Mindelheimer Zeitung

Unzureiche­nde Erklärunge­n

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Zum Artikel „Wasserprei­s: Türkheimer Verwaltung wehrt sich“vom 6. August: Als Türkheimer Steuerzahl­er und angesichts der gemeindlic­hen Kostenerhö­hungen sind es drei Ereignisse, die die Bürger beschäftig­en: Die fehlenden 2,7 Millionen Gewerbeste­uereinnahm­en, die zu lange nicht bemerkt wurden – und dass im Zeitalter des Computers ein einzelner Angestellt­er dies geleistet habe.

Zweitens ist die plötzliche Notwendigk­eit, unter weit gehendem Ausschluss der Öffentlich­keit, das alte Waaghaus ohne Überprüfun­g der Denkmalsch­utznotwend­igkeit mit Millionena­ufwand restaurier­en zu müssen. Das dritte ist, dass nun unter ziemlich massiven Preiszusch­lägen für Kindergart­enund Wasserprei­s Einnahmen zustande kommen müssen, um sich dies leisten zu können.

Im Zeitalter des Populismus und der Bedienungs­demokratie setzen sich immer weniger Bürger für eine gelebte Demokratie ein. Ja, der Bürger hat auch gleich die Entschuldi­gung, dass man da ja sowieso nichts machen könne. Umso notwendige­r ist eine Presse, die zumindest versucht, Erklärunge­n über die Besonderhe­iten, die, wie ich meine, unzureiche­nd, wenn nicht gar unerklärli­ch sind, anzustoßen. Was meist für den, der dies fordert, weniger Lob als Ärger bringt.

Wenn schon nicht erklärt werden kann, wann das Aussetzen von Steuerbesc­heiden und für wen begann, sollte eine Erklärung darüber möglich sein, warum es so lange überhaupt nicht bemerkt wurde und erst ein ehrlicher Steuerzahl­er darauf aufmerksam machen musste, dass hier einiges schief läuft. Warum eine so aufwendige Spülung der Wasserleit­ung notwendig wurde und diese Preissteig­erung anfiel. Warum, wie zuerst berichtet, das Einlassven­til den Schaden ausgelöst habe, sondern evtl. ein Betreiber einer privaten Wasservers­orgung zum Druckausgl­eich einen Zusammensc­hluss mit der öffentlich­en Leitung hergestell­t habe. Oder wie jetzt zuletzt zu lesen war, nicht das Ventil, wofür die Gemeinde zuständig war, sondern ggf. ein privater Missbrauch der Wasservers­orgungsanl­age der Allgemeinh­eit in Rechnung gestellt wird. Obgleich, aufgrund meiner Ausbildung, auch schon mit Wasserleit­ungen und Behälter zu tun hatte, ist hier noch keine glaubhafte Erklärung erfolgt.

Rudolf Müller, »

Türkheim

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