Sontheim bekommt Bahnüberführung
Verkehr Experte informiert Gemeinderat über Pläne im Bereich Grabus
Sontheim Der Bahnübergang in Grabus bei Sontheim soll durch eine Überführung ersetzt werden. Der Grund für dieses große Projekt ist die Elektrifizierung der Bahnstrecke. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stellte Projektleiter Matthias Schmidt von der DB Netz AG den aktuellen Planungsstand und das Ergebnis der Ausschreibung vor. Insgesamt seien zwei Angebote eingegangen.
Ein bereits seit 2018 vorliegendes Konzept mit einem Preis von nahezu acht Millionen Euro hatten die Räte damals abgelehnt. Das neue Angebot, das von der Arbeitsgemeinschaft Assner/Kutter stammt, sieht Gesamtkosten von 5,7 Millionen Euro vor. Diese deutlich geringeren Baukosten seien unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Durchlass abgeändert und die lichte Höhe von bisher 6,40 Meter auf 5,70 Meter reduziert wurde. Außerdem sollen die notwendigen Flügel anders angeordnet werde. Änderungen gab es auch bei den Entsorgungskosten. Die Straßenanbindung sowie der Straßenquerschnitt sollen jedoch unverändert bleiben.
Aus den Reihen der Räte kam die Frage auf, „ob eine Vollschranke nicht billiger wäre“. Nach Angaben von Matthias Schmidt ist dies jedoch nicht anzunehmen und werde auch nur in Ausnahmefällen genehmigt. Die anfallenden Kosten werden zu je einem Drittel vom Bund, der Kommune sowie der Bahn getragen. Der Gemeinde Sontheim wurde außerdem noch ein Zuschuss vom Freistaat zugesagt. Der Experte ist jedoch sehr zuversichtlich, dass das Ausschreibungsangebot nicht überschritten werde.
Der Baubeginn wurde auf 1. Juni dieses Jahres festgelegt. Die Fertigstellung soll dann im Oktober 2020 erfolgen. Eine Totalsperrung der Gemeindeverbindungsstraße sei nicht vorgesehen, jedoch müsse mit kurzzeitigen Sperrungen beziehungsweise Umleitungen gerechnet werden. Schmidt wies zudem darauf hin, dass der Bahnübergang ganz geschlossen werden müsste, wenn das Projekt nicht realisiert werde. Nach einer längeren Diskussion sprachen sich die Räte einstimmig für das günstigere Angebot aus.
Ein weiteres Thema war eine Verordnung der Gemeinde Sontheim für Hundehalter. Diese Satzung bestehe bereits seit 20 Jahren und muss für die nächsten 20 Jahre neu beschlossen werden. Demnach müssen Kampfhunde und größere Hunde (ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern) in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet an der Leine geführt werden. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.