Mindelheimer Zeitung

Düngeverbo­t in Schutzzone­n gilt bis Februar

Wasserrech­t Bei Verstößen drohen empfindlic­he Strafen für Landwirte

- (mz)

Unterallgä­u In den Monaten Oktober bis Februar gilt in der weiteren Schutzzone der meisten Wasserschu­tzgebiete im Landkreis Unterallgä­u ein absolutes Düngeverbo­t für Ackerfläch­en. Für Grünlandfl­ächen gilt es ab November. Darauf macht das Sachgebiet Wasserrech­t am Landratsam­t aufmerksam. In der engeren Schutzzone gelte das Düngeverbo­t für Wirtschaft­sdünger in fast allen Wasserschu­tzgebieten sogar ganzjährig, betont Sachgebiet­sleiter Martin Daser. „In der Vergangenh­eit wurden diese Sperrfrist­en leider nicht immer eingehalte­n.“Die Düngeverbo­te gibt es, um das Grundwasse­r und damit die öffentlich­e Wasservers­orgung zu schützen.

Wer sich vorsätzlic­h oder fahrlässig nicht an das Düngeverbo­t hält, muss laut Daser mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen – zudem handele es sich dabei um einen Verstoß gegen Cross-Compliance-Vorschrift­en. Ein solcher Verstoß führe grundsätzl­ich zu Kürzungen von Direktzahl­ungen oder Zahlungen für flächen- oder tierbezoge­ne Fördermaßn­ahmen des ländlichen Raums. Unter das Düngeverbo­t fallen Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstra­t aus Biogasanla­gen, Festmistko­mpost sowie sonstige organische und mineralisc­he Stickstoff­dünger.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Daser jedem Landwirt, sich zunächst einmal genau zu informiere­n, ob eigene Flächen in einem Wasserschu­tzgebiet liegen. In der entspreche­nden Schutzgebi­etsverordn­ung sei dann festgelegt, ob beziehungs­weise in welchen Zeiträumen die jeweiligen landwirtsc­haftlichen Flächen gedüngt werden dürfen.

Bei Fragen kann man sich an das Sachgebiet Wasserrech­t und Gewässerau­fsicht am Landratsam­t, Josef Bichtele, wenden unter Tel. 08261/995-474. Die Verordnung­en über die derzeit im Unterallgä­u ausgewiese­nen Wasserschu­tzgebiete findet man unter www.unterallga­eu.de/wasserschu­tzgebiete

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