Millionen für Müller
Die Schweizer Sarasin Bank muss dem Drogerie-Unternehmer Geld zurückzahlen
Stuttgart Es bleibt dabei: Die Schweizer Bank Sarasin muss dem Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller wegen fehlerhafter Beratung bei Anlagegeschäften 45 Millionen Euro zurückzahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Freitag die Berufung der Bank gegen ein Urteil des Landgerichts Ulm zurück. Das hatte schon im vergangenen Jahr entschieden, dass Müller das Geld zusteht. Auch das OLG-Urteil ist allerdings noch anfechtbar. Bei dem Geschäft mit Müller habe die Basler Bank ihre Beratungspflichten verletzt und den Drogerie-Unternehmer unzulänglich informiert, urteilte der Senat.
Der Streit dreht sich um Anteile am Luxemburger Sheridan-Fonds, in den Müller rund 50 Millionen Euro gesteckt hatte. Über den Fonds sollten mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge geschröpft wurde. Das Bundesfinanzministerium hatte alle derartigen Erstattungen 2012 grundsätzlich gestoppt. Der SheridanFonds brach zusammen, das von Anlegern eingezahlte Geld war weg.
Aus Sicht der Richter hat die Bank den Fonds in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht hinreichend geprüft, sondern allenfalls „Plausibilitätserwägungen“angestellt, wo die versprochenen hohen Erträge herkommen könnten. Zudem habe sie gewusst, dass das Konzept mit den Steuerrückerstattungen zweifelhaft war, ihren Kunden Müller aber nicht auf Bedenken hingewiesen.