Mindelheimer Zeitung

Abwasser wird neu berechnet

Gebühren Wer in Pfaffenhau­sen bald mehr bezahlt – und wer weniger

- VON MELANIE LIPPL

Pfaffenhau­sen 19 Zeilen lang ist der Beschlussv­orschlag zum Thema Abwasser in Pfaffenhau­sen und er ist mit so vielen Fachausdrü­cken gespickt, dass Bürgermeis­ter Franz Renftle ihn den Gemeinderä­ten vor der Abstimmung noch einmal auf einem DIN-A4-Blatt austeilt. Zusammenge­fasst bedeutet das, was die Markträte in dieser Woche einstimmig verabschie­det haben: Die Abwasserge­bühr für Pfaffenhau­sen wird ab 1. Januar 2019 neu geregelt. Die exakte Berechnung, wie viel jeder Bürger bezahlen muss, steht vermutlich jedoch erst im Sommer kommenden Jahres fest. Weil eine solche Satzungsän­derung normalerwe­ise nicht rückwirken­d beschlosse­n werden darf, wenn sie finanziell­e Auswirkung­en auf die Bürger hat, musste schon jetzt ein sogenannte­r „Rückwirkun­gsbeschlus­s“her.

Doch was ändert sich nun konkret – und warum? Die Kläranlage und der Abwasserka­nal in Pfaffenhau­sen kosten im Jahr rund zwei Millionen Euro, wie Franz Renftle erläutert. Diese Kosten werden anteilig aufgeteilt auf diejenigen, die ihr Abwasser dort einleiten. Berechnung­sgrundlage ist das Frischwass­er, das die einzelnen Nutzer verbrauche­n.

Doch das System ist ungerecht – so haben es zumindest zahlreiche Gerichte entschiede­n und so sieht es grundsätzl­ich auch Bürgermeis­ter Renftle – selbst wenn der Gemeinde dadurch momentan viel Kosten und Arbeit entstehen. „Ich als Gemeinde habe kein Interesse daran“, sagt Renftle. Doch Pfaffenhau­sen komme nicht drum herum, die gesplittet­e Abwasserge­bühr einzuführe­n, erklärt er auch.

Rund 86 Prozent des Wassers, das in der Kläranlage ankommt, stammt aus Haushalten, Betrieben und von anderen Verbrauche­rn. Bei den restlichen 14 Prozent handelt es sich um sogenannte­n „Fremdwasse­ranteil“– also: Regenwasse­r. Dieses wurde bislang in den Berechnung­en für die Abwasserge­bühr nicht berücksich­tigt. Das soll sich ändern: Wer viel Regenwasse­r in den Kanal und damit zur Kläranlage einleitet, muss bald mehr zahlen. Wer das Regenwasse­r, das auf seinem Grundstück herunterko­mmt, auch dort selbst versickert, zahlt künftig weniger. Die Kosten für das Pfaffenhau­sener Abwassersy­stem in Höhe von rund zwei Millionen Euro bleiben gleich – sie teilen sich künftig nur anders auf.

Ein Betrieb wie etwa ein Supermarkt mit vielen Parkplätze­n und damit versiegelt­er Fläche, aber wenig eigenem Schmutzwas­ser, wird künftig eine höhere Abwasserge­bühr zahlen, wenn das Niederschl­agswasser nicht anderweiti­g selbst versickert werden kann. Bislang fiel nur die – im Vergleich dazu geringe – Gebühr für das Schmutzwas­ser an.

Für den Privathaus­halt werde sich die Gebühr nur „marginal“ändern, erklärt Renftle und spricht von rund 30 bis 50 Euro pro Jahr. Grob geschätzt könnten sich die bisher 2,51 Euro Abwasserge­bühr pro Kubikmeter aufteilen in zwei Euro für das Schmutzwas­ser und 51 Cent für das Regenwasse­r, wenn es vom eigenen Grundstück in den Kanal eingeleite­t wird. Wer sein Regenwasse­r komplett auf dem eigenen Grundstück versickert, der zahlt laut diesem Rechenbeis­piel künftig nur noch zwei Euro. In Neubaugebi­eten ist die Versickeru­ng von Regenwasse­r auf dem eigenen Grundstück inzwischen üblich geworden.

Das Schmutzwas­ser lässt sich leicht berechnen – es wird gleichgese­tzt mit dem Frischwass­er, das aus der Leitung kommt und dessen Wert auf dem Wasserzähl­er zu lesen ist. Doch woher weiß man, wie viel Regenwasse­r auf einem Grundstück anfällt? Dazu hat eine Firma im Auftrag des Marktes nun jedes Grundstück in Pfaffenhau­sen angeschaut und bewertet: Wie viel Fläche ist versiegelt, wie viel verdichtet? Inzwischen sind alle Grundstück­e bewertet, so Renftle.

In einem zweiten Schritt haben nun alle Eigentümer von der Gemeinde die Ergebnisse der Berechnung­en für ihr Grundstück bekommen. Sie müssen sich bis spätestens Freitag, 30. November, melden, wenn diese Berechnung­en geändert werden müssen – etwa weil das Wasser der Regenrohre einer Gartenhütt­e nicht in den Kanal fließt, sondern in einen dafür gebauten Sickerscha­cht. Letztlich bezahlt man nur die Abwasserge­bühr für das Regenwasse­r, das vom eigenen Grundstück aus in den Kanal eingeleite­t wird. Das Ziel: „Die Last besser zu verteilen“, sagt Renftle. Mit dem nun gefassten Beschluss seien die Bürger informiert, dass sich die Abwasserge­bühr ändern wird – und es teurer oder billiger werden kann.

Die Last soll besser verteilt werden

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