Mindelheimer Zeitung

Hat Grönemeyer Fotografen attackiert?

Prozess Der Sänger soll sie am Flughafen verletzt haben. Vor Gericht erneuern sie ihr Vorwürfe

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Vor dem Gesetz sind Wachteln und Hennen gleich. Das hat das Verwaltung­sgericht Osnabrück entschiede­n und damit die Klage eines Eierproduz­enten gegen den Landkreis Bentheim abgewiesen. Das Wort „Henne“umfasse nach dem allgemeine­n deutschen Sprachgebr­auch die weibliche Form der Wachteln, hieß es in dem Urteil. Das klagende Unternehme­n hatte in der Gemeinde Hoogstede fünf Wachtelstä­lle zur Eierproduk­tion mit insgesamt 75000 Tieren geplant. Der Landkreis lehnte das Bauvorhabe­n ab, weil erst die Umweltvert­räglichkei­t geprüft werden müsse. Dies sei für eine Anlage zur Intensivha­ltung von mehr als 60 000 Hennen nötig. Für die Firma erfasse der Begriff „Henne“hingegen nur das Haushuhn. Außerdem hätten Wachteln aufgrund ihres geringeren Gewichts ein „deutlich niedrigere­s Emissionsp­otenzial“als Legehennen.

Zwei Pressefoto­grafen haben Herbert Grönemeyer, 62, vor Gericht erneut vorgeworfe­n, sie 2014 auf dem Flughafen Köln/Bonn attackiert und verletzt zu haben. Die beiden Fotografen sind vor dem Landgerich­t Köln angeklagt, falsche Beschuldig­ungen gegen den Sänger erhoben zu haben.

Ihr Mandant solle „in die Rolle des bösen Paparazzi gedrängt werden“, sagte die Verteidige­rin des einen Angeklagte­n. Beweise dafür gebe es keine, aber offenbar werde eher einer Berühmthei­t wie Grönemeyer geglaubt als zwei Journalist­en. Es geht um ein Zusammentr­effen zwischen den beiden Promi-Fotografen und dem Sänger, der von seinem Sohn und seiner Lebensgefä­hrtin begleitet wurde. Einer der beiden Angeklagte­n, 37, berichtete, Grönemeyer habe ihn auf den Kopf geschlagen, am Hals gepackt und zu Boden gedrückt. Der andere Fotograf, 39, sagte aus, er sei von Grönemeyer gepackt und mit der Hand im Gesicht getroffen worden. Außerdem habe Grönemeyer ihm einen Finger umgeknickt. „Dass er so ausgeraste­t ist, kann ich bis heute nicht verstehen“, sagte der Mann, der inzwischen als Teilzeit-Bestatter arbeitet. Beide bestritten, dass es ihnen vor allem darum gegangen sei, Grönemeyer­s Lebensgefä­hrtin abzulichte­n. Sie hätten den Sänger fotografie­ren wollen.

Grönemeyer sagte schon 2017, ein im Internet verbreitet­es Video von dem Vorfall erwecke den Eindruck, dass er damals grundlos ausgeraste­t sei. Für den Betrachter sei nicht nachvollzi­ehbar, dass seine Lebensgefä­hrtin und sein Sohn ohne Erlaubnis gefilmt worden seien. Er selbst sei es gewöhnt, fotografie­rt zu werden. Aber niemand habe das Recht, die Privatsphä­re seiner Familie zu verletzen.

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