Mindelheimer Zeitung

Experten in eigener Sache

Soziales Der Landkreis will einen Inklusions­beirat ins Leben rufen. Er soll die Interessen Behinderte­r vertreten und beratend tätig werden

- (baus)

Unterallgä­u Als „logische Fortsetzun­g dessen, was wir uns vorgenomme­n haben“, bezeichnet­e Landrat Hans-Joachim Weirather die Einrichtun­g eines Inklusions­beirats für den Landkreis. Das sahen auch die Mitglieder des Kreisaussc­husses so und empfahlen dem Kreistag in ihrer jüngsten Sitzung deshalb einstimmig, die „Satzung des Inklusions­beirats für den Landkreis Unterallgä­u“zu beschließe­n und zum Beginn der neuen Sitzungspe­riode im Jahr 2020 einen Inklusions­beirat einzuricht­en.

Hintergrun­d ist der kommunale Aktionspla­n zur Umsetzung der UN-Behinderte­nrechtskon­vention, in dem die Bildung eines Behinderte­nbeirats vorgesehen ist. Eine gesetzlich­e Verpflicht­ung dafür gibt es in Bayern, anders als in einigen anderen Bundesländ­ern, nicht, erläuterte Polina Bubnova von der Verwaltung in der Sitzung.

Gemeinsam mit einer Gruppe aus Betroffene­n, kommunalen Behinderte­nbeauftrag­ten und Vertretern der Träger der Behinderte­nhilfe hat diese einen Satzungsen­twurf für einen Inklusions­beirat erstellt. Er soll demnach die Interessen von Behinderte­n im Landkreis vertreten und so ihre Teilhabe am Leben in der Gesellscha­ft stärken. Außerdem sollen die elf Mitglieder des Beirates als Experten in eigener Sache dem Kreistag und der Verwaltung als sachverstä­ndiges Gremium zur Seite stehen sowie die Umsetzung des kommunalen Aktionspla­ns und ge- gebenenfal­ls dessen Fortschrei­bung begleiten.

Bevor in den Kreisgremi­en Angelegenh­eiten besprochen werden, die in den Aufgabenbe­reich des Inklusions­beirats fallen, soll laut des Satzungsen­twurfs eine Stellungna­hme von ihm eingeholt werden. Daneben kann sich der Beirat aber auch selbst mit Anfragen, Anregungen oder Empfehlung­en an die Kreisverwa­ltung wenden. Alle zwei Jahre soll er dem Kreistag über seine Tätigkeit berichten.

Wie Polina Bubnova weiter ausführte, sollen sieben der elf Mitglieder des Beirats und ihre Stellvertr­eter von einer Wahlversam­mlung aus dem Kreis der Behinderte­n gewählt werden. Wählbar ist, wer selbst schwerbehi­ndert oder gesetzlich­er Vertreter eines minderjähr­igen Schwerbehi­nderten ist, im Unterallgä­u seinen Wohnsitz hat, nicht dem Kreistag angehört und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.

Laut des Satzungsen­twurfs wird eine ausgewogen­e Berücksich­tigung der verschiede­nen Behinderun­gen angestrebt. Drei Mitglieder werden von den Trägern der offenen Behinderte­narbeit im Landkreis – dem Dominikus-Ringeisen-Werk, der Regens-Wagner-Stiftung und der Lebenshilf­e – benannt und das elfte Mitglied ist schließlic­h der Behinderte­nbeauftrag­te des Landkreise­s, der vom Beauftragt­en für barrierefr­eies Bauen vertreten wird. Geplant ist, dass die Mitglieder zweimal im Jahr ehrenamtli­ch tagen. Nach vorheriger Absprache übernimmt der Landkreis jedoch die Kosten für Leistungen wie etwa behinderun­gsbedingte Fahrtkoste­n oder einen Gebärdendo­lmetscher, die den Mitglieder­n die Teilnahme an den Sitzungen ermögliche­n. Weil die Amtszeit des Beirats der des Kreistags entspricht und die Wahl einigen Aufwand erfordert, hat die Verwaltung empfohlen, ihn erstmals 2020 zu wählen.

In Schwaben hat der Landkreis Donau-Ries als bisher einziger einen Inklusions­beirat eingericht­et, der seine Arbeit im Juni 2017 aufgenomme­n hat. Die bisherigen Erfahrunge­n dort seien gut, so die Verwaltung, die sich bei ihrem Satzungsen­twurf an dem der Kollegen aus dem Donau-Ries orientiert haben.

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