Mindelheimer Zeitung

Jetzt droht die Stilllegun­g

Was ein VW-Kunde aus Mindelheim erlebt. Und warum er immer noch hofft

- VON JOHANN STOLL

Mindelheim Im Mai 2015 war sich Thorsten Bringezu sicher, alles richtig gemacht zu haben. Von einem VW-Vertragshä­ndler, der außerhalb des Landkreise­s Unterallgä­u sein Geschäft betreibt, hatte er einen Caddy für gut 26 000 Euro gekauft. Der Jahreswage­n war stark genug, um auch einen Wohnwagen schleppen zu können. Das war ihm das Wichtigste. Thorsten Bringezu hatte sich für einen Diesel entschiede­n. Heute weiß er: Diese Entscheidu­ng hat ihm jede Menge Ärger eingebrock­t.

Als der Dieselskan­dal öffentlich wurde und von Anfang an Volkswagen tief darin verstrickt war, machte sich auch der heute 33-Jährige schlau. Im Internet gab er auf einer Seite für betroffene Dieselfahr­er seine Schlüsseln­ummer ein. Das war jener Moment, als der Ärger begann. Laut Hersteller VW entspricht der Motor des Caddy der Emissionsk­lasse Euro 5. Das Fahrzeug ist mit einem EA 189-Dieselmoto­r und einer Software ausgestat- tet, die erkennt, ob das Fahrzeug zur Ermittlung seiner Schadstoff­emissionen auf einem Prüfstand einen genormten Fahrzyklus vornimmt oder ob es im realen Straßenver­kehr betrieben wird. Auf dem Prüfstand ist der Ausstoß an gesundheit­sgefährlic­hen Stickoxide­n geringer als im Normalbetr­ieb auf der Straße. Die vom Gesetzgebe­r vorgegeben­en Grenzwerte werden also überschrit­ten.

Vom Autohaus verlangte der Krankenpfl­eger die Rückabwick­lung des Kaufes. „Ich habe angeboten, das Auto gegen einen anderen Wagen zu tauschen“, sagt Bringezu. Aber dazu war das Unternehme­n nicht bereit. „Die wollten ihr eigenes Auto nicht mehr auf dem Hof stehen haben.“

Bringezu nahm sich einen Anwalt und reichte im Dezember 2017 Klage gegen den Autohändle­r ein. Die von VW angebotene Aktualisie­rung der Software für Dieselmoto­ren hat Bringezu aus Sorge um den Motor abgelehnt. Aufgeschre­ckt haben ihn zahlreiche Klagen von Dieselfahr­ern, die damit keine guten Erfah- rungen gemacht hätten und letztlich mit einem Motorschad­en zurückblie­ben seien.

Einen Gerichtste­rmin gibt es bis heute nicht. Der ist erst für 2019 anberaumt. Bringezu lebte bis vor kurzem im Landkreis Ostallgäu. Als er nach Mindelheim zog, meldete er sein Fahrzeug um. Da gab es zunächst auch keine Probleme. Das änderte sich Anfang August. Da schrieb ihm die Zulassungs­stelle, dass der Betrieb des Caddys untersagt werde. Sieben Tage Zeit hat er, Fahrzeugbr­ief und Kennzeiche­n zur Entstempel­ung vorzulegen. Falls er dem nicht nachkommt, droht ein Zwangsgeld über 1000 Euro.

Dieser Schritt war aber nicht aus heiterem Himmel erfolgt. Die Kreisbehör­de hatte mit Schreiben 9. April 2018 bereits darauf hingewiese­n, dass der Wagen sich nicht in einem ordnungsge­mäßen Zustand befinde. Der Halter war damals aufgeforde­rt worden, den Mangel mithilfe des Updates der Software zu beheben. Damit sollten die unzulässig­en Abschaltei­nrichtunge­n außer Kraft gesetzt werden. Der Autohalter lehnte das Update ab.

Deshalb hat das Landratsam­t noch einmal geschriebe­n und Bringezu darum gebeten sich zum Sachverhal­t zu äußern.

Bringezu sagt, er habe nichts an dem Auto manipulier­t. Dass er sich kümmere, zeige die Klageschri­ft. Hoffnung macht ihm ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Karlsruhe. Das hat entschiede­n, dass eine Stilllegun­g eines solchen Dieselfahr­zeuges nicht vonnöten sei.

Thorsten Bringezu fühlt sich völlig hängengela­ssen. Als kleiner Kunde werde er unter Druck gesetzt, die verantwort­lichen Manager blieben aber unbehellig­t. Zum VWKonzern hat er jedenfalls kein Vertrauen mehr. „Lieber kaufe ich mir ein Busticket als noch einmal ein Auto dieser Marke.“

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Foto: Bringezu Dieser VW Caddy ist ein Diesel und erst drei Jahre alt. Trotzdem droht dem Wagen von Thorsten Bringezu jetzt die Stilllegun­g.

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