Auch Digitales kann vererbt werden
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Hinterbliebenen
Berlin/Karlsruhe Zu einem Erbe gehören auch Briefe und Tagebücher – doch was ist mit einem FacebookKonto? Die Innenexperten der FDP und der Grünen, Stephan Thomae und Konstantin von Notz, haben gegenüber unserer Zeitung das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes begrüßt, nach dem im Todesfall auch digitale Inhalte an die Erben des Verstorbenen fallen. Es gebe keinen Grund, sie anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Verkündung des Urteils. Im konkreten Fall hatten die Eltern eines 15-jährigen Mädchens, das bei einem U-BahnUnfall ums Leben gekommen war, um Einsicht in den FacebookAccount der Tochter geklagt.
Das Urteil schaffe Rechtssicherheit, sagte Thomae. „Wenn sich Internetkonzerne zwischen Verstor- bene und deren Erben drängen und sich anmaßen, den rechtmäßigen Zugriff auf den Nachlass zu verwehren, muss ihnen Einhalt geboten werden.“Grünen-Fraktionsvize von Notz verwies darauf, dass der Richterspruch nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten Problematik regele. Der Gesetzgeber bleibe in der Verantwortung, beispielsweise auch für persönliche Fotos und Videos in Clouds, für Rechtssicherheit zu sorgen.