Entwarnung für kleine Vereine
Datenschutz Nicht jeder braucht gleich einen Beauftragten. Experte mahnt aber zu Sensibilität
Kaufbeuren Der Umgang mit Daten und dem Schutz derselben steht auch bei Vereinen und Verbänden im Mittelpunkt, seit im Mai die neue Datenschutz-grundverordnung in Kraft getreten ist. Andreas Krumm, Mitarbeiter der Kaufbeuer Firma Datawerte, informierte nun rund 40 Besucher bei einer Veranstaltung in Kaufbeuren über die Anforderungen, die sich seither ergeben haben – oder auch nicht.
Unverzichtbar nennt Experte Krumm das Datenschutzkonzept, das jede Einrichtung haben sollte. Darin sollte dargestellt sein, wie mit Daten von beispielsweise Mitgliedern oder Kunden umgegangen wird. „Sie sollten einen Überblick haben, wer wann und wie mit Daten zu tun hat und wie diese erhoben, verarbeitet und genutzt werden“, riet Krumm den Gästen. Wichtig sei aber auch die Löschung von Daten: „Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter ausgeschieden ist, werden seine Bankverbindungsdaten irrelevant und sollten dann auch umgehend gelöscht werden.“
Aber Krumm gab auch Entwarnung für kleine Vereine: „Einen Datenschutzbeauftragten braucht man erst, wenn mindestens zehn Personen in der Einrichtung dauerhaft mit den Daten zu tun haben.“Der Datenschutzbeauftragte solle dann kein Mitglied aus dem Vorstand oder der Geschäftsführung sein. Krumm riet den Anwesenden auch, Mitarbeiter über den Datenschutz zu schulen und dies auch zu dokumentieren.
Auch beim Umgang mit besonders sensiblen Daten, wie beispielsweise Gesundheitsdaten oder Bankverbindungen, müsse eben besonders sensibel vorgegangen werden. Ein Datenmissbrauch kann Folgen haben: Schwerwiegende Verletzungen von Datenschutz müssten dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (binnen 72 Stunden) gemeldet werden.
Auch für den Internetauftritt wies Krumm auf einige Vorkehrungen hin, die laut Datenschutzgrundverordnung beachtet werden müssen. So sollte ein Cookie-hinweis beim Seitenstart angezeigt werden, beim Kontaktformular ist eine Zustimmung zur Datenspeicherung anzugeben, und im Impressum muss auf den Datenschutzhinweis hingewiesen werden.
Formulare und Orientierungshilfen zum Thema Datenschutz gibt es im Internet unter www.lda.bayern.de.