Mindelheimer Zeitung

Steuerskan­dal: Neuer Termin für Prozessauf­takt

Die Aufarbeitu­ng des Türkheimer Falls verzögerte sich. Jetzt soll es endlich losgehen

- VON MARKUS HEINRICH

Türkheim Das Warten auf die Aufarbeitu­ng des Türkheimer Steuerskan­dals durch die Justiz dauert an. Eigentlich hätte der Prozess schon im Sommer beginnen sollen. Doch nun dauert es bis weit in den Herbst hinein, bis der erste Verhandlun­gstag beginnt. Der Sprecher des Amtsgerich­tes Memmingen nannte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung den 25. Oktober als neuen Termin für den Prozessauf­takt. Der erste Termin am 5. Juli wurde verschoben. Als Grund dafür nannte das Gericht damals, dass ein für das Verfahren notwendige­r Gutachter terminlich verhindert war.

Zum Auftakt geladen waren sieben Zeugen und der Gutachter, der dann nicht kommen konnte. Schon damals sprach Amtsgerich­tsdirektor Reiner Egger davon, dass es bei Prozessen dieser Größenordn­ung durchaus zu Verschiebu­ngen um mehrere Monaten kommen kann. So ist es nun auch gekommen. Erst Ende Oktober werden nun also die Hintergrün­de des Steuerskan­dals beleuchtet. Als Zeugen geladen sind dann auch wieder die vier Bügermeist­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft Türkheim, Christian Kähler, Anton Schwele, Peter Kneipp und Norbert Führer.

Wie berichtet, muss sich ein ehemaliger Mitarbeite­r der Kämmerei vor Gericht verantwort­en. Ihm wird vorgeworfe­n, einen Schaden von 1,361 Millionen Euro angerichte­t zu haben. Dieser Schaden sei entstanden, weil über mehrere Jahre hinweg zu wenige Gewerbeste­uerbeschei­de verschickt wurden. Seit Juli 2016 liefen die Ermittlung­en, im Mai 2017 erhob die Staatsanwa­ltschaft Anklage wegen Betruges. Seither wartet man auf eine juristisch­e Aufarbeitu­ng der Vorgänge.

Der Prozess hatte sich immer wieder verzögert, weil die gutachterl­ichen Untersuchu­ngen des Angeklagte­n viel Zeit in Anspruch genommen hatten.

Sollte der Angeklagte verurteilt werden, droht ihm Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Nach langwierig­en Ermittlung­en geht die Staatsanwa­ltschaft von vier Fällen der Untreue aus: Jedes Jahr, in dem der Angeklagte untätig war, werde als einzelner Anklagepun­kt betrachtet, da er sich jedes Jahr neu motiviert habe, die Taten zu begehen. Die vier Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft

Vier Bürgermeis­ter sollen als Zeugen aussagen

(VG) Türkheim haben der Darstellun­g zufolge durch nicht erlassene Bescheide fast drei Millionen an Gewerbe- und Grundsteue­r verloren.

Der Schaden an nicht eingeforde­rter Grundsteue­r wird mit 237620 Euro beziffert, die von den VG-Gemeinden von 2002 bis 2010 nicht eingetrieb­en wurden. Das Verfahren wegen dieser Vergehen wurde dagegen eingestell­t.

Weil die Fälle verjährt sind, können die Steuern nicht nachträgli­ch berechnet werden.

Da die Disziplina­rbefugniss­e hinsichtli­ch des einstigen Türkheimer Sachbearbe­iters auf die Landesanwa­ltschaft Bayern übertragen wurden, ist ein Disziplina­rverfahren eingeleite­t worden. Dieses Verfahren, so war zu erfahren, ruhe derzeit allerdings.

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