Pumas Schlappe mit der Schlappe
Der Sportartikelhersteller aus Franken streitet sich mit dem Luxusunternehmen Dolce & Gabbana über Badelatschen mit Fellbezug. Auch Musikerin Rihanna ist Teil der Posse
München Eine gewisse Ähnlichkeit ist zwischen beiden Latschen vorhanden: Sowohl das Modell des Sportartikelherstellers Puma als auch das des Mailändischer Unternehmens Dolce & Gabbana besitzen eine einfarbige Kunststoffsohle, bei beiden ist der Riemen mit flauschigem Fell besetzt – weshalb sich beide nicht so wirklich zum Tragen im Schwimmbad eignen, wohl aber als modisches Accessoire beim Promenadenspaziergang. Außerdem haben beide Badelatschen am Donnerstag das Oberlandesgericht München beschäftigt.
Puma beschuldigt Dolce & Gabbana, eine dreiste und unzulässige Nachahmung der Latschen auf den Markt gebracht und durch eine gezielte Täuschung des Kunden den guten Ruf des Puma-Modells ausgenutzt zu haben. Nach einigem Hin und Her landete der Fall vor dem Gericht.
Entworfen wurden die PumaLatschen von Popstar Rihanna. Seit 2015 bringt die Sängerin zusammen mit dem fränkischen Unternehmen Sport-Lifestyle-Kollektionen he- Darunter die besagten Schlappen in der Frühlings-Sommer-Saison 2016. Ein solches Produkt habe es bis dahin noch nie gegeben, betont Puma. Dass Rihanna den Schuh beworben hat, habe die Bekanntheit der Latschen zusätzlich gesteigert.
Dennoch verzichteten die Verantwortlichen darauf, das Design rechtlich schützen zu lassen. Durch die sogenannte Nachahmungsfreiheit ist es Dolce & Gabbana erlaubt, ein ähnliches Modell auf den Markt zu bringen, solange es den Kunden nicht über die Herkunft der Schuhe täuscht.
Nach einem genauen Vergleich der Badelatschen stellen die Richter fest: Puma sei zwar erkennbar das Vorbild. Dolce & Gabbana greife das Design auf, setze sich aber deutlich davon ab. Etwa dadurch, dass das Mailänder Unternehmen echtes Leder verwendet und nicht Kunstleder wie bei den Puma-Latschen.
Das sieht Puma-Anwalt Jens Hilger anders: Viele Menschen würden den Schuh online bestellen. Er beraus. zweifle, dass der Verbraucher da erkenne, ob es sich um echtes oder Kunstfell handele. „Für den sind das beides flauschige Riemen“, so Hilger. Es sei möglich, dass ein Kunde einen Dolce & GabbanaSchuh kaufe und glaube, es handele sich um eine Abwandlung des Puma-Schuhs.
Nach Ansicht der Richter ist das unwahrscheinlich: Schließlich stehe auf dem Schuhkarton und auf der Ober- und Unterseite der Sohle „Dolce & Gabbana“. Beim anderen Modell ist der Fellriemen des Latschen mit Firmenlogo und „Puma“-Schriftzug versehen.
Um welches Produkt es sich handelt, merke der Verbraucher außerdem am Preis: Während das Modell des deutschen Sportartikelherstellers zwischen 33,80 Euro und 90 Euro kostet, muss ein Kunde für die Badelatsche des Mailänder Luxusartikelherstellers 495 Euro auf den Tisch legen. Im Übrigen, erklärte der Vorsitzende Richter, sei das Modell von Dolce & Gabbana auf bescheidene Resonanz gestoßen: 2017 seien in Deutschland drei Exemplare verkauft worden, darunter zwei Testkäufe der Kläger.