Mindelheimer Zeitung

Landtag hebt Pohls Immunität auf

Der Abgeordnet­e muss sich einem Verfahren wegen seiner Trunkenhei­tsfahrt von 2015 stellen. Er vermutet eine gezielte Attacke

- VON JOHANN STOLL

Kaufbeuren/München Der Bayerische Landtag hat dreieinhal­b Wochen vor der Landtagswa­hl die Immunität des Abgeordnet­en Bernhard Pohl (Freie Wähler) aufgehoben. Das geschah am Dienstag im Plenum, ohne dass zunächst der Name des betroffene­n Politikers aus Kaufbeuren genannt worden wäre. Gleichwohl verbreitet­e sich die Nachricht in Windeseile, befeuert vom politische­n Gegner.

Die Aufhebung der Immunität hat die Landesanwa­ltskammer aus München beantragt. Dabei geht es um ein standesrec­htliches Verfahren. Pohl ist gelernter Rechtsanwa­lt. Er war am Montag nicht in der Sitzung des Landtags. Er wurde durch Medienanfr­agen von dem Vorgang überrascht. Weder er noch sein Anwalt seien von der Landesanwa­ltskammer vorher informiert worden, sagte Pohl. Es geht um die Alkoholfah­rt vom Sommer 2015. Der Landtagsab­geordnete hatte sich, wie berichtet, nach dem Sommerfest des Landtags in Schloss Schleißhei­m ans Steuer gesetzt und war von der Polizei gestoppt worden. Seinen Blutalkoho­lwert bezifferte­n die Ermittlung­sbehörden auf 1,29 Promille. Demnach war er „absolut fahruntüch­tig“. Fahrten mit mehr als 1,1 Promille sind laut Gesetz keine Ordnungswi­drigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Bernhard Pohl erklärte, es sei „bemerkensw­ert, dass eine Verfehlung im Straßenver­kehr von vor drei Jahren nur drei Wochen vor der Landtagswa­hl durch eine Immunitäts­aufhebung öffentlich­keitswirks­am thematisie­rt wird. Denn in der Sache handelt es sich um nichts Neues.“

Schon 2015 war die Immunität Pohls vorübergeh­end aufgehoben worden. Damals war es um die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Verfehlung gegangen. Damals hatte Pohl mehrfach darauf hingewiese­n, dass es auch ein berufsrech­tliches Verfahren gegen ihn geben werde. Er ist Rechtsanwa­lt. Ein solches Verfahren sei nicht unüblich bei Rechtsanwä­lten, Ärzten oder Steuerbera­tern.

Dass gegen ihn ausgerechn­et wenige Wochen vor der Landtagswa­hl vorgegange­n wird, wertet Pohl als

„Von interessie­rten Kreisen politisch gesteuert“

„von interessie­rten Kreisen politisch gesteuert“. Anstatt sich mit seiner Arbeit im Landtag sachlich auseinande­rzusetzen, greife man zu „derart unfairen Mitteln“.

Zugleich betonte Pohl, dass er zu seiner Verfehlung stehe und nichts beschönige­n wolle. Die Wähler in seiner Heimatregi­on seien in der Lage, diese gezielte Kampagne zu durchschau­en. Die Landesanwa­ltskammer betont, der Zeitpunkt jetzt sei reiner Zufall. Das Schreiben war im Juli an den Landtag geschickt worden. Vonseiten des Bayerische­n Landtags waren zum konkreten Fall keine Details zu erfahren. Ein Sprecher erklärte: „Grundsätzl­ich geben wir in Immunitäts­fragen nur Auskunft bezüglich des allgemeine­n Prozederes zur Immunitäts­aufhebung, aber nicht in Bezug auf einen individuel­len Fall“.

Gemäß Artikel 28 der Bayerische­n Verfassung genießen alle Abgeordnet­en des Bayerische­n Landtags Immunität. Die Immunität kann der Landtag auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft oder eben auch der Anwaltskam­mer aufheben, wenn im Rahmen eines Strafverfa­hrens eine Anklageerh­ebung erfolgt oder ein Strafbefeh­l beantragt wird.

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Bernhard Pohl

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