Landtag hebt Pohls Immunität auf
Der Abgeordnete muss sich einem Verfahren wegen seiner Trunkenheitsfahrt von 2015 stellen. Er vermutet eine gezielte Attacke
Kaufbeuren/München Der Bayerische Landtag hat dreieinhalb Wochen vor der Landtagswahl die Immunität des Abgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler) aufgehoben. Das geschah am Dienstag im Plenum, ohne dass zunächst der Name des betroffenen Politikers aus Kaufbeuren genannt worden wäre. Gleichwohl verbreitete sich die Nachricht in Windeseile, befeuert vom politischen Gegner.
Die Aufhebung der Immunität hat die Landesanwaltskammer aus München beantragt. Dabei geht es um ein standesrechtliches Verfahren. Pohl ist gelernter Rechtsanwalt. Er war am Montag nicht in der Sitzung des Landtags. Er wurde durch Medienanfragen von dem Vorgang überrascht. Weder er noch sein Anwalt seien von der Landesanwaltskammer vorher informiert worden, sagte Pohl. Es geht um die Alkoholfahrt vom Sommer 2015. Der Landtagsabgeordnete hatte sich, wie berichtet, nach dem Sommerfest des Landtags in Schloss Schleißheim ans Steuer gesetzt und war von der Polizei gestoppt worden. Seinen Blutalkoholwert bezifferten die Ermittlungsbehörden auf 1,29 Promille. Demnach war er „absolut fahruntüchtig“. Fahrten mit mehr als 1,1 Promille sind laut Gesetz keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Bernhard Pohl erklärte, es sei „bemerkenswert, dass eine Verfehlung im Straßenverkehr von vor drei Jahren nur drei Wochen vor der Landtagswahl durch eine Immunitätsaufhebung öffentlichkeitswirksam thematisiert wird. Denn in der Sache handelt es sich um nichts Neues.“
Schon 2015 war die Immunität Pohls vorübergehend aufgehoben worden. Damals war es um die juristische Aufarbeitung der Verfehlung gegangen. Damals hatte Pohl mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch ein berufsrechtliches Verfahren gegen ihn geben werde. Er ist Rechtsanwalt. Ein solches Verfahren sei nicht unüblich bei Rechtsanwälten, Ärzten oder Steuerberatern.
Dass gegen ihn ausgerechnet wenige Wochen vor der Landtagswahl vorgegangen wird, wertet Pohl als
„Von interessierten Kreisen politisch gesteuert“
„von interessierten Kreisen politisch gesteuert“. Anstatt sich mit seiner Arbeit im Landtag sachlich auseinanderzusetzen, greife man zu „derart unfairen Mitteln“.
Zugleich betonte Pohl, dass er zu seiner Verfehlung stehe und nichts beschönigen wolle. Die Wähler in seiner Heimatregion seien in der Lage, diese gezielte Kampagne zu durchschauen. Die Landesanwaltskammer betont, der Zeitpunkt jetzt sei reiner Zufall. Das Schreiben war im Juli an den Landtag geschickt worden. Vonseiten des Bayerischen Landtags waren zum konkreten Fall keine Details zu erfahren. Ein Sprecher erklärte: „Grundsätzlich geben wir in Immunitätsfragen nur Auskunft bezüglich des allgemeinen Prozederes zur Immunitätsaufhebung, aber nicht in Bezug auf einen individuellen Fall“.
Gemäß Artikel 28 der Bayerischen Verfassung genießen alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags Immunität. Die Immunität kann der Landtag auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder eben auch der Anwaltskammer aufheben, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens eine Anklageerhebung erfolgt oder ein Strafbefehl beantragt wird.