Doppelmörder bleibt im Knast
Mann metzelte Nachbarinnen nieder
Hirblingen/Augsburg Der Doppelmörder von Hirblingen (Landkreis Augsburg) bleibt lebenslang hinter Gittern: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im Hirblinger Doppelmord verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Augsburg bestätigt.
Dieses hatte den 32-jährgen Industriemechaniker im November 2017 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwälte Walter Rubach und Hansjörg Schmid) hatte sich in der Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Das Urteil des Landgerichts Augsburg nach 13 Verhandlungstagen mit 64 Zeugen und acht Sachverständigen ist damit rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts hatte der 32-jährige Hirblinger aus Habgier seine beiden Nachbarinnen getötet. Die beiden Frauen lebten in einer Wohnung und pflegten ein gutes Verhältnis zum 32-Jährigen. Er kümmerte sich hin und wieder auch um die Katzen der Frauen. Im Dezember überfiel er frühmorgens seine Nachbarinnen. Mit mindestens einem Messer bewaffnet bedrohte er sie und zwang eine der beiden Frauen, die Geheimnummern ihrer Bankkarten zu verraten. Dann stach er zu – der 32-Jährige richtete nach Auffassung des Gerichts ein regelrechtes Blutbad an. Mit mehr als drei Dutzend Messerstichen metzelte er die beiden Frauen nieder. In den Tagen darauf hob er im Landkreis Augsburg, in Garmisch-Partenkirchen und in Prag von den Konten der Frauen über 5000 Euro ab. Und er entsorgte die Opfer.