Mindelheimer Zeitung

Der Minki Krimi

Das Grab einer Kurzhaarka­tze in Mönchengla­dbach erhitzt die Gemüter. Nun muss sich ein Gericht mit dem Thema befassen. Sogar eine Exhumierun­g steht im Raum

-

Mönchengla­dbach Minki hatte nach allem, was man weiß, ein gutes Leben: Sie war kräftig und ein Familienmi­tglied. Als die Kurzhaarka­tze nach zwölf Jahren starb, wurde sie daher nicht einfach beseitigt, sondern würdevoll bestattet – und damit fingen die Probleme an.

Freitagnac­hmittag, das Amtsgerich­t in Mönchengla­dbach. Erschienen sind die Tierfriedh­of-Betreiberi­n Monika Ludwig mit ihrer Anwältin – und ein Anwalt von Minkis einstigem Besitzer. Minkis Grab – seine Ausgestalt­ung – hat beide Parteien so sehr entzweit, dass sie sich nun vor Gericht treffen. Minki war im vergangene­n Jahr begraben worden, in Anwesenhei­t ihres Besitzers, der an dem Gerichtste­rmin nicht teilnimmt, und der Betreiberi­n Monika Ludwig. Die Lage eskaliert, als Ludwig später das endgültige Grab einfasst.

Der Besitzer wirft ihr nach Angaben seines Anwalts Torsten F. Barthel vor, die Grabgrenze viel enger gezogen zu haben als vereinbart. „Dadurch liegt die Katze jetzt nur noch zur Hälfte in ihrem Grab und zur anderen Hälfte mit ihren Extremität­en außerhalb“, sagt Barthel. Die Begrenzung­ssteine verliefen nun direkt über dem Herz der Katze. „Das hält mein Mandant für unwürdig“, sagt Barthel.

Die klare Forderung: Das Grab muss vergrößert werden. Monika Ludwig und ihre Anwältin halten dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart. Und: „Ich sage, die Katze liegt im Grab“, bekräftigt Ludwig. Seit knapp sechs Jahren gebe es den Friedhof. „Ich möchte fast sagen, alle meine Kunden sind zufrieden“, sagt Ludwig.

Richterin Miriam Pels ist sichtlich bemüht, den Zank so zu befrieden, dass die emotionale­n Wunden nicht zu groß werden. Sie halte 50 mal 40 Zentimeter für eine Katze für ausreichen­d und nach Lage der Dinge sei nicht bewiesen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. „Das behauptet der Kläger, aber es gibt dafür keinen Beweis.“Viel wichtiger ist daher nun die Frage, wo Minkis Überreste genau in dem Grab liegen. Sind Minkis Pfötchen noch hinter der Steinumran­dung oder nicht? Das Wort Exhumierun­g steht im Raum. Aber: Viel sehen würde man wohl nicht mehr, sagt KlägerAnwa­lt Barthel. „Die Tiere werden ohne Sarg bestattet“, erläutert er.

Seinen Mandanten verteidigt er. „Manche nennen das einen ,irren‘ Prozess. Aber so irre ist das gar nicht.“Der Mann lebe in normalen Verhältnis­sen, sei beruflich erfolgreic­h, habe Frau und Kind. „Er ist kein Spinner.“Die Klage des Katzenbesi­tzers wird abgewiesen, aber zu Ende ist das Thema damit noch nicht. Es besteht noch die Möglichkei­t, Einspruch einzulegen: „Das heißt, die ganze Geschichte würde dann eben noch mal von vorne anfangen“, sagt Barthels.

 ?? Foto: Christophe Gateau, dpa ?? Als Minki starb, hatte ihr Besitzer ihr Grab liebevoll geschmückt und eingefasst. Doch liegt die Katze überhaupt komplett inner halb des Grabes?
Foto: Christophe Gateau, dpa Als Minki starb, hatte ihr Besitzer ihr Grab liebevoll geschmückt und eingefasst. Doch liegt die Katze überhaupt komplett inner halb des Grabes?

Newspapers in German

Newspapers from Germany