Vier VG Gemeinden, vier Wasserpreise
Während in Türkheim der Trinkwasserpreis erhöht wurde, freuen sich die Verbraucher in Wiedergeltingen, Rammingen und Amberg über deutlich günstigere Gebühren. Die VG-Kämmerei erklärt, warum das so ist
Türkheim Das Thema Trinkwasser ist in Türheim seit Monaten in aller Munde: Erst die „Trinkwasser-Misere“durch die Verkeimung des Trinkwassers, zuletzt die Entscheidung des Gemeinderates, die Trinkwassergebühren zu erhöhen.
Anders als in Türkheim, wo die Verbraucher rückwirkend zum 1. Juli für einen Kubikmeter Trinkwasser statt bislang 1,34 jetzt 1,53 Euro bezahlen müssen, steht in Wiedergeltingen möglicherweise sogar eine Reduzierung der Trinkwasser-Gebühren bevor, wie VGKämmerer Claus-Dieter Hiemer bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Wiedergeltingen angekündigt hatte. Aktuell kostet in Wiedergeltingen ein Kubikmeter, also 1000 Liter, Trinkwasser 0,61 Euro, in Rammingen 0,70 Euro und in Amberg sogar nur 0,45 Euro. Diese Preise sind ohne Mehrwertsteuer, die Grundgebühr für die Verwendung von Wasserzählern ist unberücksichtigt und in diesem Preis ebenfalls nicht enthalten.
Vier VG-Gemeinden – aber vier deutlich unterschiedliche Kosten für das Trinkwasser: „Wie geht denn das?“, wollte ein MZ-Leser wissen.
Claus-Dieter Hiemer befindet sich derzeit im Urlaub, daher beantwortete Christian Schöffel von der Kämmerei die Anfrage der
Mindelheimer Zeitung: „Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft haben wir drei unabhängige Wasserversorgungssysteme: Markt Türkheim und Rammingen jeweils alleine und die gemeinsame Wasserversorgung von Wiedergeltingen und Amberg. Alle vier Gemeinden leite ihr Abwasser in die gleiche Kläranlage ein.
Was kompliziert klingt, ist aber ganz einfach: Die Kläranlage stehe mit dem Thema „Wasser“absolut in keinem Zusammenhang, so Schöffel. Diese wäre dem Bereich „Abwasserbeseitigung“zuzuordnen, was eine eigene „Kostenrechnende Einrichtung“darstellt und getrennt betrachtet werden müsse. Nach dem Kommunalabgabengesetz ist laut Schöffel eine Wasserver- sorgung eine davon unabhängige „Kostenrechnende Einrichtung“. Dies bedeute, dass eine Kostendeckung durch das Erheben einer entsprechend ausreichenden Gebühr werden sollte bzw. muss. Bei der Gebührenbemessung werden laut Schöffel die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum, höchstens aber vier Jahre, berücksichtigt.
Die kommunale Aufsicht überprüfe im Rahmen der Genehmigung und Würdigung der Haushaltspläne die kostenrechnenden Einrichtungen und weise in ihrer Stellungnaherzielt me darauf hin, dass eine Kostendeckung erzielt werden sollte oder muss. Daraus ergebe sich für die Kommune dann ein Handlungsbedarf für diese Einrichtung, so Schöffel. Beispiele für diesen Handlungsbedarf sind laut Schöffel „die Preiserhöhung im Fall Markt Türkheim oder aber auch Spielraum für eine Preissenkung wie in Wiedergeltingen“. Jede Wasserversorgung habe eine eigene Kostenstruktur mit Fixkosten und verbrauchsabhängigen Kosten.
Die Personalkosten für die Mitarbeiter einer Wasserversorgung können miteinander nicht verglichen werden, betont Schöffel, denn: „Jede Wasserversorgung bedarf eine unterschiedliche Personalausstattung
In Türkheim 1,53 Euro, in Amberg 0,45 Euro
Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach
Unterschiedliche Netze, unterschiedliche Kosten
– die Anzahl der Mitarbeiter und deren notwendige Qualifikation sind nicht vergleichbar“, verdeutlicht Schöffel.
Auch die Unterhaltskosten einer Wasserversorgung seien „von verschiedenen Faktoren abhängig“, so Schöffel, der auch hierfür einige Beispiele parat hat: „Wie lange ist das Leitungsrohrnetz, das gewartet werden muss? In welchem Zustand befindet sich das Leitungsnetz? Ist es schon älter und daher auch reparaturanfälliger oder ist es neuer und somit wartungsärmer? Welche Sanierungsmaßnahmen haben in den letzten Jahren stattgefunden?“
Somit summiere sich für jede Wasserversorgung und somit für jede Gemeinde ein „unterschiedlich hoher Kostenblock“, erklärt Christian Schöffel von der VG-Kämmerei.
Aber nicht nur die Kosten alleine seien für die Kalkulation des Wasserpreises bestimmend – auch die Wasserverbrauchsmengen beeinflussten den Wasserpreis erheblich, da die Kosten auf die verbrauchte Wassermenge umgelegt werden.
Schöffel rechnet die Auswirkung des Wasserpreises bei gleichen Kosten und unterschiedlichen Abnahmemengen vor: „Ist die Abnahmemenge innerhalb der Versorgung größer, so lassen sich die Kosten auf diese höhere Abnahmemenge verteilen und der Wasserpreis pro Kubikmeter sinkt. Ist die Abnahmemenge geringer, so gilt es die Kosten auf diese geringere Menge aufzuteilen. Das bedeutet, dass der Preis pro Kubikmeter höher liegen wird“, so Christian Schöffel zur