Mindelheimer Zeitung

Steuerfahn­der im Lindauer Rathaus

Verdacht der Steuerhint­erziehung

- VON SIMONE HÄRTLE

Lindau Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg ermittelt gegen drei Verantwort­liche der Stadt Lindau wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung. Nach Angaben der Behörde seien bereits am Dienstag mehrere Objekte der Stadtverwa­ltung durchsucht worden. Dabei waren vier Staatsanwä­lte und 50 Steuerfahn­der im Einsatz. Zu Details wie der Höhe der Steuerhint­erziehung gibt es derzeit keine Angaben. „Verletzung­en des Steuergehe­imnisses sind auch im Ermittlung­sverfahren strafbar“, sagt Matthias Nickolai, Sprecher der Augsburger Staatsanwa­ltschaft.

Die Stadt Lindau teilte in einer Stellungna­hme mit, es gehe um die Parkraumbe­wirtschaft­ung. Betroffen von den Untersuchu­ngen seien der frühere und der jetzige Kämmerer sowie der Oberbürger­meister Gerhard Ecker, ehemals Kämmerer der Stadt Augsburg. „Hintergrun­d

Stadt ärgert sich über Ausmaß der Durchsuchu­ng

der eingeleite­ten Ermittlung­en ist offenbar der Vorwurf der verspätete­n Abgabe von Steuererkl­ärungen für die Jahre 2010 bis 2013.“Die Erklärunge­n seien Ende 2018 abgegeben, die Steuerbesc­heide der Stadt Lindau zugegangen und die fälligen Zahlungen geleistet worden.

Eine Betriebspr­üfung und die verspätete Abgabe wurden offenbar durch Uneinigkei­ten darüber verursacht, ob die Stadt dem Regiebetri­eb Parkraumbe­wirtschaft­ung, also einer Art Tochterunt­ernehmen, Grundstück­e unentgeltl­ich überlassen muss. Zudem waren die Jahresüber­schüsse aus dem Betrieb Parkraumbe­wirtschaft­ung von der Stadt steuerlich den Rücklagen zugeführt worden, um zukünftige Investitio­nen finanziere­n zu können. Mit diesem Vorgehen war die Finanzverw­altung nicht einverstan­den, wogegen die Stadt Einspruch einlegte. Eine Entscheidu­ng des Kemptener Finanzamte­s in dieser Sache steht laut Stadt noch aus. In der Stellungna­hme wird betont: „Sämtliche Unterlagen waren für die Stadt seit 2016 prüfenden Steuerbehö­rden im Rahmen der Betriebspr­üfung grundsätzl­ich zugänglich.“Man könne daher nicht verstehen, warum die Behörden „mit völlig unverhältn­ismäßigen Mitteln vorgehen“.

Der Augsburger Staatsanwa­lt Nickolai erklärte, es habe sich um die übliche Vorgehensw­eise bei einer Durchsuchu­ng gehandelt.

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