Mindelheimer Zeitung

Neuer Ärger für Allgäuer Politiker

Landtagsab­geordneter Pohl verliert Immunität

- VON ULI BACHMEIER, KATHARINA MÜLLER UND MARKUS RAFFLER

München Eine Trunkenhei­tsfahrt in München vor drei Jahren hat für den Allgäuer Landtagsab­geordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler) ein weiteres Nachspiel. Nachdem er 2015 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, muss der 53-jährige Rechtsanwa­lt aus Kaufbeuren für seine Fahrt mit 1,29 Promille auch mit berufsrech­tlichen Konsequenz­en rechnen. Um ein Verfahren vor dem Anwaltsger­icht zu ermögliche­n, hat der Landtag nun Pohls Immunität aufgehoben.

Gegenüber unserer Redaktion zeigte sich Pohl gestern nicht überrascht, dass ein berufsrech­tliches Verfahren anstehe – dies sei „nicht unüblich“. Dass das Ganze allerdings drei Jahre schlummert­e und nun kurz vor der Landtagswa­hl zum Thema werde, hält Pohl für eine „gezielte Kampagne“, die politisch gesteuert sei. Gleichwohl stehe er zu seiner Verfehlung und beschönige nichts. Auch Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger findet es „seltsam“, dass die Immunität aufgrund desselben Vorfalls drei Wochen vor der Wahl erneut aufgehoben wurde.

Je nach Komplexitä­t des Falles sei es nicht ungewöhnli­ch, dass ein Verfahren erst nach drei Jahren eingeleite­t werde, erklärt dagegen Brigitte Doppler, Geschäftsf­ührerin der Rechtsanwa­ltskammer München. Der Termin einer Landtagswa­hl spiele dabei keine Rolle. Zum Verfahren gegen Pohl äußerte sie sich nicht. Für Rechtsanwä­lte gelten auch außerhalb der unmittelba­ren berufliche­n Pflichten besondere Regeln. Sie müssen sich laut Gesetz als unabhängig­e Organe der Rechtspfle­ge „der Achtung und des Vertrauens“, die die Stellung des Rechtsanwa­lts erfordert, als würdig erweisen. Verletzung­en dieser Pflichten ahndet ein Anwaltsger­icht. Mögliche Sanktionen reichen von einer „Warnung“über eine Geldbuße von maximal 25000 Euro bis zum Ausschluss aus der Rechtsanwa­ltschaft, also quasi ein Berufsverb­ot. Das Münchner Amtsgerich­t hatte 2015 die Bewährungs­strafe für Pohl mit dessen Vorstrafen begründet. Der Abgeordnet­e ist bereits viermal wegen Verkehrsde­likten aktenkundi­g, darunter ein Fall der fahrlässig­en Tötung.

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Bernhard Pohl

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