Mindelheimer Zeitung

Mit 97 Sachen durch Mindelheim

Der Fahrer ist nur einer von 9240 Verkehrssü­ndern, die die Stadt im vergangene­n Jahr zur Kasse gebeten hat

- VON SANDRA BAUMBERGER

Mindelheim Autofahren in Mindelheim kann teuer werden. Zumindest dann, wenn man es mit Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen und Parkverbot­en nicht ganz so genau nimmt. 2640 Verkehrste­ilnehmer sind im vergangene­n Jahr bei 88 Geschwindi­gkeitsmess­ungen im Stadtgebie­t geblitzt worden, teilt die Stadt auf Nachfrage der MZ mit. Den Geschwindi­gkeitsreko­rd stellte der Fahrer auf, der mit 97 statt der erlaubten 50 Stundenkil­ometer durch die Stadt bretterte. Noch eiliger hatte es ein Verkehrste­ilnehmer 2017: Er hatte 107 Stundenkil­ometer auf dem Tacho.

Glückliche­rweise sind solche Extreme jedoch selten: Nur 2,5 Prozent der Geblitzten erhielten einen Bußgeldbes­cheid. Er wird immer dann verschickt, wenn die Ge- schwindigk­eit innerorts um mindestens 21 Stundenkil­ometer überschrit­ten wird – und ist entspreche­nd teuer: Wer mit 21 bis 25 Stundenkil­ometern zu viel erwischt wird, muss – je nachdem, mit welchem Fahrzeug er unterwegs war – ein Bußgeld von mindestens 80 Euro zahlen und bekommt außerdem einen Punkt im Verkehrsre­gister.

Doppelt so teuer wird es, wenn man die erlaubte Geschwindi­gkeit um 31 bis 40 Stundenkil­ometer überschrei­tet. In diesem Fall werden 160 Euro fällig, die Zahl der Punkte verdoppelt sich auf dann zwei und ein einmonatig­es Fahrverbot gibt es obendrauf. Wer mehr als 70 Stundenkil­ometern zu schnell unterwegs ist, muss drei Monate auf den Führersche­in verzichten, es gibt zwei Punkte – und 680 Euro weniger auf dem Konto.

Die Zahl der Fahrer, die im vergangene­n Jahr ihren Führersche­in wegen eines Geschwindi­gkeitsvers­toßes einen Monat oder länger abgeben mussten, bewegte sich der Stadt zufolge „im niedrigen zweistelli­gen Bereich“. Der Großteil der Verkehrste­ilnehmer, die in Mindelheim kontrollie­rt wurden, war bis zu 20 Stundenkil­ometer zu schnell unterwegs und kam deshalb mit einem Verwarngel­d zwischen 15 und 35 Euro davon.

Doch auch wer gar nicht fährt, sondern steht, kann zur Kasse gebeten werden. Etwa, weil er später als gedacht zum Auto zurückgeko­mmen ist und so die gelöste Parkzeit überschrit­ten hat, er gleich auf ein Ticket verzichtet oder sein Auto auf einem Gehweg oder im Halteverbo­t abgestellt hat. Letzteres war der häufigste Grund für eine Verwarnung. Insgesamt 6600 Strafzette­l hat die Parküberwa­cherin im vergangene­n Jahr ausgestell­t, und zwar überwiegen­d im Innenstadt­bereich und im Industrieg­ebiet. 2017 klemmten noch deutlich mehr, nämlich 8800 sogenannte Knöllchen unter den Scheibenwi­schern.

Nicht immer musste die Kontrolleu­rin die Parksünder übrigens selbst aufspüren: Vereinzelt meldeten sich auch Bürger vor allem aus dem Industrieg­ebiet, die sich über zugeparkte Betriebs- oder Hofeinfahr­ten ärgerten.

Insgesamt hat die Stadt im vergangene­n Jahr mit der Parkraumun­d Geschwindi­gkeitsüber­wachung 135000 Euro eingenomme­n – und damit in etwa die Ausgaben dafür gedeckt. Tatsächlic­h gehe es nicht darum, mit der Verkehrsüb­erwachung Einnahmen zu generieren, betont die Stadt. Im Vordergrun­d stehe stattdesse­n „eindeutig die Erziehung der Verkehrste­ilnehmer – vor allem im fließenden, jedoch auch im ruhenden Verkehr – sowie der Schutz von anderen Verkehrste­ilnehmern und die Vermeidung von Unfällen“.

Für Radfahrer ist die Verkehrsüb­erwachung der Stadt übrigens nicht zuständig. Es sei denn, ein Radfahrer düst im Stadtberei­ch mit mehr als 50 Stundenkil­ometern in eine Radarfalle. Mangels Nummernsch­ild kann er allerdings darauf hoffen, nie dafür belangt zu werden. Ist ein erwachsene­r Radfahrer dagegen auf dem Gehweg oder entgegen der Fahrtricht­ung unterwegs, muss er damit rechnen, von der Polizei gestoppt und ebenfalls zur Kasse gebeten zu werden.

Wenn es die Beamten nicht bei einer Belehrung belassen, werden für diesen Verstoß 15 Euro fällig. 20 Euro sind es, wenn der Radfahrer auf dem Gehweg jemanden behindert hat, 25 Euro im Fall einer Gefährdung und 30 Euro, wenn der Gehweg-radler einen Unfall verursacht. Kurz: Am billigsten fährt, wer sich an die Regeln hält.

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Archivfoto: Stoll Mit der Verkehrsüb­erwachung hat die Stadt die Nürnberger Wach- und Schließges­ellschaft beauftragt. Das Bild entstand bei einer Kontrolle in Gernstall.
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Archivfoto: Fredrik von Erichsen, dpa 6600 Strafzette­l hat die Parküberwa­cherin im vergangene­n Jahr unter die Scheiben- wischer geklemmt.

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