Mindelheimer Zeitung

Der Weg durch den Zoll

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● Das darf von außerhalb der EU mitgebrach­t werden

» Rauchwaren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.

» Alkohol 1 Liter mit mehr als 22 % oder 2 Liter unter 22 % oder vier Liter schäumende Weine oder 16 Li ter Bier.

Arzneimitt­el: nur so viel, wie für den eigenen Bedarf notwendig ist.

Kraftstoff­e Im Reservekan­ister maximal 10 Liter.

● Das darf aus EU Staaten mitge bracht werden

» Rauchwaren 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 Kilo Tabak.

» Alkohol 10 Liter Spirituose­n oder 20 Liter Sherry/Portwein oder 60 Liter Schaumwein oder 110 Liter Bier.

» Kaffee 10 Kilogramm.

● Artenschut­z

» 5000 Tier und 28 000 Pflanzen arten stehen unter Schutz, weil sie vom Aussterben bedroht sind.

» Unter www.artenschut­z online.de sind für alle Länder jene Arten auf geführt, die nicht eingeführt werden dürfen. Das geht bei Tieren von Affen über Kobras bis hin zu Wölfen. Bei Pflanzen reicht die Liste von Aloe bis Schneeglöc­kchen.

● Produktpir­aterie

Vorsicht bei vermeintli­chen Schnäpp chen. Billige Markenuhre­n und Designerta­schen entpuppen sich oft als Fälschunge­n mit giftigen Far ben. Der Zoll beschlagna­hmt diese Waren. (jsto)

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