Vergleich statt Verbot?
Umwelthilfe und Hessen versuchen sich bei Fahrverboten in Darmstadt zu einigen
Wiesbaden/darmstadt Die außergerichtlichen Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Diesel-fahrverbots in Darmstadt beginnen am 7. Dezember. Für diesen Termin kündigte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Treffen mit dem ökologischen Verkehrsclub Deutschland und der hessischen Regierung an. „Ein Vergleich hätte den Vorteil, dass die Maßnahmen rechtskräftig bereits im Frühjahr/sommer 2019 umgesetzt werden und es keine Verzögerungen durch ein mögliches Berufungsverfahren geben wird“, sagte der Anwalt der beiden klagenden Organisationen, Remo Klinger.
Am Mittwoch hatte sich das Land Hessen mit den Klägern nach rund sechsstündigen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden darauf geeinigt, außergerichtlich eine Lösung auszuloten. Vom Tisch ist ein Fahrverbot für Darmstadt nicht, für Wiesbaden erachtet das Ministerium unterdessen Fahrverbote nicht für notwendig. Das heißt: ● Fahrverbot auf einigen Straßen in Darmstadt wahrscheinlich „Bereits fest steht, dass streckenbezogene Diesel-fahrverbote in Darmstadt kommen werden, zu klären ist einzig die Frage des Umfangs und der Ausgestaltung“, heißt es in der Mitteilung der DUH.
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Eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Parteien ist über den Kopf der Stadt hinweg möglich. Die Stadt verlangt, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, weil diese Folgen für ihre Bürger haben können.
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Das Sofortprogramm in Wiesbaden mit Maßnahmen für einen besseren öffentlichen Nahverkehr und den Ausbau des Radverkehrs ist nach Einschätzung von Ministerin Priska Hinz (Grüne) aber so gut, dass kein Fahrverbot notwendig wird.(dpa)