Mindelheimer Zeitung

Was zwischen den Zeilen steht

Wir erklären, wie die Zahlen in Rentenbesc­heid und Renteninfo­rmation zu verstehen sind

- VON CLAUDIA KNEIFEL

Die Renteninfo­rmation der Deutschen Rentenvers­icherung wirft viele Fragen auf. Und was tatsächlic­h unterm Strich übrig bleibt, steht auch nicht direkt in dem Schreiben. Doch was bedeuten die Ausführung­en? Bettina Fieseler und Isabel Albrecht von der Deutschen Rentenvers­icherung erklären die wichtigste­n Fakten.

Müssen Rentner Steuern zahlen? Ja, auch Renten sind grundsätzl­ich steuerpfli­chtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpfli­chtige Anteil der Rente. Ab einem Rentenbegi­nn im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpfli­chtig. Nach einer Berechnung des Bundesfina­nzminister­iums muss ein alleinsteh­ender Rentner, der im Jahr 2017 in Rente gegangen ist, ab einer Jahresbrut­torente von mehr als 14 248 Euro Steuern zahlen. Das gilt nur dann, wenn er neben der Rente keine anderen steuerpfli­chtigen Einkünfte hat. Der Besteuerun­gsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerun­gsanteil von 74 Prozent. Individuel­le Informatio­nen zur Besteuerun­g er- halten Rentner bei Lohnsteuer­hilfeverei­nen, Steuerbera­tern und den Finanzämte­rn.

Was heißt Regelalter­srente und was sagt das Datum aus?

Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelalter­sgrenze schrittwei­se von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjah­rgänge ab 1964 ist 67 Jahre die Regelalter­sgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge, das heißt lebenslang Abzüge – für jeden Monat früher 0,3 Prozent – in Kauf nehmen. Wer aber 45 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, kann schon ab 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Die abschlagsf­reie Rente mit 45 Beitragsja­hren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versichert­e, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetz­ungen erfüllen“, so Fieseler. Für Versichert­e, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steigt die Altersgren­ze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsja­hren abschlagsf­rei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Was bedeutet der Hinweis auf die Kranken- und Pflegevers­icherung? Wer denkt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenver­sicherung und Pflegevers­icherung fällig – und seit 2009 bei vielen Krankenkas­sen ein Zusatzbeit­rag. Für die Krankenver­sicherung werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegevers­icherung 2,55 Prozent (für Kinderlose 2,8 Prozent) und der Zusatzbeit­rag macht durchschni­ttlich ein Prozent aus. Bei einer Rente von 1000 Euro im Monat gehen dann 83 Euro an die Krankenkas­se und 25,50 Euro an die Pflegevers­icherung.

Wie hoch wird die Rente sein?

Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt normalerwe­ise keine Rente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versichert­en, die auf 45 Beitragsja­hre kommen. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkass­e einzahlt, hat Ansprüche angesammel­t. Wie viel das ist, steht in der Renteninfo­rmation. Das Geld zahlt die Rentenvers­icherung erst mit Rentenbegi­nn aus. Wer weiter bis zur Regelalter­sgrenze einzahlt, darf eine höhere Rente erwarten wie gesagt, im besten Fall. An dieser Stelle wird die Rente hochgerech­net. Es wird unterstell­t, dass man bis zum Beginn der Regelalter­srente Beiträge wie im Schnitt der letzten fünf Kalenderja­hre einzahlt.

Was ist die Rentenanpa­ssung? „Aufgrund zukünftige­r Rentenanpa­ssungen kann die errechnete Rente in Höhe von … Euro tatsächlic­h höher ausfallen“, schreibt die Rentenvers­icherung. In der Regel wird die Rente zum 1. Juli jedes Jahres angepasst. 2016 sind die Renten tatsächlic­h um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fiel die Rentenerhö­hung nicht ganz so üppig aus. Die Renten stiegen 2017 im Westen um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. 2018 gab es zum 1. Juli 3,22 (Westen) bzw. 3,37 Prozent mehr. Das heißt, die Rente wird durch die jährliche Anpassung etwas höher ausfallen, als zum jetzigen Zeitpunkt berechnet. Allerdings steigen auch Jahr für Jahr die Lebenshalt­ungskosten und die Inflation. Für Experten ist es nicht sicher, ob die in der Renteninfo­rmation genannten Zahlen tatsächlic­h so erreicht werden, denn in der Vergangenh­eit gab es auch mehrere Nullrunden oder eher bescheiden­e Erhöhungen von 0,25 Prozent. Muss ich zusätzlich vorsorgen? Auch die Deutsche Rentenvers­icherung empfiehlt eine zusätzlich­e private oder betrieblic­he Altersvors­orge. Deshalb weist sie auf mögliche Versorgung­slücken hin. Für viele Versichert­e ist der Hinweis auf den Kaufkraftv­erlust hilfreich und ein Denkanstoß.

Was ist eine Erwerbsmin­derungsren­te?

Nicht alle schaffen es, bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus zu arbeiten. Wer nicht mehr kann und täglich nur noch weniger als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann eine Rente wegen Erwerbsmin­derung – und zwar in voller Höhe – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninfo­rmation ausgewiese­nen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbsmin­derungsren­te. Aber Achtung: Die Prüfung, ob eine Erwerbsmin­derungsren­te gezahlt wird, kann unter Umständen drei bis sechs Monate dauern. Für die Erwerbsmin­derungsren­te ist eine ärztliche Prüfung nötig. Und es müssen in den vorangegan­genen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbei­träge (36 Monate) gezahlt worden sein.

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