Experten in eigener Sache
Soziales Der Landkreis will einen Inklusionsbeirat ins Leben rufen. Er soll die Interessen Behinderter vertreten und beratend tätig werden
Unterallgäu Als „logische Fortsetzung dessen, was wir uns vorgenommen haben“, bezeichnete Landrat Hans-Joachim Weirather die Einrichtung eines Inklusionsbeirats für den Landkreis. Das sahen auch die Mitglieder des Kreisausschusses so und empfahlen dem Kreistag in ihrer jüngsten Sitzung deshalb einstimmig, die „Satzung des Inklusionsbeirats für den Landkreis Unterallgäu“zu beschließen und zum Beginn der neuen Sitzungsperiode im Jahr 2020 einen Inklusionsbeirat einzurichten.
Hintergrund ist der kommunale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem die Bildung eines Behindertenbeirats vorgesehen ist. Eine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt es in Bayern, anders als in einigen anderen Bundesländern, nicht, erläuterte Polina Bubnova von der Verwaltung in der Sitzung.
Gemeinsam mit einer Gruppe aus Betroffenen, kommunalen Behindertenbeauftragten und Vertretern der Träger der Behindertenhilfe hat diese einen Satzungsentwurf für einen Inklusionsbeirat erstellt. Er soll demnach die Interessen von Behinderten im Landkreis vertreten und so ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stärken. Außerdem sollen die elf Mitglieder des Beirates als Experten in eigener Sache dem Kreistag und der Verwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite stehen sowie die Umsetzung des kommunalen Aktionsplans und ge- gebenenfalls dessen Fortschreibung begleiten.
Bevor in den Kreisgremien Angelegenheiten besprochen werden, die in den Aufgabenbereich des Inklusionsbeirats fallen, soll laut des Satzungsentwurfs eine Stellungnahme von ihm eingeholt werden. Daneben kann sich der Beirat aber auch selbst mit Anfragen, Anregungen oder Empfehlungen an die Kreisverwaltung wenden. Alle zwei Jahre soll er dem Kreistag über seine Tätigkeit berichten.
Wie Polina Bubnova weiter ausführte, sollen sieben der elf Mitglieder des Beirats und ihre Stellvertreter von einer Wahlversammlung aus dem Kreis der Behinderten gewählt werden. Wählbar ist, wer selbst schwerbehindert oder gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Schwerbehinderten ist, im Unterallgäu seinen Wohnsitz hat, nicht dem Kreistag angehört und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.
Laut des Satzungsentwurfs wird eine ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen Behinderungen angestrebt. Drei Mitglieder werden von den Trägern der offenen Behindertenarbeit im Landkreis – dem Dominikus-Ringeisen-Werk, der Regens-Wagner-Stiftung und der Lebenshilfe – benannt und das elfte Mitglied ist schließlich der Behindertenbeauftragte des Landkreises, der vom Beauftragten für barrierefreies Bauen vertreten wird. Geplant ist, dass die Mitglieder zweimal im Jahr ehrenamtlich tagen. Nach vorheriger Absprache übernimmt der Landkreis jedoch die Kosten für Leistungen wie etwa behinderungsbedingte Fahrtkosten oder einen Gebärdendolmetscher, die den Mitgliedern die Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen. Weil die Amtszeit des Beirats der des Kreistags entspricht und die Wahl einigen Aufwand erfordert, hat die Verwaltung empfohlen, ihn erstmals 2020 zu wählen.
In Schwaben hat der Landkreis Donau-Ries als bisher einziger einen Inklusionsbeirat eingerichtet, der seine Arbeit im Juni 2017 aufgenommen hat. Die bisherigen Erfahrungen dort seien gut, so die Verwaltung, die sich bei ihrem Satzungsentwurf an dem der Kollegen aus dem Donau-Ries orientiert haben.