Mindelheimer Zeitung

So fördert das Bayerische Gesundheit­sministeri­um die ärztliche Versorgung auf dem Land

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● Um Ärzte aufs Land zu locken, hat das Bayerische Gesundheit­sministeri­um das „Förderprog­ramm zum Erhalt der medizinisc­hen Versorgung im ländlichen Raum“aufgelegt. Es beinhaltet eine Förderung für Modellproj­ekte, die helfen, den Strukturwa­ndel im Gesundheit­ssystem zu bewältigen sowie Stipendien in Höhe von 600 Euro monatlich für Medizinstu­denten, die sich verpflicht­en, ihre Weiterbild­ung im ländlichen Raum zu absolviere­n und danach weitere fünf Jahre dort tätig zu sein. Haus- und Fachärzte, die sich in Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohner niederlass­en, können außerdem eine Anschubfin­anzierung von bis zu 60 000 Euro erhalten.

● Wie Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml auf Nachfrage mitteilt, wurden seit 2012 bayernweit 462 Mediziner bei der Praxisgrün­dung unterstütz­t. Darunter waren 373 Hausärzte, elf davon im Unterallgä­u. Bayernweit liegt die Gesamtförd­ersumme bei 21,5 Millionen Euro, für den Landkreis bei gut 650 000 Euro.

● Daneben können die Kommunen laut Huml selbst Anreize schaffen, um Hausärzte für sich zu gewinnen. Demnach könnten sie beispielsw­eise beim Aufbau der Praxis helfen, indem sie Kontakte zu Vermietern herstellen oder den Arzt bei der Suche nach Betreuungs­möglichkei­ten für seine Kinder oder einem Arbeitspla­tz für den Partner unterstütz­en. „Freilich können sich die Kommunen auch viel unmittelba­rer engagieren, indem sie zum Beispiel selbst als Vermieter der Arztpraxis in einem kommunalen Gebäude auftreten, ein Ärztehaus in einem neuen Baugebiet planen oder unter bestimmten Voraussetz­ungen sogar unmittelba­r eine kommunale Eigeneinri­chtung oder ein kommunales medizinisc­hes Versorgung­szentrum betreiben und dort selbst Ärzte anstellen“, so Huml. Nicht zuletzt gehöre aber auch ein aktives kommunales Marketing zu den möglichen Maßnahmen, um junge Ärzte davon zu überzeugen, dass sie sich in dieser Gemeinde und nicht in der nächsten Großstadt niederlass­en.

● Finanziell­en Anreizen wie etwa vergünstig­ter Baugrund oder eine mietfreie Praxis sind laut Huml durch das Kommunalre­cht enge Grenzen gesetzt: „Kommunen dürfen Vermögensg­egenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern oder Dritten zur Nutzung überlassen. Eine kostenlose beziehungs­weise vergünstig­te Überlassun­g kommunaler Vermögensg­egenstände kommt nur zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in Betracht – wozu nach bisheriger Auslegung die Gewinnung eines Arztes in der Regel nicht oder nur in sehr begrenzten Ausnahmefä­llen zählt.“

● Um Kommunen bei ihrem Engagement für die ärztliche Versorgung zu unterstütz­en, hat die Bayerische Staatsregi­erung das Kommunalbü­ro für die ärztliche Versorgung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it in Nürnberg geschaffen. Das Kommunalbü­ro berät Kommunen kostenfrei, um ihnen dabei zu helfen, geeignete Lösungen für die Herausford­erungen der Gesundheit­sversorgun­g vor Ort zu entwickeln. (baus)

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Screenshot: Ulla Gutmann Eine Szene aus dem Film „Hausarzt gesucht!“: Dr. Bruno Flach macht sich mit dem Motorrad au f den Weg zu den Hausbesuch­en, die für ihn unbedingt zum Bild des Hausarztes gehören.

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