Abenteuerliche Aussagen
Das Landgericht spricht einen 23-Jährigen wegen Fahrerflucht schuldig. Dieser behauptet, ein anderer habe das Auto gelenkt
Memmingen Ein Fall von Fahrerflucht ist abermals vor Gericht gelandet. Der Angeklagte war bereits im Juli 2017 vom Memminger Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubter Entfernung vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem 20-monatigen Führerscheinentzug verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der 23-Jährige allerdings Berufung ein, da er sich absolut unschuldig fühlte. Berufung kam auch von der Staatsanwaltschaft, welcher das Urteil zu sanft ausgefallen war. Nun wurde der Fall am Landgericht erneut verhandelt.
Die Vorgeschichte: Der Angeklagte hatte 2016 ein Dorffest in der Region besucht. Weil er nach seinem Gefühl zu viel Alkohol getrunken hatte (1,85 Promille), wollte er – seinen Angaben nach – nicht mit seinem Auto nach Hause fahren, sondern bei seiner Großmutter, die in der Nähe der Festwiese wohnt, übernachten. Als er noch schnell seine Jacke aus dem Auto holen wollte, habe der Wagen nicht mehr auf dem Parkplatz gestanden.
So meldete er der auf dem Festplatz anwesenden Polizei sein Fahrzeug als gestohlen. Die Beamten fanden das Auto nicht weit entfernt im Ortskern. Es hatte einige Schäden und wurde schnell in Verbindung mit kurz zuvor stattgefundenen Ereignissen gebracht: mit zwei anderen beschädigten Fahrzeugen und einem demolierten Gartenzaun. Letztlich schenkte das Amtsgericht den Aussagen des 23-Jährigen keinen Glauben und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht.
Bei der jetzigen Berufungsverhandlung am Memminger Landgericht sagte der Angeklagte erneut aus, dass ein Unbekannter mit seinem Wagen die Unfälle gebaut haben müsse. Nach der Anhörung von Zeugen kam aber auch das Landgericht zu der Überzeugung, dass dem 23-Jährigen die Taten sehr wohl zuzuschreiben sind. Schließlich hatte ihn einer der Zeugen einwandfrei in seinem Auto sitzend erkannt. Und dass sich jemand mit einer Spezialausrüstung per Funkdatenklau ausgerechnet ein elf Jahre altes Auto klauen wollte, hielt auch ein Gutachter vor Gericht für praktisch ausgeschlossen.
Letztlich sprach das Schöffengericht folgendes Urteil: 3500 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von noch restlichen vier Monaten.