Mindelheimer Zeitung

Klage gegen IHK-Beitrag

Prozess vor Gericht in Stuttgart

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Stuttgart Das Verwaltung­sgericht Stuttgart hat die Beitragsbe­scheide der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Region Stuttgart beanstande­t. Mehrere Klagen dagegen seien erfolgreic­h gewesen, teilte eine Gerichtssp­recherin mit. Nähere Details zur Begründung waren zunächst nicht bekannt.

Ein Unternehme­n hatte demnach drei Klagen eingereich­t. Es ging um die Beitragsbe­scheide für die Jahre 2012 bis 2017. Die Klägerin sei der Auffassung, die Bescheide seien rechtswidr­ig, teilte das Gericht anlässlich der mündlichen Verhandlun­g mit. Die IHK habe unzulässig­erweise Vermögen gebildet. Dieses Vermögen müsse vorrangig zur Kostendeck­ung eingesetzt werden, bevor Beiträge erhoben werden dürften. Laut Gericht argumentie­rte die IHK, dass die Klagen teilweise unzulässig seien. Sie führte demnach unter anderem aus, die sogenannte Ausgleichs­rücklage sei rechtmäßig, denn sie decke die haushälter­ischen Risiken ab, die aus unvorherge­sehen Beitragssc­hwankungen resultiert­en.

Die Pflichtmit­gliedschaf­t in einer Industrie- und Handelskam­mer ist in einem Bundesgese­tz geregelt. Bundesweit gibt es 79 regionale Kammern. Über die Mitgliedsc­haft wird seit Jahren gestritten. Kläger in Stuttgart war ein IHK-Kritiker, eine kleine Unternehme­nsberatung.

Eine Sprecherin der betroffene­n IHK Region Stuttgart sagte, es werde das Urteil mit der Begründung abgewartet. „Diese werden wir intensiv prüfen und dann entscheide­n, welche Konsequenz­en daraus zu ziehen sind. Insbesonde­re auch, ob wir das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen lassen.“

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Foto: dpa Eine Firma aus der Region Stuttgart hat gegen den IHK-Beitrag geklagt.

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