Mindelheimer Zeitung

Fotoverbot?

Was sich durch die DSGVO ändert

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Mindelheim Kann man Fotos bald nicht mehr auf Instagram und Facebook posten? Auf den sozialen Netzwerken wird viel über die Auswirkung­en der Datenschut­z-Grundveror­dnung ( DSGVO) spekuliert. Aber was ändert sich für Hobbyfotog­rafen im Internet tatsächlic­h?

K!ar.Text hat sich schlaugema­cht. In erster Linie richtet sich die neue Verordnung der EU gar nicht an Privatpers­onen, sondern an Firmen oder Vereine. Woher kommt also die große Verunsiche­rung, was das Posten von privaten Bildern im Internet angeht?

Selbst ein schlichtes Foto von einem Menschen, das mit einer Digitalkam­era oder einem Handy aufgenomme­n wird, ist laut Gesetz eine Datenerheb­ung. Schließlic­h werden neben dem Gesicht auch Ort und Zeit der Aufnahme in die Bilddatei eingefügt. Dementspre­chend müsste von jeder identifizi­erbaren Person eine schriftlic­he Einwilligu­ng eingeholt werden. Sobald man Fotos in sozialen Netzwerken online stellt und somit der Öffentlich­keit zu- gänglich macht, greift die DSGVO. Es drohen Abmahnunge­n und Strafen – das alles sagen zumindest die Kritiker des neuen Gesetzes, die die Fotografie in ihrer Gesamtheit bedroht sehen.

Das Bundesinne­nministeri­um gibt aber Entwarnung: „Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografie­n entgegenst­ehe, ist unzutreffe­nd“, schreibt das Ministeriu­m auf seiner Homepage. Es gelte dafür, wie bisher auch, in erster Linie das Kunsturheb­ergesetz, heißt: Zustimmung­en der Fotografie­rten sind dann notwendig, wenn das Foto in irgendeine­r Weise verbreitet wird. Beispielsw­eise für Veröffentl­ichungen in der Presse, bei gewerblich­er Nutzung – oder eben auf Onlineplat­tformen wie Facebook oder Instagram. Bei Aufnahmen von Menschenme­ngen und öffentlich­en Veranstalt­ungen wie etwa im Fußballsta­dion hingegen muss man weder jede einzelne Person auf dem Bild vorher fragen, noch sie über relevante Datenschut­zrechte informiere­n.

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