Jetzt droht die Stilllegung
Was ein VW-Kunde aus Mindelheim erlebt. Und warum er immer noch hofft
Mindelheim Im Mai 2015 war sich Thorsten Bringezu sicher, alles richtig gemacht zu haben. Von einem VW-Vertragshändler, der außerhalb des Landkreises Unterallgäu sein Geschäft betreibt, hatte er einen Caddy für gut 26 000 Euro gekauft. Der Jahreswagen war stark genug, um auch einen Wohnwagen schleppen zu können. Das war ihm das Wichtigste. Thorsten Bringezu hatte sich für einen Diesel entschieden. Heute weiß er: Diese Entscheidung hat ihm jede Menge Ärger eingebrockt.
Als der Dieselskandal öffentlich wurde und von Anfang an Volkswagen tief darin verstrickt war, machte sich auch der heute 33-Jährige schlau. Im Internet gab er auf einer Seite für betroffene Dieselfahrer seine Schlüsselnummer ein. Das war jener Moment, als der Ärger begann. Laut Hersteller VW entspricht der Motor des Caddy der Emissionsklasse Euro 5. Das Fahrzeug ist mit einem EA 189-Dieselmotor und einer Software ausgestat- tet, die erkennt, ob das Fahrzeug zur Ermittlung seiner Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand einen genormten Fahrzyklus vornimmt oder ob es im realen Straßenverkehr betrieben wird. Auf dem Prüfstand ist der Ausstoß an gesundheitsgefährlichen Stickoxiden geringer als im Normalbetrieb auf der Straße. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte werden also überschritten.
Vom Autohaus verlangte der Krankenpfleger die Rückabwicklung des Kaufes. „Ich habe angeboten, das Auto gegen einen anderen Wagen zu tauschen“, sagt Bringezu. Aber dazu war das Unternehmen nicht bereit. „Die wollten ihr eigenes Auto nicht mehr auf dem Hof stehen haben.“
Bringezu nahm sich einen Anwalt und reichte im Dezember 2017 Klage gegen den Autohändler ein. Die von VW angebotene Aktualisierung der Software für Dieselmotoren hat Bringezu aus Sorge um den Motor abgelehnt. Aufgeschreckt haben ihn zahlreiche Klagen von Dieselfahrern, die damit keine guten Erfah- rungen gemacht hätten und letztlich mit einem Motorschaden zurückblieben seien.
Einen Gerichtstermin gibt es bis heute nicht. Der ist erst für 2019 anberaumt. Bringezu lebte bis vor kurzem im Landkreis Ostallgäu. Als er nach Mindelheim zog, meldete er sein Fahrzeug um. Da gab es zunächst auch keine Probleme. Das änderte sich Anfang August. Da schrieb ihm die Zulassungsstelle, dass der Betrieb des Caddys untersagt werde. Sieben Tage Zeit hat er, Fahrzeugbrief und Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Falls er dem nicht nachkommt, droht ein Zwangsgeld über 1000 Euro.
Dieser Schritt war aber nicht aus heiterem Himmel erfolgt. Die Kreisbehörde hatte mit Schreiben 9. April 2018 bereits darauf hingewiesen, dass der Wagen sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinde. Der Halter war damals aufgefordert worden, den Mangel mithilfe des Updates der Software zu beheben. Damit sollten die unzulässigen Abschalteinrichtungen außer Kraft gesetzt werden. Der Autohalter lehnte das Update ab.
Deshalb hat das Landratsamt noch einmal geschrieben und Bringezu darum gebeten sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bringezu sagt, er habe nichts an dem Auto manipuliert. Dass er sich kümmere, zeige die Klageschrift. Hoffnung macht ihm ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Das hat entschieden, dass eine Stilllegung eines solchen Dieselfahrzeuges nicht vonnöten sei.
Thorsten Bringezu fühlt sich völlig hängengelassen. Als kleiner Kunde werde er unter Druck gesetzt, die verantwortlichen Manager blieben aber unbehelligt. Zum VWKonzern hat er jedenfalls kein Vertrauen mehr. „Lieber kaufe ich mir ein Busticket als noch einmal ein Auto dieser Marke.“