Mindelheimer Zeitung

Sperrmüll darf nicht überall hin

Für den Abfall gelten strenge Regeln

-

Diese Frage stellen sich viele: Darf man seinen Sperrmüll so einfach rausstelle­n? Sie ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworte­n. Wer über einen Vorgarten oder eine Garagenein­fahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemuste­rtes abstellen – in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenständ­e oder Möbel interessie­rt.

Sperrmüll auf öffentlich­em Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustelle­n, ist dagegen in allen Abfallsatz­ungen oder -gesetzen von Kommunen eine Ordnungswi­drigkeit, für die auch ein Bußgeld verhängt werden kann – es sei denn, man hat eine Genehmigun­g zur Sondernutz­ung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmark­t bräuchte.

Weil dafür aber meist Verwaltung­sund Sondernutz­ungsgebühr­en erhoben werden, falls die Genehmigun­g überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, die Sperrmülla­bfuhr zu bestellen. Den Müll holen die Entsorgung­sbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus. Unabhängig vom Ort besteht auch immer die Möglichkei­t, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffh­of zu fahren. Für Privatleut­e ist die Abgabe dort in aller Regel kostenlos.

Wer es ganz genau wissen möchte, schaut am besten in die Abfallsatz­ung. Dort ist nicht nur festgelegt, wo genau der Sperrmüll zur Abholung bereitzust­ellen ist und wem bereitgest­ellter Sperrmüll bis zu welchem Zeitpunkt gehört, sondern auch, was und welche Mengen als Sperrmüll erlaubt, welche Größenbegr­enzungen einzuhalte­n oder welche Gebühren zu leisten sind. Viele Kommunen unterhalte­n auch eine eigene Abfallbera­tung.

 ?? Foto: Richard Lechner ?? Sperrmüll darf nicht einfach auf die Stra ße gestellt werden.
Foto: Richard Lechner Sperrmüll darf nicht einfach auf die Stra ße gestellt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany