So fördert das Bayerische Gesundheitsministerium die ärztliche Versorgung auf dem Land
● Um Ärzte aufs Land zu locken, hat das Bayerische Gesundheitsministerium das „Förderprogramm zum Erhalt der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“aufgelegt. Es beinhaltet eine Förderung für Modellprojekte, die helfen, den Strukturwandel im Gesundheitssystem zu bewältigen sowie Stipendien in Höhe von 600 Euro monatlich für Medizinstudenten, die sich verpflichten, ihre Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und danach weitere fünf Jahre dort tätig zu sein. Haus- und Fachärzte, die sich in Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohner niederlassen, können außerdem eine Anschubfinanzierung von bis zu 60 000 Euro erhalten.
● Wie Gesundheitsministerin Melanie Huml auf Nachfrage mitteilt, wurden seit 2012 bayernweit 462 Mediziner bei der Praxisgründung unterstützt. Darunter waren 373 Hausärzte, elf davon im Unterallgäu. Bayernweit liegt die Gesamtfördersumme bei 21,5 Millionen Euro, für den Landkreis bei gut 650 000 Euro.
● Daneben können die Kommunen laut Huml selbst Anreize schaffen, um Hausärzte für sich zu gewinnen. Demnach könnten sie beispielsweise beim Aufbau der Praxis helfen, indem sie Kontakte zu Vermietern herstellen oder den Arzt bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für seine Kinder oder einem Arbeitsplatz für den Partner unterstützen. „Freilich können sich die Kommunen auch viel unmittelbarer engagieren, indem sie zum Beispiel selbst als Vermieter der Arztpraxis in einem kommunalen Gebäude auftreten, ein Ärztehaus in einem neuen Baugebiet planen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar unmittelbar eine kommunale Eigeneinrichtung oder ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum betreiben und dort selbst Ärzte anstellen“, so Huml. Nicht zuletzt gehöre aber auch ein aktives kommunales Marketing zu den möglichen Maßnahmen, um junge Ärzte davon zu überzeugen, dass sie sich in dieser Gemeinde und nicht in der nächsten Großstadt niederlassen.
● Finanziellen Anreizen wie etwa vergünstigter Baugrund oder eine mietfreie Praxis sind laut Huml durch das Kommunalrecht enge Grenzen gesetzt: „Kommunen dürfen Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern oder Dritten zur Nutzung überlassen. Eine kostenlose beziehungsweise vergünstigte Überlassung kommunaler Vermögensgegenstände kommt nur zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in Betracht – wozu nach bisheriger Auslegung die Gewinnung eines Arztes in der Regel nicht oder nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zählt.“
● Um Kommunen bei ihrem Engagement für die ärztliche Versorgung zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung das Kommunalbüro für die ärztliche Versorgung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Nürnberg geschaffen. Das Kommunalbüro berät Kommunen kostenfrei, um ihnen dabei zu helfen, geeignete Lösungen für die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung vor Ort zu entwickeln. (baus)