Mindelheimer Zeitung

OP-Nadel bleibt im Unterleib

Bund muss wohl an Patientin bezahlen

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Stuttgart Seit fünf Jahren lebt eine 30-Jährige aus Aalen in BadenWürtt­emberg mit einer Operations­nadel im Unterleib. Stürze sollte sie tunlichst vermeiden, raten ihr die Ärzte. Das bedeute erhebliche Einschränk­ungen, „jeden Tag“, sagte die Frau am Dienstag in Stuttgart, wo das Oberlandes­gericht über den ungewöhnli­chen Fall verhandelt. Er reicht zurück bis zu einer Nierenstei­noperation am Ulmer Bundeswehr­krankenhau­s im März 2013.

Die junge Frau hatte sich die Klinik für den Eingriff selbst ausgesucht. Doch dann blieb eine von insgesamt vier eingesetzt­en, knapp zwei Zentimeter langen Operations­nadeln in ihrem Körper zurück. Gut sichtbar bis heute bei Röntgenauf­nahmen. Aktuell liegt sie tief drin an einem Lendenmusk­el, wie es heißt.

Dass sich nun auch noch der Bund als Träger des Krankenhau­ses in Ulm, in dem das Missgeschi­ck passierte, weigert, Schadeners­atz und Schmerzens­geld zu zahlen, empört die Betreiberi­n eines Nagelstudi­os. Das Landgerich­t Ulm hatte der Frau in erster Instanz 13000 Euro und rund 2000 Euro Schadeners­atz zugesproch­en, wie eine Sprecherin des Oberlandes­gerichts berichtete. „Ich habe doch schon für immer die Nadel im Körper. Ich muss damit leben“, sagte die Frau. Herausoper­ieren lassen möchte sie die Nadel nicht. Zumal jede Operation ein Risiko berge – und Ärzte ihr abgeraten hätten.

Der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Reder machte bei der Berufungsv­erhandlung nun bereits klar, wie die Kammer zu der Sache steht: „Wir sehen keinen Grund, von der Haftung wegzukomme­n“, sagte er in Richtung des Vertreters des Verteidigu­ngsministe­riums. Demnach muss der Bund wohl zahlen – wie viel, wird sich noch herausstel­len, Gespräche laufen. Seine Entscheidu­ng will das Oberlandes­gericht am 20. Dezember verkünden.

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