Wenn Eheleute ein letztes Mal Ja sagen
Während bayernweit die Zahl der Scheidungen sinkt, ist im Unterallgäu das Gegenteil der Fall
Unterallgäu Nach dem Ja im Standesamt folgt für einige Paare meist Jahre später ein zweites: nämlich das Ja zum endgültigen Ende der Ehe. Bayernweit ist die Zahl der Scheidungen im vergangenen zwar von 24 134 auf 22 599 gesunken, im Unterallgäu ist laut den Daten des Statistischen Bundesamtes jedoch das Gegenteil der Fall. Hier wurden im Jahr 2017 acht Ehen mehr geschieden als 2016, nämlich 221. 94,12 Prozent der Scheidungsanträge wurden im gegenseitigen Einvernehmen, dass es so nicht weitergehen kann, von beiden Partnern befürwortet.
Auch bei der Frage, von wem die Trennung ausging, sieht es im Unterallgäu anders aus als im Freistaat insgesamt: Im Landkreis kamen 51,58 Prozent der Scheidungsanträge von Frauen, während bayernweit mit 48,50 Prozent weniger als die Hälfte der Anträge von den Ehefrauen ausging. Vor 18 Jahren war das noch deutlich anders: Im Jahr 2000 wollten mit fast 58 Prozent mehr Frauen als Männer einen Schlussstrich unter die Beziehung ziehen.
Weiter aufgeschlüsselt stellten in 111 Fällen im Kreis Unterallgäu die Frauen den Scheidungsantrag mit Zustimmung des Mannes, in drei Fällen wollten die Männer die Trennung nicht akzeptieren. Bei den Männern hatten 97 Antragsteller die Zustimmung der Frau und ebenfalls in drei Fällen nicht. Und in sieben Fällen stellte das NochEhepaar gleich gemeinsam den Antrag, Ex-Ehepaar zu werden.
Ob der Partner der Trennung zustimmt oder nicht, ist letztlich jedoch egal. Widerstand ist im Grunde zwecklos. Will ein Partner die Trennung nicht, kann er sie höchstens drei Jahre hinauszögern. Paragraf 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass eine Ehe dann gescheitert ist, „wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Ehescheidung zustimmt“. Stimmt der Partner jedoch der Scheidung nach Ablauf des Tren- nungsjahrs nicht zu und findet er außerdem einen Richter, der keine Belege dafür sieht, dass die Ehe gescheitert ist, kann diese gegen den Willen des Ehegatten erst nach drei Jahren geschieden werden, sagt das Gesetz. Aber dann ist endgültig Schluss.
Von den 221 Scheidungen im Kreis Unterallgäu erfolgten 161 nach einjähriger Trennung. In 58 Fällen sträubte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang, wieder als Single oder alleinerziehende Mutter beziehungsweise alleinerziehender Vater durchs Leben zu gehen.
Der Rest sind Spezialfälle, in denen das Familiengericht aufgrund besonderer Umstände das Scheitern einer Ehe feststellt. Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht beider Partner bleibt. Im Scheidungsverfahren ist deshalb das Sorgerecht anders als früher kein Thema mehr, das Gericht entscheidet nicht darüber. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrücklich.