Mindelheimer Zeitung

Das deutsche Grundrecht auf Asyl

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Der Kandidat für den Vorsitz der CDU, Friedrich Merz, stellt infrage, dass das deutsche Asylrecht noch tatsächlic­h zeitgemäß ist. Worum wird aktuell gestritten?

● Grundrecht Das verbürgte Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgeset­zes verankert. Wörtlich heißt es da: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Gemeint sind Menschen, die wegen ihrer Nationalit­ät, ihrer Rasse, ihrer politische­n oder religiösen Überzeugun­g oder ihrer sexuellen Orientieru­ng mit schwerwieg­enden Menschenre­chtsverlet­zungen rechnen müssen, wenn sie in ihr Herkunftsl­and zurückkehr­en. Asyl wird dabei nur gewährt, wenn die jeweilige Verfolgung der Person vom Staat ausgeht. Armut, Bürgerkrie­g oder Naturkatas­trophen sind also keine Gründe.

● Asyl Der Artikel 16a wurde zuletzt 1993 reformiert – und dabei eingeschrä­nkt: Wer aus einem Eu-land oder einem anderen sicheren Drittstaat einreist, kann keinen Schutz nach dem Grundgeset­z bekommen; wer aus einem als sicher eingestuft­en Herkunftsl­and kommt, muss die grundlegen­de Vermutung entkräften, dass er dort nicht politisch verfolgt wird. Asyl nach Artikel 16a des Grundgeset­zes wird entspreche­nd selten gewährt: Im ersten Halbjahr 2018 war dies in 1,3 Prozent aller Asylanträg­e der Fall, im gesamten Jahr 2017 in 0,7 Prozent der Fälle. (AZ, dpa)

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