Die „Strabs“und die Ruhe im Dorf
Straßenausbau Wiedergeltingens Bürgermeister Norbert Führer will wissen, wer künftig was zahlen muss
Wiedergeltingen Die Friedhofstraße in Wiedergeltingen – für den Laien eine ganz normale, kleine Anliegerstraße. Nicht besonders gut ausgebaut, aber auch keine erkennbaren Schäden, Straßenlampen sorgen für nötige Beleuchtung. Und doch ist die Friedhofstraße eine von vier Straßen in Wiedergeltingen, die ausgebaut werden sollen und noch unter das alte Ers ch ließungs beitrags recht fallen–und sollte der Ausbau noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2021 angepackt werden, könnten die Anlieger dann von der Gemeinde auch noch zur Kasse gebeten werden, trotz der Abschaffung der Straßen ausbau beitrags satzung–kurz„ Str abs “– durch die Landesregierung.
Nicht nur für Bürgermeister Norbert Führer ein untragbarer Zustand, da er die Gleichbehandlung
„Die neue Landesregierung muss schnell klare Fakten schaffen.“ Wiedergeltingens Bürgermeister Norbert Führer fordert von der neuen Landesregierung klare Aussagen, wer für die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall der „Strabs“aufkommen wird.
aller Anlieger vermisst. Schon seit Jahren sorgt die Strabs für Ärger und Unruhe im Dorf – und dies nicht nur in Wiedergeltingen, sondern praktisch in allen bayerischen Gemeinden, wo Straßenausbaumaßnahmen anstehen. Ohne die Einnahmen durch die Anliegerbeiträge müsste die Gemeinde die kompletten Kosten alleine tragen – der Freistaat hat aber angekündigt, die durch die Abschaffung der Strabs fehlenden Finanzmittel ausgleichen zu wollen. Nur – im neuen Koalitionsvertrag ist dies nicht eindeutig so formuliert.
Auch Wiedergeltingens Bürgermeister Norbert Führer hat sich schon den neuen Koalitionsvertrag besorgt und interpretiert diesen so, dass das Kommunale Abgabengesetz (KAG) geändert und der dort Übergangszeitraum ersatzlos gestrichen wird.
Wie viele andere Kommunalpolitiker im Landkreis und im ganzen Freistaat auch erwartet er eine schnelle und klare Aussage der neuen Regierung, damit die Kommunen wieder zur Ruhe kommen können: „Die Beiträge, die den Kommunen durch die neue Regelung fehlen, müssen durch staatliche Mittel kompensiert werden“, sagt Führer auch mit Blick auf die Wahlversprechen, vor allem der Freien Wähler. Der Rathauschef geht sogar noch weiter: „Eine Änderung sollte aus Gleichbehandlungsgründen analog zum Zeitpunkt des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge, also rückwirkend zum 1. Januar 2018 erfolgen.“
In der aktuellen Gesetzeslage ist geregelt, dass für Straßen, bei denen der Beginn der technischen Herstellung mindestens 25 Jahre zurückliegt, keine Ers ch ließungs beiträge mehr erhoben werden können. Dies würde in Wiedergeltingen für alle vier Bestandsstraßen, die noch unter das Ers ch ließungs beitrags recht fallen, gelten.
Allerdings hat der Gesetzgeber diese Regelung insofern relativiert, dass dieser Passus erst mit dem 1. April 2021 in Kraft tritt. Das will Führer aber so gar nicht schmecken: „Hiermit wird den Kommunen der „Schwarze Peter“zugeschoben. Denn die Verantwortlichen der Kommunen sollen nun festlegen, welche Straßen noch ferdefinierte tiggestellt werden und welche nicht, sprich also wer muss noch zahlen und wer nicht“. Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, so Führer, der daher eine ganz klare und unmissverständliche Regelung fordert: „Die neue Landesregierung muss schnell klare Fakten schaffen“.
Nun fand das Anliegen der Freien Wähler seinen Niederschlag im Koalitionsvertrag: In vier Sätzen geht er auf die künftige Verfahrensweise in Sachen Straßenausbau ein. Den Kommunen, so heißt es darin, sollen zweckgebundene Pauschalen in Millionenhöhe zur Kompensation der entfallenden Straßenausbaubeiträge zur Verfügung gestellt werden, „wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird“. „Daneben werden wir einen Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen Euro im Jahr 2019 anlegen. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden“– so steht es im Koalitionsvertrag. Momentan sei aus dem Vertrag „noch nichts rauszuziehen, was das konkret für die Abrechnung bedeutet“, so Führer. Er hofft auf eine schnelle Verankerung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in den gesetzlichen Richtlinien.
Denn: Der vorgelegte Vertrag sei lediglich eine Absichtserklärung der Parteien. „Wie die finale gesetzliche Grundlage aussieht, wird erst das Gesetzgebungsverfahren im Landtag zeigen“, sagt Führer.