Nach dem Dürre Sommer: So soll den Bauern geholfen werden
Bauern können heuer wegen anhaltender Trockenheit notfalls auch Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen nutzen. Akute Probleme bei der Versorgung gibt es im Unterallgäu bisher nicht
Unterallgäu Landwirte müssen im Rahmen des sogenannten „Greening“mindestens fünf Prozent ihrer Ackerflächen der Natur als „Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)“zur Verfügung stellen. In der Regel heißt dies, der Aufwuchs auf diesen Flächen darf nicht für Futterzwecke genutzt werden. Angesichts der aktuellen Notsituation wegen der anhaltenden Trockenheit gibt es heuer, wie kurz berichtet, eine Sonderregelung, wonach die Nutzung der Zwischenfrüchte von Vorrangflächen möglich ist. Im Unterallgäu gab es bislang diesbezüglich aber nur wenige Anfragen, teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Mindelheim auf Anfrage mit.
Im Grünland fehlen den Bauern wegen der langen, andauernden Hitze und Trockenheit heuer ein bis eineinhalb Schnitte. Akute Probleme bei der Futterversorgung wie in Norddeutschland und Franken sieht Josef Peis im Unterallgäu jedoch bisher noch nicht. Aufgrund der letztjährigen, sehr guten Futterjahre sei auch eine notbedingte Reduzierung der Viehbestände noch nicht zu erwarten. Wie der Landwirtschaftsrat vom AELF Mindelheim auf Anfrage mitteilt, „müsste deshalb bei den meisten Betrieben noch ausreichend Futter in den Silos vorhanden sein“. Diese Einschätzung beruhe auch auf den Aussagen der Futtertrocknungen Mindelheim und Erkheim: Sie registrierten Anfang Juni eine höhere Anlieferung von Trocknungsmaterial, da sich die Futtervorräte in den Betrieben in einer „sehr guten Versorgungssituation“befanden.
Wie Peis weiter berichtet, sehen die Maisbestände im Landkreis Unterallgäu trotz der anhaltenden Trockenheit immer noch „relativ gut“aus. An flachgründigen Stellen habe jedoch die Reife der subtropischen Pflanze sehr stark zugenommen. Dies werde heuer zu einer deutlich früheren Ernte führen. Hierbei werden sich jedoch keine katastrophalschlechten Erträge wie im Norden Bayerns und Deutschlands ergeben, so der Landwirtschaftsrat. Aller- dings seien heuer hierzulande auch keine Spitzenerträge zu erwarten, betont Peis.
Wie der Pflanzenfachmann weiter berichtet, könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang die Landwirte die Zwischenfrüchte ihrer GreeningFlächen für Futterzwecke nutzen werden. Entsprechende Anfragen halten sich ihm zufolge bisher noch in Grenzen.
Als Greening-Zwischenfrüchte zum Füttern geeignet seien grundsätzlich alle normalen Mischungen aus dem üblichen Feldfutterbau (etwa Kleegras). Zu beachten sei je- doch, dass alle Anforderungen einer ÖVF-Zwischenfrucht trotzdem weiterhin bestehen bleiben: Die Saatgutmischung muss aus mindestens zwei Arten bestehen, wobei die Anteile von Samen und Gräsern jeweils nicht über 60 Prozent liegen dürfen. Zudem müsse der Anbau bis zum 1. Oktober erfolgt sein.
Dürregeschädigte Landwirte, die heuer Grundfutter zukaufen müssen, können auch eine Futterbeihilfe beantragen: Sie müssen einen Ertragsrückgang von mindestens 30 Prozent im Einzelbetrieb (im Vergleich zum mehrjährigen Ertragsmittel) nachweisen.
Für die Antragstellung soll noch ein Online-Verfahren eingerichtet werden. Detailregelungen über Beantragung, Nachweise, Bagatellgrenzen sowie der Abgleich mit bisherigen Futterzukäufen müssen jedoch erst noch genauer abgestimmt werden. Ähnlich sehe die Situation auch beim Kauf von Futterstroh aus.