuerkarte. Diese kann man vor dem Arbeitsantritt beim Finanzamt beantragen.
Auch bei einer Ferienarbeit gelten die Jugendschutzbestimmungen. Danach ist Ferienarbeit laut DGB-Mitteilung bis einschließlich 14. Lebensjahr verboten. Wenn aber die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Für diese darf die Dauer der Ferienarbeit vier Wochen nicht überschreiten. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf auch nicht überschritten werden, sie muss aber zwischen 6 bis 20 Uhr liegen.
Ausnahmen gibt es für Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Diese dürfen etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, aber nicht an Wochenenden.
Wer unter 18 Jahre alt ist und zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei über sechs Stunden sind es 60 Minuten.