Anlage für Altholz sorgt für Diskussion
Entsorgung Warum das Unterallgäuer Landratsamt eine Stellungnahme von der Gemeinde Babenhausen will
Babenhausen Welches Altholz darf in einer Altholzaufbereitungsanlage zwischengelagert werden? Diese Frage war unter anderem Thema in der Gemeinderatssitzung in Babenhausen. Der Grund: Die Änderung der Zusammensetzung des Altholzes muss genehmigt werden. Deswegen bat das Unterallgäuer Landratsamt den Markt Babenhausen um eine Stellungnahme. Laut Bürgermeister Otto Göppel (CSU) handelt es sich dabei um eine „immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage“. Seinen Worten zufolge wird beantragt, die Lagermenge von Altholz von 130 auf 500 Tonnen zu erhöhen. Genauso soll auch die maximale Durchsatzmenge für Altholz von 5000 auf 10 000 Tonnen pro Jahr erhöht werden. Göppel zufolge ändert sich dabei nicht die Größe der Lagerfläche, sondern vor allem das Mengenverhältnis. Der für den Betrieb geltende Bebauungsplan setzt aber fest, dass die „Lagerung von kontaminierten Stoffen nicht zugelassen“ist. Da die Anlage aber „schon vor der relevan- ten Änderung in Betrieb war, genießt diese Bestandschutz“, erklärte Göppel. Markträtin Ilona Keller (Freie Wähler) wollte wissen, auf welcher Grundlage der Betrieb dieser Altholzbearbeitungsanlage genehmigt wurde und was der Bebauungsplan und der Emissionsschutz in diesem Fall vorsahen. So ins Blaue hinein könne man nicht entscheiden. Da auf die Schnelle die von ihr geforderten Unterlagen nicht greifbar waren, vertagte das Gremium die Entscheidung über die Veränderung der Anlage.