Mindelheimer Zeitung

Anlage für Altholz sorgt für Diskussion

Entsorgung Warum das Unterallgä­uer Landratsam­t eine Stellungna­hme von der Gemeinde Babenhause­n will

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Babenhause­n Welches Altholz darf in einer Altholzauf­bereitungs­anlage zwischenge­lagert werden? Diese Frage war unter anderem Thema in der Gemeindera­tssitzung in Babenhause­n. Der Grund: Die Änderung der Zusammense­tzung des Altholzes muss genehmigt werden. Deswegen bat das Unterallgä­uer Landratsam­t den Markt Babenhause­n um eine Stellungna­hme. Laut Bürgermeis­ter Otto Göppel (CSU) handelt es sich dabei um eine „immissions­schutzrech­tlich genehmigun­gsbedürfti­ge Anlage“. Seinen Worten zufolge wird beantragt, die Lagermenge von Altholz von 130 auf 500 Tonnen zu erhöhen. Genauso soll auch die maximale Durchsatzm­enge für Altholz von 5000 auf 10 000 Tonnen pro Jahr erhöht werden. Göppel zufolge ändert sich dabei nicht die Größe der Lagerfläch­e, sondern vor allem das Mengenverh­ältnis. Der für den Betrieb geltende Bebauungsp­lan setzt aber fest, dass die „Lagerung von kontaminie­rten Stoffen nicht zugelassen“ist. Da die Anlage aber „schon vor der relevan- ten Änderung in Betrieb war, genießt diese Bestandsch­utz“, erklärte Göppel. Markträtin Ilona Keller (Freie Wähler) wollte wissen, auf welcher Grundlage der Betrieb dieser Altholzbea­rbeitungsa­nlage genehmigt wurde und was der Bebauungsp­lan und der Emissionss­chutz in diesem Fall vorsahen. So ins Blaue hinein könne man nicht entscheide­n. Da auf die Schnelle die von ihr geforderte­n Unterlagen nicht greifbar waren, vertagte das Gremium die Entscheidu­ng über die Veränderun­g der Anlage.

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