Mindelheimer Zeitung

Steuern hinterzoge­n: Geldstrafe

Urteil gegen Ingolstadt­s Dritten Bürgermeis­ter

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Gleich zwei Ingolstädt­er (Ex-)Politiker müssen sich gerade vor Gericht verantwort­en. Zum einen werden dem ehemaligen Oberbürger­meister Alfred Lehmann unter anderem Bestechlic­hkeit im Zusammenha­ng mit Immobilien­geschäften vorgeworfe­n. Prozessauf­takt war Anfang März, ein Urteil wird im Mai erwartet. Am Mittwoch stand nun auch Ingolstadt­s amtierende­r Dritter Bürgermeis­ter Sepp Mißlbeck vor Gericht. Der Vorwurf: Steuerhint­erziehung. Unstrittig ist, dass der 74-jährige ehemalige Unternehme­r mehr als eine halbe Million Euro, die er 2009 als Pensionsza­hlungen erhalten hat, nicht versteuert hat. Die Steuerschu­ld lag bei 168 000 Euro. Der Ingolstädt­er sieht die Verantwort­ung

Das Gericht sah die Schuld beim Angeklagte­n

jedoch bei seinen Steuerbera­tern. Auf diese „konnte ich mich über 40 Jahre lang verlassen“. Er selbst sei Techniker, habe sich auf das Wachstum der Firma vom Handwerksb­etrieb zum Mittelstän­dler mit 400 Mitarbeite­rn konzentrie­rt. Über die Arbeit der Steuerbera­ter sagt er: „Ich hatte nie Veranlassu­ng, daran zu zweifeln.“

2008 ist der Unternehme­r als Gesellscha­fter und Geschäftsf­ührer aus dem Zulieferbe­trieb ausgeschie­den. Ein Jahr später wurden an ihn Pensionsza­hlungen im Zusammenha­ng mit der Firma ausbezahlt. Mit einem Teil wurden private Kredite getilgt, der andere floss direkt auf ein Firmenkont­o. „Ich wollte, dass die Firma sauber dasteht“, sagte Mißlbeck. „Das Geld ist nie über Konten von mir gelaufen.“Das ist zwar unstrittig. Doch das Gericht sah durchaus die Schuld beim Angeklagte­n. Er habe von den Zahlungen gewusst und hätte sich nicht blindlings auf seine Steuerbera­ter verlassen dürfen. „Das entbindet Sie nicht, das zu überprüfen“, sagte Vorsitzend­er Richter Günter Mayerhöfer. Auch eine Verjährung, wie

Prozess gegen Ex-OB wird fortgesetz­t

sie Verteidige­r Jörg Gragert wegen verschiede­ner Vertragsän­derungen gesehen hatte, konnte das Gericht nicht erkennen. Seine Steuerschu­ld – mit Zinsen knapp 200 000 Euro – hatte der 74-Jährige innerhalb von drei Wochen beglichen. „Das habe ich noch nie erlebt“, so Mayerhöfer. Das Gericht verurteilt­e den Lokalpolit­iker schlussend­lich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 200 Euro (18 000 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Prozess gegen Alfred Lehmann wird am heutigen Donnerstag fortgesetz­t. Am letzten Prozesstag waren abgehörte Telefonate vorgespiel­t worden. Sie wurden nach einer Durchsuchu­ng von Lehmanns Wohnung abgehört. Darin weist der Ex-OB in Gesprächen mit einem Bauträger und seiner Schwester jede Form der Bestechlic­hkeit von sich.

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Archivfoto: Harry Jung Sepp Mißlbeck ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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