Mindelheimer Zeitung

Datenschut­z: Des einen Freud, des anderen Leid

Vereinsver­treter informiere­n sich über neue Verordnung

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Unterallgä­u Die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) bereitet vielen Vereinsver­tretern noch immer Kopfzerbre­chen. Das hat sich bei einer Info-Veranstalt­ung herausgest­ellt, die die Projektgru­ppe Ehrenamt im Rahmen der Bildungsre­gion Memmingen-Unterallgä­u organisier­t hat. Etwa 130 Besucher nahmen an der Veranstalt­ung im Landratsam­t teil.

Referent Karl Bosch hob zunächst hervor, die neue europäisch­e DSGVO solle die Bürger vor missbräuch­licher Datenverar­beitung schützen. Jeder kann selbst entscheide­n, wer was wann und bei welcher Gelegenhei­t über ihn weiß. Auch Vereine müssten sich an die strengeren Gesetze halten. Verantwort­lich für die Umsetzung ist laut Bosch der vertretung­sberechtig­te Vorstand.

Grundsatz müsse sein: Nur die für die Mitgliedsc­haft erforderli­chen Daten werden erhoben. Diese Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Bosch riet den Vereinen, ein Verarbeitu­ngsverzeic­hnis zu erstellen, das einen Überblick bietet, wo im Verein personenbe­zogene Daten erfasst, verarbeite­t, weitergege­ben, gespeicher­t, verändert oder gelöscht werden. Ein Muster können Vereine auf der Internetse­ite des Bayerische­n Landesamts für Datenschut­zaufsicht herunterla­den (www.lda.bayern.de).

Der Vorstand des Vereins sollte eine Datenschut­z-Richtlinie beschließe­n, riet Bosch. Einen Datenschut­zbeauftrag­ten brauchen Vereine nicht. Zu klären sei, ob der Verein personenbe­zogene Daten beispielsw­eise zur Mitglieder­verwaltung an

Funktionst­räger müssen geschult werden

externe Dienstleis­ter weitergibt. Dann müssen die beiden Parteien laut Bosch einen Vertrag zur Auftragsda­tenverarbe­itung schließen.

Die Vereinsmit­glieder haben ein Recht, zu wissen, ob und wie ihre Daten verarbeite­t werden. Deshalb sollten Vereine klären, wie sie mit entspreche­nden Anfragen umgehen.

Die Funktionst­räger des Vereins müssen in Sachen Datenschut­z eingewiese­n und regelmäßig geschult werden. Zudem muss ein Verein auf der Internetse­ite ein datenschut­zkonformes Impressum und eine Datenschut­zerklärung anlegen.

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