Wie sicher ist die neue Straße in Mindelau?
Verkehr Der Ehrenvorsitzende der Verkehrswacht kritisiert die Beschilderung als unzureichend. Warum die Polizei ihm teilweise recht gibt
Mindelau Die Freude war groß, als Landrat Hans-Joachim Weirather Anfang November im Beisein von Kreisräten und Vertretern der Stadt Mindelheim die für 2,3 Millionen Euro sanierte Kreisstraße MN 25 durch Mindelau offiziell für den Verkehr freigeben konnte. So schön die neue Dorfmitte Mindelaus geworden ist, bei der Beschilderung ist Luft nach oben. Das jedenfalls ist die Überzeugung von Manfred Groß, dem Ehrenvorsitzenden der Kreisverkehrswacht. An einzelnen Stellen sieht auch die Polizei Verbesserungsbedarf.
● Ortseingang westlich Mindelau
Nicht sofort klar ist für Radfahrer die Beschilderung am westlichen Ortseingang von Mindelau. Dort endet der gemeinsame Geh- und Radweg vom Eichet her kommend an der Kreisstraße. Das wird mit zwei Schildern auf der linken Fahrbahnseite (siehe Bild) angezeigt. Wer das nicht sieht, biegt auf die Kreisstraße in Richtung Mindelau ein. Üblicherweise müsste das Ende des Radwegs an der rechten Straßenseite angezeigt werden, sagt Groß. Das Landratsamt dagegen sagt, in Ausnahmefällen dürfe das Schild „Radweg endet“auch links stehen. Wenige Meter danach beginnt in Richtung Osten ein rund 25 Meter langer neu gebauter Gehweg, auf dem auch mit dem Fahrrad gefahren werden darf. Auch das wird mit zwei Schildern angezeigt. Der Weg endet an der Kreisstraße, wo eine Mittelinsel das Queren von Fußgängern an der Kreisstraße erleichtert.
Für Radfahrer, die aus Richtung Apfeltrach kommen, ist dieser Ausweichweg praktisch wertlos. Sie müssten zweimal die Kreisstraße innerhalb weniger Meter queren. Das sieht auch die Kreisbehörde so. Eine Pflicht für Radfahrer, diesen Gehweg zu benutzen, sei daher nicht sinnvoll, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit.
● Situation am Buswartehäuschen
Das Buswartehäuschen am Staig, das vom benachbarten Steinmetzund Bildhauermeister Dietmar Knacker geschaffen wurde, nimmt einen Teil des Gehwegs ein. Dem haben Stadt und Landratsamt zugestimmt. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr und ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit Fahrrädern den Gehweg benutzen, teilt Josef Eberhard, der Verkehrsexperte der Polizei Mindelheim, mit. Da das Bushäuschen in den Gehweg ragt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein berechtigt auf dem Gehweg fahrendes Kind bei ungünstigen Verhältnissen gegen das Bauwerk stößt.
Deshalb wird an dieser Stelle nun Die Stadt wird den Platz vor dem Häuschen mit einer Markierung und einer runden Warnbake, die beide retroreflektierend sind, zusätzlich sichern.
● Ende des Radwegs im Osten Wer mit dem Rad von Dorschhausen her kommt, findet östlich von Mindelau jetzt einen neu gebauten Radweg vor. Dieser führt bergab in Richtung Mindelau. An einer Kurve endet der Radweg. Das wird 20 Meter vorher per Schild angezeigt. An dieser Stelle wäre planerisch auch ein Einschleifen auf die Straße möglich wie es in Mindelheim beim Radweg an der Krumbacher Straße gelöst wurde. Dazu hätte auf eine kurze Grünfläche verzichtet werden müs- sen, meint Manfred Groß. Das sehen Polizei und Landratsamt anders. Dem Radfahrer werde frühzeitig das Ende des Radwegs angezeigt. Er muss bremsen und den von links ankommenden Verkehr beobachten, ehe er in die Straße einfährt, antwortet das Landratsamt.
Der Radweg, der hier endet, darf in beide Richtungen befahren werden. Dank dieser Lösung kann ein Radfahrer, der aus dem Ort hinaus fährt, ordnungsgemäß in den Radweg einbiegen. Eine Einschleiflösung wäre in diesem Fall gefährlicher.
Die Polizei sagt, es sei verkehrssicherer, dass der Radler vor dem Einfahren auf die Kreisstraße verzönachgebessert. gern muss und sich im rechten Winkel zur MN 25 befindet, um den von links ankommenden Kfz-Verkehr beobachten zu können. Dass der Radweg endet, sei erkennbar. Die Polizei regt ein Vorfahrtzeichen „Vorfahrt gewähren“an der Stelle an, um die Unterordnung des Radlers zusätzlich zu verdeutlichen. Gut sei der Materialunterschied zwischen der Linksbiegung am Radwegende und dem ausgeschilderten Beginn des Fußweges. Dadurch werde verdeutlicht, dass der Radweg endet und der Fußweg beginnt. ● Sackgasse im Westen Mindelaus Hier ist ein neues Verkehrsschild angebracht. Es zeigt Fußgänger und Radfahrer, die den Weg passieren dürfen und es zeigt ein Sackgassenschild. Nur Radfahrern und Fußgängern sei am Ende die Ausfahrt erlaubt, betont das Landratsamt. Sie dürfen die Querungshilfe nutzen. Kraftfahrzeuge dürfen zwar die dahinterliegenden Grundstücke anfahren, dürfen an dieser Stelle aber nicht ausfahren, sondern müssen wenden.
Die Polizei regt für diese Stelle an: Um Rechtssicherheit zu schaffen, könnte nach dem Richtzeichen „Sackgasse mit Durchlässigkeit von Radfahrern und Fußgängern“noch das Vorschriftzeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“angebracht werden, um die Ausfahrt zur Mittelinsel/Querungshilfe zu untersagen.