Mindelheimer Zeitung

Abenteuerl­iche Aussagen

Das Landgerich­t spricht einen 23-Jährigen wegen Fahrerfluc­ht schuldig. Dieser behauptet, ein anderer habe das Auto gelenkt

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Memmingen Ein Fall von Fahrerfluc­ht ist abermals vor Gericht gelandet. Der Angeklagte war bereits im Juli 2017 vom Memminger Amtsgerich­t wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs und unerlaubte­r Entfernung vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem 20-monatigen Führersche­inentzug verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der 23-Jährige allerdings Berufung ein, da er sich absolut unschuldig fühlte. Berufung kam auch von der Staatsanwa­ltschaft, welcher das Urteil zu sanft ausgefalle­n war. Nun wurde der Fall am Landgerich­t erneut verhandelt.

Die Vorgeschic­hte: Der Angeklagte hatte 2016 ein Dorffest in der Region besucht. Weil er nach seinem Gefühl zu viel Alkohol getrunken hatte (1,85 Promille), wollte er – seinen Angaben nach – nicht mit seinem Auto nach Hause fahren, sondern bei seiner Großmutter, die in der Nähe der Festwiese wohnt, übernachte­n. Als er noch schnell seine Jacke aus dem Auto holen wollte, habe der Wagen nicht mehr auf dem Parkplatz gestanden.

So meldete er der auf dem Festplatz anwesenden Polizei sein Fahrzeug als gestohlen. Die Beamten fanden das Auto nicht weit entfernt im Ortskern. Es hatte einige Schäden und wurde schnell in Verbindung mit kurz zuvor stattgefun­denen Ereignisse­n gebracht: mit zwei anderen beschädigt­en Fahrzeugen und einem demolierte­n Gartenzaun. Letztlich schenkte das Amtsgerich­t den Aussagen des 23-Jährigen keinen Glauben und verurteilt­e ihn wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs und Unfallfluc­ht.

Bei der jetzigen Berufungsv­erhandlung am Memminger Landgerich­t sagte der Angeklagte erneut aus, dass ein Unbekannte­r mit seinem Wagen die Unfälle gebaut haben müsse. Nach der Anhörung von Zeugen kam aber auch das Landgerich­t zu der Überzeugun­g, dass dem 23-Jährigen die Taten sehr wohl zuzuschrei­ben sind. Schließlic­h hatte ihn einer der Zeugen einwandfre­i in seinem Auto sitzend erkannt. Und dass sich jemand mit einer Spezialaus­rüstung per Funkdatenk­lau ausgerechn­et ein elf Jahre altes Auto klauen wollte, hielt auch ein Gutachter vor Gericht für praktisch ausgeschlo­ssen.

Letztlich sprach das Schöffenge­richt folgendes Urteil: 3500 Euro Strafe und einen Führersche­inentzug von noch restlichen vier Monaten.

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