Das deutsche Grundrecht auf Asyl
Der Kandidat für den Vorsitz der CDU, Friedrich Merz, stellt infrage, dass das deutsche Asylrecht noch tatsächlich zeitgemäß ist. Worum wird aktuell gestritten?
● Grundrecht Das verbürgte Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Wörtlich heißt es da: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Gemeint sind Menschen, die wegen ihrer Nationalität, ihrer Rasse, ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen rechnen müssen, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Asyl wird dabei nur gewährt, wenn die jeweilige Verfolgung der Person vom Staat ausgeht. Armut, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen sind also keine Gründe.
● Asyl Der Artikel 16a wurde zuletzt 1993 reformiert – und dabei eingeschränkt: Wer aus einem Eu-land oder einem anderen sicheren Drittstaat einreist, kann keinen Schutz nach dem Grundgesetz bekommen; wer aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland kommt, muss die grundlegende Vermutung entkräften, dass er dort nicht politisch verfolgt wird. Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes wird entsprechend selten gewährt: Im ersten Halbjahr 2018 war dies in 1,3 Prozent aller Asylanträge der Fall, im gesamten Jahr 2017 in 0,7 Prozent der Fälle. (AZ, dpa)