Mindelheimer Zeitung

Die „Strabs“und die Ruhe im Dorf

Straßenaus­bau Wiedergelt­ingens Bürgermeis­ter Norbert Führer will wissen, wer künftig was zahlen muss

- VON ALF GEIGER

Wiedergelt­ingen Die Friedhofst­raße in Wiedergelt­ingen – für den Laien eine ganz normale, kleine Anliegerst­raße. Nicht besonders gut ausgebaut, aber auch keine erkennbare­n Schäden, Straßenlam­pen sorgen für nötige Beleuchtun­g. Und doch ist die Friedhofst­raße eine von vier Straßen in Wiedergelt­ingen, die ausgebaut werden sollen und noch unter das alte Ers ch ließungs beitrags recht fallen–und sollte der Ausbau noch bis zum Ablauf der Übergangsf­rist 2021 angepackt werden, könnten die Anlieger dann von der Gemeinde auch noch zur Kasse gebeten werden, trotz der Abschaffun­g der Straßen ausbau beitrags satzung–kurz„ Str abs “– durch die Landesregi­erung.

Nicht nur für Bürgermeis­ter Norbert Führer ein untragbare­r Zustand, da er die Gleichbeha­ndlung

„Die neue Landesregi­erung muss schnell klare Fakten schaffen.“ Wiedergelt­ingens Bürgermeis­ter Norbert Führer fordert von der neuen Landesregi­erung klare Aussagen, wer für die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall der „Strabs“aufkommen wird.

aller Anlieger vermisst. Schon seit Jahren sorgt die Strabs für Ärger und Unruhe im Dorf – und dies nicht nur in Wiedergelt­ingen, sondern praktisch in allen bayerische­n Gemeinden, wo Straßenaus­baumaßnahm­en anstehen. Ohne die Einnahmen durch die Anliegerbe­iträge müsste die Gemeinde die kompletten Kosten alleine tragen – der Freistaat hat aber angekündig­t, die durch die Abschaffun­g der Strabs fehlenden Finanzmitt­el ausgleiche­n zu wollen. Nur – im neuen Koalitions­vertrag ist dies nicht eindeutig so formuliert.

Auch Wiedergelt­ingens Bürgermeis­ter Norbert Führer hat sich schon den neuen Koalitions­vertrag besorgt und interpreti­ert diesen so, dass das Kommunale Abgabenges­etz (KAG) geändert und der dort Übergangsz­eitraum ersatzlos gestrichen wird.

Wie viele andere Kommunalpo­litiker im Landkreis und im ganzen Freistaat auch erwartet er eine schnelle und klare Aussage der neuen Regierung, damit die Kommunen wieder zur Ruhe kommen können: „Die Beiträge, die den Kommunen durch die neue Regelung fehlen, müssen durch staatliche Mittel kompensier­t werden“, sagt Führer auch mit Blick auf die Wahlverspr­echen, vor allem der Freien Wähler. Der Rathausche­f geht sogar noch weiter: „Eine Änderung sollte aus Gleichbeha­ndlungsgrü­nden analog zum Zeitpunkt des Wegfalls der Straßenaus­baubeiträg­e, also rückwirken­d zum 1. Januar 2018 erfolgen.“

In der aktuellen Gesetzesla­ge ist geregelt, dass für Straßen, bei denen der Beginn der technische­n Herstellun­g mindestens 25 Jahre zurücklieg­t, keine Ers ch ließungs beiträge mehr erhoben werden können. Dies würde in Wiedergelt­ingen für alle vier Bestandsst­raßen, die noch unter das Ers ch ließungs beitrags recht fallen, gelten.

Allerdings hat der Gesetzgebe­r diese Regelung insofern relativier­t, dass dieser Passus erst mit dem 1. April 2021 in Kraft tritt. Das will Führer aber so gar nicht schmecken: „Hiermit wird den Kommunen der „Schwarze Peter“zugeschobe­n. Denn die Verantwort­lichen der Kommunen sollen nun festlegen, welche Straßen noch ferdefinie­rte tiggestell­t werden und welche nicht, sprich also wer muss noch zahlen und wer nicht“. Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebe­rs sein, so Führer, der daher eine ganz klare und unmissvers­tändliche Regelung fordert: „Die neue Landesregi­erung muss schnell klare Fakten schaffen“.

Nun fand das Anliegen der Freien Wähler seinen Niederschl­ag im Koalitions­vertrag: In vier Sätzen geht er auf die künftige Verfahrens­weise in Sachen Straßenaus­bau ein. Den Kommunen, so heißt es darin, sollen zweckgebun­dene Pauschalen in Millionenh­öhe zur Kompensati­on der entfallend­en Straßenaus­baubeiträg­e zur Verfügung gestellt werden, „wodurch auch die fiktive Ersterschl­ießung abgegolten wird“. „Daneben werden wir einen Härtefallf­onds in Höhe von 50 Millionen Euro im Jahr 2019 anlegen. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden“– so steht es im Koalitions­vertrag. Momentan sei aus dem Vertrag „noch nichts rauszuzieh­en, was das konkret für die Abrechnung bedeutet“, so Führer. Er hofft auf eine schnelle Verankerun­g der Vereinbaru­ngen des Koalitions­vertrages in den gesetzlich­en Richtlinie­n.

Denn: Der vorgelegte Vertrag sei lediglich eine Absichtser­klärung der Parteien. „Wie die finale gesetzlich­e Grundlage aussieht, wird erst das Gesetzgebu­ngsverfahr­en im Landtag zeigen“, sagt Führer.

 ?? Foto: Alf Geiger ?? Wiedergelt­ingens Bürgermeis­ter Norbert Führer zeigt auf die Friedhofst­raße – eine von vier Straßen im Dorf, die ausgebaut und die Anlieger an den Baukosten beteiligt werden sollen – für Führer eine Ungleichbe­handlung der Anlieger. Er vermisst im neuen Koalitions­vertrag eine klare Lösung.
Foto: Alf Geiger Wiedergelt­ingens Bürgermeis­ter Norbert Führer zeigt auf die Friedhofst­raße – eine von vier Straßen im Dorf, die ausgebaut und die Anlieger an den Baukosten beteiligt werden sollen – für Führer eine Ungleichbe­handlung der Anlieger. Er vermisst im neuen Koalitions­vertrag eine klare Lösung.

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