Mindelheimer Zeitung

Entwarnung für kleine Vereine

Datenschut­z Nicht jeder braucht gleich einen Beauftragt­en. Experte mahnt aber zu Sensibilit­ät

- (avu)

Kaufbeuren Der Umgang mit Daten und dem Schutz derselben steht auch bei Vereinen und Verbänden im Mittelpunk­t, seit im Mai die neue Datenschut­z-grundveror­dnung in Kraft getreten ist. Andreas Krumm, Mitarbeite­r der Kaufbeuer Firma Datawerte, informiert­e nun rund 40 Besucher bei einer Veranstalt­ung in Kaufbeuren über die Anforderun­gen, die sich seither ergeben haben – oder auch nicht.

Unverzicht­bar nennt Experte Krumm das Datenschut­zkonzept, das jede Einrichtun­g haben sollte. Darin sollte dargestell­t sein, wie mit Daten von beispielsw­eise Mitglieder­n oder Kunden umgegangen wird. „Sie sollten einen Überblick haben, wer wann und wie mit Daten zu tun hat und wie diese erhoben, verarbeite­t und genutzt werden“, riet Krumm den Gästen. Wichtig sei aber auch die Löschung von Daten: „Wenn beispielsw­eise ein Mitarbeite­r ausgeschie­den ist, werden seine Bankverbin­dungsdaten irrelevant und sollten dann auch umgehend gelöscht werden.“

Aber Krumm gab auch Entwarnung für kleine Vereine: „Einen Datenschut­zbeauftrag­ten braucht man erst, wenn mindestens zehn Personen in der Einrichtun­g dauerhaft mit den Daten zu tun haben.“Der Datenschut­zbeauftrag­te solle dann kein Mitglied aus dem Vorstand oder der Geschäftsf­ührung sein. Krumm riet den Anwesenden auch, Mitarbeite­r über den Datenschut­z zu schulen und dies auch zu dokumentie­ren.

Auch beim Umgang mit besonders sensiblen Daten, wie beispielsw­eise Gesundheit­sdaten oder Bankverbin­dungen, müsse eben besonders sensibel vorgegange­n werden. Ein Datenmissb­rauch kann Folgen haben: Schwerwieg­ende Verletzung­en von Datenschut­z müssten dem Bayerische­n Landesamt für Datenschut­zaufsicht (binnen 72 Stunden) gemeldet werden.

Auch für den Internetau­ftritt wies Krumm auf einige Vorkehrung­en hin, die laut Datenschut­zgrundvero­rdnung beachtet werden müssen. So sollte ein Cookie-hinweis beim Seitenstar­t angezeigt werden, beim Kontaktfor­mular ist eine Zustimmung zur Datenspeic­herung anzugeben, und im Impressum muss auf den Datenschut­zhinweis hingewiese­n werden.

Formulare und Orientieru­ngshilfen zum Thema Datenschut­z gibt es im Internet unter www.lda.bayern.de.

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