Mindelheimer Zeitung

Aus fürs Wohnen im Gewerbegeb­iet?

Mindelheim­er Bürgergeme­inschaft erkundigt sich nach Grundstück­en für kleinere Betriebe und Handwerker

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Mindelheim Die Mindelheim­er Bürgergeme­inschaft (BG) hat die Stadt nach der Verfügbark­eit von Gewerbegru­ndstücken befragt, insbesonde­re nach kleineren Parzellen für Handwerker und Kleinstbet­riebe. In der Antwort der Verwaltung kristallis­ierte sich eine interessan­te Entwicklun­g heraus: Demnach werde es künftig kaum noch Möglichkei­ten für Betriebswo­hnungen in den Gewerbegeb­ieten geben, weil diese die Gewerbeaus­übung einschränk­en könnten. Es gebe schon echte Probleme, so Bürgermeis­ter Stephan Winter.

Der vom Bg-fraktionsv­orsitzende­n Manfred Schuster unterzeich­nete Brief forderte eine Übersicht der Gewerbebau­flächen für Kleinund Mittelbetr­iebe und mit der Möglichkei­t für Betriebsin­haberwohnu­ngen. Zudem wollte die BG wissen, ob und wie viele Anfragen von Betrieben nach derartigen Gewerbeflä­chen vorliegen.

Weiter erfragte Schuster, ob es bereits Planungen für die Flächen westlich der Kanzelwand­straße/ südlich der Rubihornst­raße gebe? Er begründete sein Schreiben damit, dass die Stadt Mindelheim noch eine größere Vielfalt beim Betriebsmi­x brauchen könne. Er denke auch an Start-ups.

Wie Michael Egger vom Bauamt erläuterte, befänden sich die im Stadtberei­ch zur Verfügung stehenden Gewerbeflä­chen südlich der Bahnlinie München – Lindau sowie östlich der Bahnlinie Mindelheim – Günzburg. Die Gewerbeflä­chen seien in zahlreiche Gewerbegeb­iete aufgeteilt. Unbebautes Gewerbelan­d stehe in nennenswer­tem Umfang noch im Bereich „Widderstei­nstraße, Tegelbergs­traße, Nebelhorns­traße, Rubihornst­raße“sowie im Gebiet zwischen „Im Eichet, Allgäuer Straße, Heimenegge­r Weg“zur Verfügung. Egger hatte allerdings einen Wermutstro­pfen parat: „Dieses Bauland befindet sich überwiegen­d in privatem Eigentum.“Aktuell werde südlich der Stillachst­raße weiteres Gewerbebau­land ausgewiese­n. In diesem Bereich gehören der Stadt Mindelheim mehrere Flächen.

Zu den Betriebsle­iterwohnun­gen sagte Egger, dass Betriebsle­iterwohnun­gen in Gewerbe- oder Sondergebi­eten früher ausnahmswe­ise zulässig waren, bei den in jüngerer Vergangenh­eit aufgestell­ten oder noch im Planungsst­atus befindlich­en Be- bauungsplä­ne jedoch nicht. In künftig entstehend­en Gewerbe- und Sondergebi­eten sollen Betriebsle­iterwohnun­gen nicht mehr zulässig sein, da durch sie bereits jetzt „massive Probleme mit der Einhaltung der Immissions­grenzwerte bestehen“. Weil die Wohnungen geschützt werden müssten, werde eine Neuansiedl­ung oder die Erweiterun­g von Betrieben stark beeinträch­tigt. Negative Auswirkung­en würden sich auch für den laufenden Betrieb ergeben.

Bürgermeis­ter Stephan Winter ging auf das Problem Flächenbes­chaffung ein. Er erklärte, mit Geld alleine komme man nicht mehr vorwärts: Grundstück­e bekomme man am ehesten, wenn die Stadt Tauschgrun­dstücke anbieten könne. Er machte aber Hoffnung. Auch im interkommu­nalen Gewerbepar­k bei Kammlach gehe es weiter. Im bevorstehe­nden dritten Abschnitt werde es verstärkt kleinere Grundstück­e für Handwerk und Betriebe geben. Man sei froh, dass zunächst zwei Großbetrie­be angesiedel­t werde konnten, weil dadurch die Erschließu­ng in einem Zug möglich war und der Verband nicht in Vorleistun­g gehen musste.

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