Mit 97 Sachen durch Mindelheim
Der Fahrer ist nur einer von 9240 Verkehrssündern, die die Stadt im vergangenen Jahr zur Kasse gebeten hat
Mindelheim Autofahren in Mindelheim kann teuer werden. Zumindest dann, wenn man es mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkverboten nicht ganz so genau nimmt. 2640 Verkehrsteilnehmer sind im vergangenen Jahr bei 88 Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet geblitzt worden, teilt die Stadt auf Nachfrage der MZ mit. Den Geschwindigkeitsrekord stellte der Fahrer auf, der mit 97 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer durch die Stadt bretterte. Noch eiliger hatte es ein Verkehrsteilnehmer 2017: Er hatte 107 Stundenkilometer auf dem Tacho.
Glücklicherweise sind solche Extreme jedoch selten: Nur 2,5 Prozent der Geblitzten erhielten einen Bußgeldbescheid. Er wird immer dann verschickt, wenn die Ge- schwindigkeit innerorts um mindestens 21 Stundenkilometer überschritten wird – und ist entsprechend teuer: Wer mit 21 bis 25 Stundenkilometern zu viel erwischt wird, muss – je nachdem, mit welchem Fahrzeug er unterwegs war – ein Bußgeld von mindestens 80 Euro zahlen und bekommt außerdem einen Punkt im Verkehrsregister.
Doppelt so teuer wird es, wenn man die erlaubte Geschwindigkeit um 31 bis 40 Stundenkilometer überschreitet. In diesem Fall werden 160 Euro fällig, die Zahl der Punkte verdoppelt sich auf dann zwei und ein einmonatiges Fahrverbot gibt es obendrauf. Wer mehr als 70 Stundenkilometern zu schnell unterwegs ist, muss drei Monate auf den Führerschein verzichten, es gibt zwei Punkte – und 680 Euro weniger auf dem Konto.
Die Zahl der Fahrer, die im vergangenen Jahr ihren Führerschein wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes einen Monat oder länger abgeben mussten, bewegte sich der Stadt zufolge „im niedrigen zweistelligen Bereich“. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer, die in Mindelheim kontrolliert wurden, war bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs und kam deshalb mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 35 Euro davon.
Doch auch wer gar nicht fährt, sondern steht, kann zur Kasse gebeten werden. Etwa, weil er später als gedacht zum Auto zurückgekommen ist und so die gelöste Parkzeit überschritten hat, er gleich auf ein Ticket verzichtet oder sein Auto auf einem Gehweg oder im Halteverbot abgestellt hat. Letzteres war der häufigste Grund für eine Verwarnung. Insgesamt 6600 Strafzettel hat die Parküberwacherin im vergangenen Jahr ausgestellt, und zwar überwiegend im Innenstadtbereich und im Industriegebiet. 2017 klemmten noch deutlich mehr, nämlich 8800 sogenannte Knöllchen unter den Scheibenwischern.
Nicht immer musste die Kontrolleurin die Parksünder übrigens selbst aufspüren: Vereinzelt meldeten sich auch Bürger vor allem aus dem Industriegebiet, die sich über zugeparkte Betriebs- oder Hofeinfahrten ärgerten.
Insgesamt hat die Stadt im vergangenen Jahr mit der Parkraumund Geschwindigkeitsüberwachung 135000 Euro eingenommen – und damit in etwa die Ausgaben dafür gedeckt. Tatsächlich gehe es nicht darum, mit der Verkehrsüberwachung Einnahmen zu generieren, betont die Stadt. Im Vordergrund stehe stattdessen „eindeutig die Erziehung der Verkehrsteilnehmer – vor allem im fließenden, jedoch auch im ruhenden Verkehr – sowie der Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern und die Vermeidung von Unfällen“.
Für Radfahrer ist die Verkehrsüberwachung der Stadt übrigens nicht zuständig. Es sei denn, ein Radfahrer düst im Stadtbereich mit mehr als 50 Stundenkilometern in eine Radarfalle. Mangels Nummernschild kann er allerdings darauf hoffen, nie dafür belangt zu werden. Ist ein erwachsener Radfahrer dagegen auf dem Gehweg oder entgegen der Fahrtrichtung unterwegs, muss er damit rechnen, von der Polizei gestoppt und ebenfalls zur Kasse gebeten zu werden.
Wenn es die Beamten nicht bei einer Belehrung belassen, werden für diesen Verstoß 15 Euro fällig. 20 Euro sind es, wenn der Radfahrer auf dem Gehweg jemanden behindert hat, 25 Euro im Fall einer Gefährdung und 30 Euro, wenn der Gehweg-radler einen Unfall verursacht. Kurz: Am billigsten fährt, wer sich an die Regeln hält.