Tatort: Türkheim
Justiz Mit der öffentlichen Verhandlung am Donnerstag, 25. Oktober, vor dem Amtsgericht Memmingen beginnt nun die lange erwartete juristische Aufarbeitung des „Türkheimer Steuerskandals“
Türkheim
Am kommenden Donnerstag, 25. Oktober, um 9.30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 130 des Amtsgerichts Memmingen die öffentliche Verhandlung um den sogenannten „Steuerskandal“. „Tatort: Türkheim“steht auf der Tagesordnung des Amtsgerichts. Damit findet ein jahrelanges, heiß diskutiertes kommunalpolitisches Thema seinen vorläufigen Höhepunkt, das der Wertachgemeinde Türkheim bundesweit Negativ-Schlagzeilen eingebracht hat.
Auf der Anklagebank sitzt ein ehemaliger Verwaltungsbeamter, dem von der Staatsanwaltschaft Memmingen vorgeworfen wird, als Leiter des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Türkheim in den Jahren von 2001 bis 2014 zu wenige Gewerbesteuerbescheide an Unternehmen in den Gemeinden Türkheim, Amberg, Rammingen und Wiedergeltingen verschickt zu haben.
Angeklagt werden jetzt vier Fälle, die sich auf die vier Steuerjahre 2007 bis 2010 beziehen: Da der Fall erst 2016 bekannt wurde, waren die Forderungen der VG an die Unternehmer aus den Jahren davor bereits verjährt.
Wie berichtet, haben die vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Türkheim durch nicht erlassene Steuerbescheide fast drei Millionen an Gewerbe- und Grundsteuer verloren. Durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs werden jedoch die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinden abgefedert.
Insgesamt sei der VG allein in diesen vier Jahren ein Gesamtschaden von 1,361 Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft Memmingen. Dies müsse der Angeklagte auch gewusst haben, zumindest habe er den Schaden billigend in Kauf genommen.
Der heute 63-Jährige sitzt wegen Betrugs auf der Anklagebank, weil er seine Pflichten als Beamter nicht erfüllt und die ihm von Berufs we- gen eingeräumten Befugnisse unterlassen habe. Dies wird dann juristisch für jedes angeklagte Jahr zu insgesamt vier Fällen der Untreue.
Vor Gericht müssen der ehemalige Türkheimer Bürgermeister Sebastian Seemüller, seine Amtskollegen Anton Schwele aus Rammingen und Norbert Führer aus Wiedergeltingen und VG-Kämmerer ClausDieter Hiemer sowie drei Kollegen aus dem Türkheimer Steueramt und ein Fahnder der Kripo Memmingen als Zeugen aussagen.
Die Anklage lautet auf Verdacht der Untreue - ein Vergehen, das mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Für den Rechtsanwalt des Beschuldigten geht die Memminger Staatsanwaltschaft mit diesem Vorwurf aber viel zu weit: Vor allem der von den Ermittlern unterstellte Vorsatz ist für Dr. Gregor Rose, Fachanwalt für Strafrecht aus München, problematisch: „Mein Mandant hat ganz sicher nicht vorsätzlich gehandelt. Auch wenn es schwierig zu erklären ist: Er konnte gar nicht anders handeln“, sagt der Jurist. Dies werde er im Prozess dann auch mit entsprechenden medizinischen Gutachten beweisen, so Rose schon vor mehr als einem Jahr zur MZ.
Der Strafrechtler geht sogar noch weiter und glaubt, dass die Anklage gegen den Mitarbeiter auch von den wirklichen Verantwortlichen für den Steuerskandal ablenken soll. Dass jetzt nur sein Mandant auf der Anklagebank sitzen wird, ist für Rechtsanwalt Gregor Rose ein Fehler: „Mein Mandant hat zu keinem Zeitpunkt mit Vorsatz gehandelt.“
Die Verwaltungsgemeinschaft Türkheim war über Jahre hinweg eine kleine Steueroase für Unternehmer und Hauseigentümer. Der Grund: Von 2001 bis 2010 seien „zahlreiche Bescheide nicht erstellt worden und deshalb Verjährung bei der Gewerbesteuer eingetreten“. Auch die Grundsteuer wurde nicht so erhoben, wie dies sein sollte. Das Geld aus der Gewerbesteuer konnte Türkheim für den fraglichen Zeitraum nicht mehr einfordern, auch wenn nach und nach das ganze Ausmaß der Versäumnisse deutlich wurde. Seit gut drei Jahren beschäftigt der „Steuerskandal“die Kriminalpolizei, Staatsanwälte, und Rechtsanwälte. Vor allem aber: die Türkheimer Bevölkerung und die örtliche Kommunalpolitik.
Wie konnte das so lange nicht entdeckt werden? Diese Frage vor allem beschäftigt viele Türkheimer. Ob es darauf in der öffentlichen Verhandlung Antworten gibt?
Die Ermittler kamen zum Ergebnis, dass die Vorgesetzten des Sachbearbeiters aus strafrechtlicher Sicht wohl keine Konsequenzen fürchten müssen, da sie offenbar sofort gehandelt hatten, als sie einen ersten Verdacht geschöpft hätten.
Und das ist es, was nicht nur bei Rechtsanwalt Gregor Rose Kopfschütteln auslöst: „Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hätte den Vorgesetzten wesentlich früher auffallen können und müssen. Die alleinige Verantwortung meines Mandanten für den Schaden geht jedenfalls viel zu weit“, sagte Rose im Mai 2017.
Für ihn stand schon damals fest, dass die Verantwortlichen der Gemeinde bereits 2010 von Bearbeitungsrückständen Kenntnis gehabt haben müssen. Mehrere Unternehmer seien auf den Bürgermeister und Mitarbeiter im Rathaus zugegangen. Seinem Mandanten sei auch bekannt, dass wohl schon 2009/2010 zumindest ein Steuerberater beim damaligen Bürgermeister vorstellig geworden sei. Rose: „Demgemäß überrascht, dass die Ermittlungen sich nur auf eine Person fokussieren.“
Dass der Fall überhaupt ins Rollen kam, geht wohl auf eine entsprechende Anzeige eines Steuerberaters zurück, der angesichts der über Jahre hinweg ausstehenden Steuerbescheide keinen anderen Ausweg mehr sah, als die Justiz einzuschalten. Für Rechtsanwalt Gregor Rose war es völlig unverständlich, dass in den Jahren 2001 bis 2010 keiner im Rathaus oder in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft etwas davon
Verhandelt wird über vier Jahre. Der Rest ist verjährt
„Das hätte den Vorgesetzten wesentlich früher auffallen können und müssen.“
Dr. Gregor Rose, Rechtsanwalt des angeklagten Verwaltungsbeamten
Ein Steuerberater soll den Fall aufgedeckt haben
mitbekommen haben will, dass viel zu wenig Steuerbescheide verschickt wurden.
Auch die Memminger Staatsanwaltschaft hält die Klärung der Frage auch nach dem Abschluss der Ermittlungen für „interessant“, so Chef-Ermittler Dr. Christoph Ebert. Nicht ausgeschlossen, dass es nach dem Prozess neue Ermittlungen geben könnte.
Diese Frage wird vor allem dann wichtig, wenn im Nachgang des Ermittlungsverfahrens noch Schadensersatzansprüche durch den Staat an die beteiligten Personen gestellt werden sollten. Dann wäre auch die Frage nach einer möglichen Fahrlässigkeit zu klären.
Da die Disziplinarbefugnisse hinsichtlich des Sachbearbeiters bei der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen wurden, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das derzeit ruht.