Offene Fragen nach tödlichem Unfall
Müssen Rollstühle in Bussen gesichert werden? Das sagt der Landesverband
Bad Wörishofen Ein tragischer Unfall in Bad Wörishofen beschäftigt Bevölkerung und Ermittler gleichermaßen. Groß war die Anteilnahme, nachdem zur Wochenmitte die Nachricht vom Tod eines 82-Jährigen bekannt wurde. Der Mann war am Montag mit seinem Rollstuhl in einem Linienbus umgekippt, als der Bus eine Kurve an der Thermenallee nahm. Der 82-Jährige schlug nach Angaben der Polizei mit dem Kopf auf dem Boden des Busses auf und verlor das Bewusstsein. Rettungskräfte reanimierten den Verletzten und brachten ihn ins Krankenhaus. Dort starb der 82-Jährige wenig später. Seither laufen die Ermittlungen.
Ob der Sturz die Todesursache war, muss eine Obduktion des Leichnams klären. „Ebenso ist nicht auszuschließen, ob ein Fremdverschulden vorliegt“, teilt die Polizei. Gestern wurden dazu keine neuen Erkenntnisse bekannt.
Vom Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer war auf Nachfrage Grundsätzliches zu erfahren. „Es gibt keine konkreten gesetzlichen, technischen Vorgaben zur Sicherung von Rollstühlen in Kraftomnibussen“, teilte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Monika Steffen unserer Zeitung gestern mit. „Maßgeblich ist hier auch die jeweilige technische Ausstattung der Rollstühle, die individuell sehr verschieden sein kann.“Insoweit werde sich aus „dem Festhaltegebot ableiten lassen, die Feststellbremse des Rollstuhls zu betätigen und den Rollstuhl gegen die Fahrtrichtung an der davor vorgesehenen Stelle an der Anprallplatte zu platzieren“, so Steffen.
Das Fahrpersonal selbst sei für die sichere Führung des Busses verantwortlich und „selbst nicht aktiv verantwortlich für die Sicherung von Rollstühlen im Kraftomnibus“, sagt Steffen.
Die Stadtwerke Bad Wörishofen, denen der Bus gehört, äußern sich derzeit nicht zum Unfall. Werkleiter Peter Humboldt hat aber die „Betroffenheit und unser Mitgefühl gegenüber den Angehörigen und Freunden des Verunglückten“zum Ausdruck gebracht.