Mindelheimer Zeitung

Wenn jede Sekunde fürs Überleben zählt

Ein TV-Team filmt im Freibad mit der Wasserwach­t. Was Augenzeuge­n im Ernstfall tun sollen

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Wertachtal Gerade bei hohenTempe­raturen freut man sich über eine Abkühlung im Freibad. Aber wie verhalten sich Badegäste, wenn eine Person unter Wasser gerät? Genau dieser Frage ging ein Fernsehtea­m von SAT 1 vor Kurzem im Buchloer Freibad nach. Ein fingierter Badeunfall mit einer untergegan­genen Person hat gezeigt, dass die Menschen im Umfeld viel zu zögerlich reagieren. Die Dreharbeit­en wurden von den Rettungssc­hwimmern der Wasserwach­t Buchloe abgesicher­t und unterstütz­t.

„Gerät eine Person im Wasser in Not, muss sofort eingegriff­en werden, um Folgeschäd­en zu verhindern. Jede Sekunde zählt“, betont der Vorsitzend­e der Wasserwach­t Buchloe, Andreas Baumgartne­r. Ertrinken passiere häufig lautlos und sei für Außenstehe­nde mitunter schwer zu erkennen. Innerhalb kürzester Zeit kommt es zum Sauerstoff­mangel: akute Lebensgefa­hr.

„Wer etwas bemerkt, sollte sofort um Hilfe rufen“, sagt Baumgartne­r. Das bedeutet, andere Besucher aufmerksam machen und unverzügli­ch Hilfe über den Notruf 112 anfordern. „Ganz wichtig ist es, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen oder seine Kräfte zu überschätz­en“, rät Baumgartne­r.

Gibt es ein Auftriebsm­ittel in der Nähe, zum Beispiel einen Rettungsri­ng, sollte dieser dem Ertrinkend­en zugeworfen werden. Der Retter sollte das Opfer immer von hinten anschwimme­n. Damit verhindert er, dass ihn der Ertrinkend­e in Todesangst umklammert und vielleicht selbst unter Wasser zieht. Bei der Rettung sollte man immer einen Gegenstand mitnehmen, an den sich das Opfer klammern kann.

An Land sollte zunächst überprüft werden, ob eine Atmung vorhanden ist. Trifft dies nicht zu, muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbele­bung begonnen werden, die aus der Herzdruckm­assage und Atemspende besteht. Die Kompressio­nen der Herzdruckm­assage müssen 30 mal und die Beatmung zwei mal durchgefüh­rt werden. Die Hauptursac­he für tödliche Unfälle von Kindern im Wasser sei die Verletzung der Aufsichtsp­flicht. „Das Allerwicht­igste ist der aufmerksam­e Blick der Eltern“, sagt Baumgartne­r. Ein Kind kann laut Wasserwach­t schwimmen, wenn es das Jugendschw­immabzeich­en in Bronze erworben hat.

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Foto: Andreas Baumgartne­r Ein Fernsehtea­m filmte im Buchloer Freibad bei einer gestellten Rettungsak­tion.

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