Mindelheimer Zeitung

Das Gesetz

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● In Deutschlan­d ist ein Schwanger schaftsabb­ruch straffrei möglich:

● nach der Beratungsr­egel

Etwa 96,4 Prozent der Schwanger schaftsabb­rüche in Deutschlan­d fin den nach dieser Regelung statt. Dafür müssen folgende Voraussetz­ungen erfüllt sein: » Seit der Befruchtun­g dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein » Die Frau hat die ge setzlich vorgeschri­ebene Beratung gemacht und die entspreche­nde Be scheinigun­g erhalten » Der Abbruch erfolgt frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung » Der Ab bruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgefüh­rt.

● mit medizinisc­her Indikation

» Wenn das Leben beziehungs­weise die körperlich­e oder seelische Ge sundheit der Frau durch die Schwan gerschaft ernsthaft gefährdet ist, kann ein Schwangers­chaftsabbr­uch mit medizinisc­her Indikation durchge führt werden – theoretisc­h bis zum neunten Schwangers­chaftsmona­t.

» Zwei Ärzte haben zu entscheide­n, ob eine medizinisc­he Indikation vor liegt: Der Arzt, der die Diagnose stellt und der, der den Schwangers­chafts abbruch vornehmen soll.

» Eine dreitägige Wartezeit ist hier nicht vorgeschri­eben.

● mit kriminolog­ischer Indikation » Wenn die Schwangers­chaft sehr wahrschein­lich auf einer Straftat, beispielsw­eise einer Vergewalti­gung, beruht, kann sie abgebroche­n wer den.

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