Mindelheimer Zeitung

Vier VG Gemeinden, vier Wasserprei­se

Während in Türkheim der Trinkwasse­rpreis erhöht wurde, freuen sich die Verbrauche­r in Wiedergelt­ingen, Rammingen und Amberg über deutlich günstigere Gebühren. Die VG-Kämmerei erklärt, warum das so ist

- VON ALF GEIGER MZ.

Türkheim Das Thema Trinkwasse­r ist in Türheim seit Monaten in aller Munde: Erst die „Trinkwasse­r-Misere“durch die Verkeimung des Trinkwasse­rs, zuletzt die Entscheidu­ng des Gemeindera­tes, die Trinkwasse­rgebühren zu erhöhen.

Anders als in Türkheim, wo die Verbrauche­r rückwirken­d zum 1. Juli für einen Kubikmeter Trinkwasse­r statt bislang 1,34 jetzt 1,53 Euro bezahlen müssen, steht in Wiedergelt­ingen möglicherw­eise sogar eine Reduzierun­g der Trinkwasse­r-Gebühren bevor, wie VGKämmerer Claus-Dieter Hiemer bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Wiedergelt­ingen angekündig­t hatte. Aktuell kostet in Wiedergelt­ingen ein Kubikmeter, also 1000 Liter, Trinkwasse­r 0,61 Euro, in Rammingen 0,70 Euro und in Amberg sogar nur 0,45 Euro. Diese Preise sind ohne Mehrwertst­euer, die Grundgebüh­r für die Verwendung von Wasserzähl­ern ist unberücksi­chtigt und in diesem Preis ebenfalls nicht enthalten.

Vier VG-Gemeinden – aber vier deutlich unterschie­dliche Kosten für das Trinkwasse­r: „Wie geht denn das?“, wollte ein MZ-Leser wissen.

Claus-Dieter Hiemer befindet sich derzeit im Urlaub, daher beantworte­te Christian Schöffel von der Kämmerei die Anfrage der

Mindelheim­er Zeitung: „Innerhalb der Verwaltung­sgemeinsch­aft haben wir drei unabhängig­e Wasservers­orgungssys­teme: Markt Türkheim und Rammingen jeweils alleine und die gemeinsame Wasservers­orgung von Wiedergelt­ingen und Amberg. Alle vier Gemeinden leite ihr Abwasser in die gleiche Kläranlage ein.

Was komplizier­t klingt, ist aber ganz einfach: Die Kläranlage stehe mit dem Thema „Wasser“absolut in keinem Zusammenha­ng, so Schöffel. Diese wäre dem Bereich „Abwasserbe­seitigung“zuzuordnen, was eine eigene „Kostenrech­nende Einrichtun­g“darstellt und getrennt betrachtet werden müsse. Nach dem Kommunalab­gabengeset­z ist laut Schöffel eine Wasserver- sorgung eine davon unabhängig­e „Kostenrech­nende Einrichtun­g“. Dies bedeute, dass eine Kostendeck­ung durch das Erheben einer entspreche­nd ausreichen­den Gebühr werden sollte bzw. muss. Bei der Gebührenbe­messung werden laut Schöffel die Kosten für einen mehrjährig­en Zeitraum, höchstens aber vier Jahre, berücksich­tigt.

Die kommunale Aufsicht überprüfe im Rahmen der Genehmigun­g und Würdigung der Haushaltsp­läne die kostenrech­nenden Einrichtun­gen und weise in ihrer Stellungna­herzielt me darauf hin, dass eine Kostendeck­ung erzielt werden sollte oder muss. Daraus ergebe sich für die Kommune dann ein Handlungsb­edarf für diese Einrichtun­g, so Schöffel. Beispiele für diesen Handlungsb­edarf sind laut Schöffel „die Preiserhöh­ung im Fall Markt Türkheim oder aber auch Spielraum für eine Preissenku­ng wie in Wiedergelt­ingen“. Jede Wasservers­orgung habe eine eigene Kostenstru­ktur mit Fixkosten und verbrauchs­abhängigen Kosten.

Die Personalko­sten für die Mitarbeite­r einer Wasservers­orgung können miteinande­r nicht verglichen werden, betont Schöffel, denn: „Jede Wasservers­orgung bedarf eine unterschie­dliche Personalau­sstattung

In Türkheim 1,53 Euro, in Amberg 0,45 Euro

Klingt komplizier­t, ist aber eigentlich ganz einfach

Unterschie­dliche Netze, unterschie­dliche Kosten

– die Anzahl der Mitarbeite­r und deren notwendige Qualifikat­ion sind nicht vergleichb­ar“, verdeutlic­ht Schöffel.

Auch die Unterhalts­kosten einer Wasservers­orgung seien „von verschiede­nen Faktoren abhängig“, so Schöffel, der auch hierfür einige Beispiele parat hat: „Wie lange ist das Leitungsro­hrnetz, das gewartet werden muss? In welchem Zustand befindet sich das Leitungsne­tz? Ist es schon älter und daher auch reparatura­nfälliger oder ist es neuer und somit wartungsär­mer? Welche Sanierungs­maßnahmen haben in den letzten Jahren stattgefun­den?“

Somit summiere sich für jede Wasservers­orgung und somit für jede Gemeinde ein „unterschie­dlich hoher Kostenbloc­k“, erklärt Christian Schöffel von der VG-Kämmerei.

Aber nicht nur die Kosten alleine seien für die Kalkulatio­n des Wasserprei­ses bestimmend – auch die Wasserverb­rauchsmeng­en beeinfluss­ten den Wasserprei­s erheblich, da die Kosten auf die verbraucht­e Wassermeng­e umgelegt werden.

Schöffel rechnet die Auswirkung des Wasserprei­ses bei gleichen Kosten und unterschie­dlichen Abnahmemen­gen vor: „Ist die Abnahmemen­ge innerhalb der Versorgung größer, so lassen sich die Kosten auf diese höhere Abnahmemen­ge verteilen und der Wasserprei­s pro Kubikmeter sinkt. Ist die Abnahmemen­ge geringer, so gilt es die Kosten auf diese geringere Menge aufzuteile­n. Das bedeutet, dass der Preis pro Kubikmeter höher liegen wird“, so Christian Schöffel zur

 ?? Symbolfoto: Anne Wall ?? Das Thema Trinkwasse­r ist in Türkheim seit Monaten ein Aufreger: erst die Verkeimung des Wassers, jetzt die Erhöhung des Trinkwasse­rpreises. In den VG Gemeinden Rammingen, Wiedergelt­ingen und Amberg wird erheblich weniger verlangt, wunderte sich ein MZ Leser. Christian Schöffel von der Kämmerei hat die Antworten.
Symbolfoto: Anne Wall Das Thema Trinkwasse­r ist in Türkheim seit Monaten ein Aufreger: erst die Verkeimung des Wassers, jetzt die Erhöhung des Trinkwasse­rpreises. In den VG Gemeinden Rammingen, Wiedergelt­ingen und Amberg wird erheblich weniger verlangt, wunderte sich ein MZ Leser. Christian Schöffel von der Kämmerei hat die Antworten.

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