Abwasser wird neu berechnet
Gebühren Wer in Pfaffenhausen bald mehr bezahlt – und wer weniger
Pfaffenhausen 19 Zeilen lang ist der Beschlussvorschlag zum Thema Abwasser in Pfaffenhausen und er ist mit so vielen Fachausdrücken gespickt, dass Bürgermeister Franz Renftle ihn den Gemeinderäten vor der Abstimmung noch einmal auf einem DIN-A4-Blatt austeilt. Zusammengefasst bedeutet das, was die Markträte in dieser Woche einstimmig verabschiedet haben: Die Abwassergebühr für Pfaffenhausen wird ab 1. Januar 2019 neu geregelt. Die exakte Berechnung, wie viel jeder Bürger bezahlen muss, steht vermutlich jedoch erst im Sommer kommenden Jahres fest. Weil eine solche Satzungsänderung normalerweise nicht rückwirkend beschlossen werden darf, wenn sie finanzielle Auswirkungen auf die Bürger hat, musste schon jetzt ein sogenannter „Rückwirkungsbeschluss“her.
Doch was ändert sich nun konkret – und warum? Die Kläranlage und der Abwasserkanal in Pfaffenhausen kosten im Jahr rund zwei Millionen Euro, wie Franz Renftle erläutert. Diese Kosten werden anteilig aufgeteilt auf diejenigen, die ihr Abwasser dort einleiten. Berechnungsgrundlage ist das Frischwasser, das die einzelnen Nutzer verbrauchen.
Doch das System ist ungerecht – so haben es zumindest zahlreiche Gerichte entschieden und so sieht es grundsätzlich auch Bürgermeister Renftle – selbst wenn der Gemeinde dadurch momentan viel Kosten und Arbeit entstehen. „Ich als Gemeinde habe kein Interesse daran“, sagt Renftle. Doch Pfaffenhausen komme nicht drum herum, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, erklärt er auch.
Rund 86 Prozent des Wassers, das in der Kläranlage ankommt, stammt aus Haushalten, Betrieben und von anderen Verbrauchern. Bei den restlichen 14 Prozent handelt es sich um sogenannten „Fremdwasseranteil“– also: Regenwasser. Dieses wurde bislang in den Berechnungen für die Abwassergebühr nicht berücksichtigt. Das soll sich ändern: Wer viel Regenwasser in den Kanal und damit zur Kläranlage einleitet, muss bald mehr zahlen. Wer das Regenwasser, das auf seinem Grundstück herunterkommt, auch dort selbst versickert, zahlt künftig weniger. Die Kosten für das Pfaffenhausener Abwassersystem in Höhe von rund zwei Millionen Euro bleiben gleich – sie teilen sich künftig nur anders auf.
Ein Betrieb wie etwa ein Supermarkt mit vielen Parkplätzen und damit versiegelter Fläche, aber wenig eigenem Schmutzwasser, wird künftig eine höhere Abwassergebühr zahlen, wenn das Niederschlagswasser nicht anderweitig selbst versickert werden kann. Bislang fiel nur die – im Vergleich dazu geringe – Gebühr für das Schmutzwasser an.
Für den Privathaushalt werde sich die Gebühr nur „marginal“ändern, erklärt Renftle und spricht von rund 30 bis 50 Euro pro Jahr. Grob geschätzt könnten sich die bisher 2,51 Euro Abwassergebühr pro Kubikmeter aufteilen in zwei Euro für das Schmutzwasser und 51 Cent für das Regenwasser, wenn es vom eigenen Grundstück in den Kanal eingeleitet wird. Wer sein Regenwasser komplett auf dem eigenen Grundstück versickert, der zahlt laut diesem Rechenbeispiel künftig nur noch zwei Euro. In Neubaugebieten ist die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück inzwischen üblich geworden.
Das Schmutzwasser lässt sich leicht berechnen – es wird gleichgesetzt mit dem Frischwasser, das aus der Leitung kommt und dessen Wert auf dem Wasserzähler zu lesen ist. Doch woher weiß man, wie viel Regenwasser auf einem Grundstück anfällt? Dazu hat eine Firma im Auftrag des Marktes nun jedes Grundstück in Pfaffenhausen angeschaut und bewertet: Wie viel Fläche ist versiegelt, wie viel verdichtet? Inzwischen sind alle Grundstücke bewertet, so Renftle.
In einem zweiten Schritt haben nun alle Eigentümer von der Gemeinde die Ergebnisse der Berechnungen für ihr Grundstück bekommen. Sie müssen sich bis spätestens Freitag, 30. November, melden, wenn diese Berechnungen geändert werden müssen – etwa weil das Wasser der Regenrohre einer Gartenhütte nicht in den Kanal fließt, sondern in einen dafür gebauten Sickerschacht. Letztlich bezahlt man nur die Abwassergebühr für das Regenwasser, das vom eigenen Grundstück aus in den Kanal eingeleitet wird. Das Ziel: „Die Last besser zu verteilen“, sagt Renftle. Mit dem nun gefassten Beschluss seien die Bürger informiert, dass sich die Abwassergebühr ändern wird – und es teurer oder billiger werden kann.
Die Last soll besser verteilt werden