Baugebiet Nord in Mindelheim nimmt weitere Hürde
Einwände Das Landratsamt regt eine Schallschutzwand zur Ausfallstraße an. Der Stadtrat ist aber dagegen
Mindelheim Die Kreisstadt kann weiter wachsen. Der Stadtrat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Einwänden gegen den Bebauungsplan „Krumbacher Straße östlich, Kapellenweg westlich“. Die kamen vor allem vom Landratsamt. Unter anderem wurde eine Lärmschutzwand zur Ausfallstraße (frühere B 16) angeregt. Die Stadt will jedoch an der vorgeschlagenen Variante mit sogenannter Riegelbebauung wie jetzt schon praktiziert, festhalten. Bürgermeister Stephan Winter freute sich, dass die Bebauung ein Stück vorankomme, es warteten schon einige Bauwillige darauf, dass es hier losgehe.
Michael Egger vom Stadtbauamt erklärte, dass vonseiten der Öffentlichkeit bei dem Anhörungsverfahren keine Einwände vorgebracht wurden. Die Immissionsschutz-Abteilung des Landratsamtes hatte bereits im Januar darauf hingewiesen, dass nach Schallprognosen die zulässigen Werte überschritten werden könnten. Diese Bedenken, so das Landratsamt, bestünden weiterhin. Statt der Riegelbebauung sollte nach wie vor aktiver Lärmschutz (Wand, Wall) überlegt werden.
Michael Egger trug die Antwort der Stadtverwaltung vor. Aus städtebaulicher Sicht und zum Erhalt eines einheitlichen Stadtbildes solle an der begonnen Abgrenzung zur Straße festgehalten werden. In der Stellungnahme der Stadt heißt es weiter: „Eine aktive Schallschutzmaßnahme wie beispielsweise eine Lärmschutzwand lässt sich nur schwer in das bestehende Stadtbild integrieren. Eine aktive Schallschutzmaßnahme in einer städtebaulich verträglichen Höhe würde darüber hinaus lediglich die unteren Stockwerke der geplanten dreistöckigen Gebäude entlang der Krumbacher Straße schützen. Aufgrund der Erschließungssituation der oberirdischen Stellplätze direkt östlich der Krumbacher Straße kann zudem keine durchgängige aktive Schallschutzmaßnahme werden.“
Stattdessen sollten passive Schallschutzmaßnahmen vorgenommen werden, wie die Orientierung der Räume mit ständigem Aufenthalt nach Osten. Die Stadt verpflichte weiter die Bauherren, mit passiven Maßnahmen für gute Wohnverhältnisse zu sorgen.
Zu der Aufforderung des Landratsamtes, den Betrieb von Wärmepumpen zu reglementieren, stellte die Verwaltung fest: „Auch wenn hinsichtlich der Installation von Wärmepumpen (Kompressor, Ventilator) keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht, sind doch die nachbarschafts- und zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches einschlägig. realisiert
Müllfahrzeuge müssen künftig nicht mehr wenden
Wie einer Fachinformation des Landesamts für Umwelt (LfU) zu diesem Thema zu entnehmen ist, dürfen diese Anlagen nur so „errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen.“
Zunächst hatte Josef Doll (Grüne) für eine diesbezügliche Aufnahme gekämpft. Winter wies aber darauf hin, dass dies zu einer Neuauslegung und damit Zeitverzögerung führen würde.
Und auch die Bedenken des Landratsamtes hinsichtlich der Müllbeseitigung zerstreute der Bürgermeister: „Die Verhältnisse im ganzen Norden werden besser, weil die beiden Wohngebiete nun zusammengehängt werden und die Stichstraßen – Buchenweg, Erlenweg et cetera – durchlässig werden.“Dadurch müssten Müllfahrzeuge in Zukunft in den Seitenstraßen nicht mehr wenden. Die Straßen selbst seien großzügig ausgelegt.
Der Stadtrat verabschiedete die Satzung zum neuen Baugebiet gegen eine Stimme.