Prozess um Gauben und Dachfenster
Altstadt Ein Mindelheimer Hausbesitzer klagt gegen den Freistaat
Mindelheim/Augsburg Der Umbau eines Hauses in der Mindelheimer Altstadt war jüngst Thema vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Ein Hausbesitzer hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil er mit einem Bescheid des Landratsamts Unterallgäu nicht einverstanden war.
Er hatte in dem Haus, das als Teil eines Ensembles denkmalgeschützt ist, flächige Dachfenster eingebaut, was dort offenbar nicht erlaubt war. Das Landratsamt hatte deshalb einen Bescheid erlassen, dass die Dachfenster wieder zu beseitigen sind. Der Kläger erklärte, dass es aber in der Umgebung bereits Dachflächenfenster gibt.
Die Pressestelle des Landratsamtes erklärte auf Anfrage, es sei für das Gebäude in den Jahren 2012/13 ein Umbaukonzept erarbeitet worden. Daran beteiligt gewesen seien das Landratsamt, der Denkmalschutz, der Architekt des Bauherrn und der Besitzer des Hauses selbst. Damals sei besprochen worden, dass Dachgauben möglich sind, aber keine Dachfenster.
Weil nun aber Dachfenster auf der gut einsehbaren Seite des Gebäudes eingebaut worden sind, wurde der Hausbesitzer aufgefordert, die wieder zu beseitigen. Dagegen hatte er sich nun gewehrt – unter anderem, indem er ein Nachbargebäude genannt hat, das ebenfalls Dachflächenfenster besitzt.
Wie ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege nun vor Gericht erklärte, seien diese Fenster wohl bereits vor dem Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes eingebaut worden, zudem sei die Fernwirkung geringer. Bei dem Nachbargebäude sei darüber hinaus eine Sanierung geplant, in deren Rahmen auch Gauben statt Flächenfenster eingebaut werden sollen – so wie es früher üblich war.
Am Ende einigte man sich am Verwaltungsgericht darauf, dass der Besitzer für die Beseitigung der Fenster eine Fristverlängerung bis März 2020 bekommt, wenn er im Gegenzug seine Klage zurücknimmt – dies tat er dann auch, wie Katharina Kempf vom Verwaltungsgericht schildert. (home)