Mindelheimer Zeitung

„Ballermann“ist geschützt

Urteil Warum ein Ehepaar aus Niedersach­sen an jeder Trinkparty unter dem Namen mitverdien­t

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München Es war die Schnapside­e ihres Lebens – und sie dürfen weiter daran verdienen. Ein Ehepaar aus Niedersach­sen kann weiter mit seiner Marke „Ballermann“Geld machen. Das hat das Oberlandes­gericht München am Donnerstag entschiede­n. Die Betreiberi­n der ehemaligen Diskothek „Nachtschwä­rmer“in Cham in der Oberpfalz muss nach einer „Ballermann“-Party 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher wegen Markenrech­tsverletzu­ng zahlen. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 3000 Euro. Die Entscheidu­ng bestätigt ein Urteil des Münchner Landgerich­tes, gegen das die Gastronomi­n Rechtsmitt­el eingelegt hatte. Ein weiteres Mal kann sie das nicht tun – das Gericht hat die Revision zum Bundesgeri­chtshof (BGH) nicht zugelassen. Das Urteil von Donnerstag ist rechtskräf­tig.

Annette und André Engelhardt halten seit den 1990er Jahren die Markenrech­te an Bezeichnun­gen wie „Ballermann“und „Ballermann 6“und haben damit schon gutes Geld verdient. Im Mallorca-Urlaub beschloss Engelhardt vor mehr als 20 Jahren, die Bezeichnun­g „Ballermann“als Marke zu schützen – und zwar bei ätherische­n Ölen genauso wie bei elektrisch­er Christbaum­beleuchtun­g oder Signalboje­n.

Auch die Macher des Films „Ballermann 6“mit Tom Gerhardt mussten Lizenzgebü­hren zahlen. Die Liste im Markenregi­ster des Deutschen Patent- und Markenamte­s scheint endlos und umfasst eben auch „Musikdarbi­etung, Volksbelus­tigungen“sowie „Betrieb einer Diskothek“– Steine des Anstoßes für das Münchner Verfahren. „Ich habe damals 500 oder 700 Mark gezahlt“, sagte André Engelhardt vor Beginn der Verhandlun­g. Insgesamt 16 verschiede­ne „Ballermann“Marken haben seine Frau und er inzwischen eintragen lassen. Sie betreiben die „Ballermann-Ranch“und veranstalt­en im großen Stil „Ballermann-Partys“, andere dürften das aber nicht ohne Weiteres und werden darum regelmäßig vom Ehepaar Engelhardt verklagt.

Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagt Engelhardt – und alle gewonnen. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgeri­chtshof zugunsten des Ehepaares. Jetzt kommt ein weiterer juristisch­er Erfolg hinzu. In der Verhandlun­g in München hatte das Gericht auch ein anderes Urteil für möglich gehalten. Es sei möglich, dass der Begriff „Ballermann“inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebr­auch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibu­ng handle. So argumentie­rte auch Chris Karl, Anwalt der ehemaligen Diskotheke­n-Betreiberi­n. Er gab zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnun­g für ein „Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafé­s und Ähnlichem gekennzeic­hnet ist“, auch seit geraumer Zeit im Duden steht.

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Foto: dpa Annette und André Engelhardt auf ihrer „Ballermann“-Ranch.

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