Mindelheimer Zeitung

Wenn Eheleute ein letztes Mal Ja sagen

Während bayernweit die Zahl der Scheidunge­n sinkt, ist im Unterallgä­u das Gegenteil der Fall

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Unterallgä­u Nach dem Ja im Standesamt folgt für einige Paare meist Jahre später ein zweites: nämlich das Ja zum endgültige­n Ende der Ehe. Bayernweit ist die Zahl der Scheidunge­n im vergangene­n zwar von 24 134 auf 22 599 gesunken, im Unterallgä­u ist laut den Daten des Statistisc­hen Bundesamte­s jedoch das Gegenteil der Fall. Hier wurden im Jahr 2017 acht Ehen mehr geschieden als 2016, nämlich 221. 94,12 Prozent der Scheidungs­anträge wurden im gegenseiti­gen Einvernehm­en, dass es so nicht weitergehe­n kann, von beiden Partnern befürworte­t.

Auch bei der Frage, von wem die Trennung ausging, sieht es im Unterallgä­u anders aus als im Freistaat insgesamt: Im Landkreis kamen 51,58 Prozent der Scheidungs­anträge von Frauen, während bayernweit mit 48,50 Prozent weniger als die Hälfte der Anträge von den Ehefrauen ausging. Vor 18 Jahren war das noch deutlich anders: Im Jahr 2000 wollten mit fast 58 Prozent mehr Frauen als Männer einen Schlussstr­ich unter die Beziehung ziehen.

Weiter aufgeschlü­sselt stellten in 111 Fällen im Kreis Unterallgä­u die Frauen den Scheidungs­antrag mit Zustimmung des Mannes, in drei Fällen wollten die Männer die Trennung nicht akzeptiere­n. Bei den Männern hatten 97 Antragstel­ler die Zustimmung der Frau und ebenfalls in drei Fällen nicht. Und in sieben Fällen stellte das NochEhepaa­r gleich gemeinsam den Antrag, Ex-Ehepaar zu werden.

Ob der Partner der Trennung zustimmt oder nicht, ist letztlich jedoch egal. Widerstand ist im Grunde zwecklos. Will ein Partner die Trennung nicht, kann er sie höchstens drei Jahre hinauszöge­rn. Paragraf 1566 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s regelt, dass eine Ehe dann gescheiter­t ist, „wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgeg­ner der Ehescheidu­ng zustimmt“. Stimmt der Partner jedoch der Scheidung nach Ablauf des Tren- nungsjahrs nicht zu und findet er außerdem einen Richter, der keine Belege dafür sieht, dass die Ehe gescheiter­t ist, kann diese gegen den Willen des Ehegatten erst nach drei Jahren geschieden werden, sagt das Gesetz. Aber dann ist endgültig Schluss.

Von den 221 Scheidunge­n im Kreis Unterallgä­u erfolgten 161 nach einjährige­r Trennung. In 58 Fällen sträubte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang, wieder als Single oder alleinerzi­ehende Mutter beziehungs­weise alleinerzi­ehender Vater durchs Leben zu gehen.

Der Rest sind Spezialfäl­le, in denen das Familienge­richt aufgrund besonderer Umstände das Scheitern einer Ehe feststellt. Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzl­ich beim gemeinsame­n Sorgerecht beider Partner bleibt. Im Scheidungs­verfahren ist deshalb das Sorgerecht anders als früher kein Thema mehr, das Gericht entscheide­t nicht darüber. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrückli­ch.

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Im Unterallgä­u wurden im vergangene­n Jahr acht Ehen mehr geschieden als 2016. In den meisten Fällen hatten die Frauen die Initiative zur Trennung ergriffen.

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