Hat Grönemeyer Fotografen attackiert?
Prozess Der Sänger soll sie am Flughafen verletzt haben. Vor Gericht erneuern sie ihr Vorwürfe
Vor dem Gesetz sind Wachteln und Hennen gleich. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und damit die Klage eines Eierproduzenten gegen den Landkreis Bentheim abgewiesen. Das Wort „Henne“umfasse nach dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch die weibliche Form der Wachteln, hieß es in dem Urteil. Das klagende Unternehmen hatte in der Gemeinde Hoogstede fünf Wachtelställe zur Eierproduktion mit insgesamt 75000 Tieren geplant. Der Landkreis lehnte das Bauvorhaben ab, weil erst die Umweltverträglichkeit geprüft werden müsse. Dies sei für eine Anlage zur Intensivhaltung von mehr als 60 000 Hennen nötig. Für die Firma erfasse der Begriff „Henne“hingegen nur das Haushuhn. Außerdem hätten Wachteln aufgrund ihres geringeren Gewichts ein „deutlich niedrigeres Emissionspotenzial“als Legehennen.
Zwei Pressefotografen haben Herbert Grönemeyer, 62, vor Gericht erneut vorgeworfen, sie 2014 auf dem Flughafen Köln/Bonn attackiert und verletzt zu haben. Die beiden Fotografen sind vor dem Landgericht Köln angeklagt, falsche Beschuldigungen gegen den Sänger erhoben zu haben.
Ihr Mandant solle „in die Rolle des bösen Paparazzi gedrängt werden“, sagte die Verteidigerin des einen Angeklagten. Beweise dafür gebe es keine, aber offenbar werde eher einer Berühmtheit wie Grönemeyer geglaubt als zwei Journalisten. Es geht um ein Zusammentreffen zwischen den beiden Promi-Fotografen und dem Sänger, der von seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin begleitet wurde. Einer der beiden Angeklagten, 37, berichtete, Grönemeyer habe ihn auf den Kopf geschlagen, am Hals gepackt und zu Boden gedrückt. Der andere Fotograf, 39, sagte aus, er sei von Grönemeyer gepackt und mit der Hand im Gesicht getroffen worden. Außerdem habe Grönemeyer ihm einen Finger umgeknickt. „Dass er so ausgerastet ist, kann ich bis heute nicht verstehen“, sagte der Mann, der inzwischen als Teilzeit-Bestatter arbeitet. Beide bestritten, dass es ihnen vor allem darum gegangen sei, Grönemeyers Lebensgefährtin abzulichten. Sie hätten den Sänger fotografieren wollen.
Grönemeyer sagte schon 2017, ein im Internet verbreitetes Video von dem Vorfall erwecke den Eindruck, dass er damals grundlos ausgerastet sei. Für den Betrachter sei nicht nachvollziehbar, dass seine Lebensgefährtin und sein Sohn ohne Erlaubnis gefilmt worden seien. Er selbst sei es gewöhnt, fotografiert zu werden. Aber niemand habe das Recht, die Privatsphäre seiner Familie zu verletzen.