Fotoverbot?
Was sich durch die DSGVO ändert
Mindelheim Kann man Fotos bald nicht mehr auf Instagram und Facebook posten? Auf den sozialen Netzwerken wird viel über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) spekuliert. Aber was ändert sich für Hobbyfotografen im Internet tatsächlich?
K!ar.Text hat sich schlaugemacht. In erster Linie richtet sich die neue Verordnung der EU gar nicht an Privatpersonen, sondern an Firmen oder Vereine. Woher kommt also die große Verunsicherung, was das Posten von privaten Bildern im Internet angeht?
Selbst ein schlichtes Foto von einem Menschen, das mit einer Digitalkamera oder einem Handy aufgenommen wird, ist laut Gesetz eine Datenerhebung. Schließlich werden neben dem Gesicht auch Ort und Zeit der Aufnahme in die Bilddatei eingefügt. Dementsprechend müsste von jeder identifizierbaren Person eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden. Sobald man Fotos in sozialen Netzwerken online stellt und somit der Öffentlichkeit zu- gänglich macht, greift die DSGVO. Es drohen Abmahnungen und Strafen – das alles sagen zumindest die Kritiker des neuen Gesetzes, die die Fotografie in ihrer Gesamtheit bedroht sehen.
Das Bundesinnenministerium gibt aber Entwarnung: „Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist unzutreffend“, schreibt das Ministerium auf seiner Homepage. Es gelte dafür, wie bisher auch, in erster Linie das Kunsturhebergesetz, heißt: Zustimmungen der Fotografierten sind dann notwendig, wenn das Foto in irgendeiner Weise verbreitet wird. Beispielsweise für Veröffentlichungen in der Presse, bei gewerblicher Nutzung – oder eben auf Onlineplattformen wie Facebook oder Instagram. Bei Aufnahmen von Menschenmengen und öffentlichen Veranstaltungen wie etwa im Fußballstadion hingegen muss man weder jede einzelne Person auf dem Bild vorher fragen, noch sie über relevante Datenschutzrechte informieren.